Unterweisungen für Handwerksbetriebe

Unterweisungen haben nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu erfolgen und sind zu dokumentieren. Jede Unterlage ist einzeln oder gebündelt in den Branchen-Editionen erhältlich.

Grundlagen und Personen

Unterweisung Gefahrstoffe – Vorlage für Handwerksbetriebe

Die Unterweisung Gefahrstoffe ist die mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterrichtung der Beschäftigten über die Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen und die dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Unterweisung PSA – Vorlage für persönliche Schutzausrüstung

Die Unterweisung PSA vermittelt den Beschäftigten, wie die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung sicherheitsgerecht benutzt wird.

Unterweisung Hautschutz – Vorlage nach TRGS 401

Die Unterweisung Hautschutz richtet sich an Beschäftigte mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen sowie an Beschäftigte in Feuchtarbeit.

Unterweisung Heben und Tragen – Vorlage nach LasthandhabV

Die Unterweisung Heben und Tragen betrifft jede manuelle Handhabung von Lasten — Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen durch menschliche Kraft (§ 1 LasthandhabV).

Unterweisung Lärm – Vorlage nach LärmVibrationsArbSchV

Die Unterweisung Lärm ist erforderlich, sobald bei der Arbeit die unteren Auslösewerte erreicht oder überschritten werden können.

Unterweisung Erste Hilfe – Vorlage für den Betrieb

Die Unterweisung Erste Hilfe vermittelt, wie im Notfall gemeldet, geholfen und dokumentiert wird.

Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz – Vorlage nach ASR A6

Bildschirmarbeit im Sinne der ASR A6 ist die Mensch-Arbeitsmittel-Interaktion, bei der Informationen am Bildschirmgerät aufgenommen und eingegeben werden.

Unterweisung Baustellenordnung – Vorlage für das Verhalten auf der Baustelle

Die Unterweisung Baustellenordnung regelt das Verhalten auf der Baustelle und gilt für alle Beschäftigten, die sie betreten — auch für kurze Einsätze.

Maschinen und Arbeitsmittel

Unterweisung Handmaschinen – Vorlage für handgeführte Elektrowerkzeuge

Die Unterweisung Handmaschinen behandelt handgeführte Elektrowerkzeuge wie Winkelschleifer, Handkreissäge, Bohr- und Meißelhammer, Stichsäge und Nagler als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Unterweisung Winkelschleifer – Vorlage für Trennschleifarbeiten

Der Winkelschleifer ist nach der DGUV Information 209-002 die Schleifmaschine mit dem höchsten Unfallgeschehen; die Gründe liegen fast immer in der Handhabung – unzulässige Seitenbelastung von Trennscheiben, Verkanten in der Schnittfuge, ungesicherte Werkstücke.

Unterweisung elektrische Gefährdungen – Vorlage für Nicht-Elektrofachkräfte

Die Unterweisung elektrische Gefährdungen richtet sich an Beschäftigte, die keine Elektrofachkraft sind, aber täglich elektrische Betriebsmittel benutzen: Handmaschinen, Verlängerungsleitungen, Leitungsroller, Baustellenbeleuchtung und Baustromverteiler.

Unterweisung fünf Sicherheitsregeln – Vorlage für Arbeiten an elektrischen Anlagen

Die fünf Sicherheitsregeln sind die Arbeitsfolge, mit der vor Beginn von Arbeiten an elektrischen Anlagen der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt wird (§ 6 Abs.

Unterweisung Brandschutz – Vorlage für den Betrieb

Die Brandschutzunterweisung vermittelt den Beschäftigten die Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und das Verhalten im Brandfall.

Hebezeuge und Höhenzugang

Unterweisung Leitern und Tritte – Vorlage nach TRBS 2121 Teil 2

Die Unterweisung Leitern und Tritte behandelt die Leiter als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Unterweisung Absturzsicherung – Vorlage für PSA gegen Absturz

Die Unterweisung Absturzsicherung behandelt den Schutz vor Absturz und die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Unterweisung Fahrgerüst – Vorlage für Rollgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen

Ein Fahrgerüst ist ein ortsveränderliches Arbeitsgerüst auf Rollen – je nach Herkunft ein fahrbares Gerüst nach DIN 4420-3 aus Gerüstbauteilen oder eine fahrbare Arbeitsbühne nach DIN EN 1004 aus einem vorgefertigten Bausatz.

Unterweisung Hubarbeitsbühne – Vorlage für Bedienpersonal

Die Unterweisung Hubarbeitsbühne ist die tätigkeitsbezogene Unterrichtung der Bedienpersonen über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhalten beim Betrieb eines Arbeitsmittels, mit dem Beschäftigte gehoben werden.

Unterweisung Kran und Anschlagmittel – Vorlage für Kranführer und Anschläger

Kranarbeiten verteilen sich auf vier Rollen mit klar getrennten Pflichten: Kranführer, Anschläger, Einweiser und Aufsichtführender.

Baustelle und Verkehr

Unterweisung Gabelstapler – Vorlage für Flurförderzeuge

Die Unterweisung Gabelstapler ist die tätigkeitsbezogene Unterweisung aller Beschäftigten, die Flurförderzeuge steuern oder sich in deren Verkehrsbereich bewegen.

Unterweisung Hubwagen – Vorlage für Hand- und Elektro-Hubwagen

Ein Hubwagen ist ein Mitgänger-Flurförderzeug, also ein Flurförderzeug, das von einer mitgehenden Person gesteuert wird.

Unterweisung Teleskoplader – Vorlage für Teleskopstapler

Ein Teleskoplader ist ein geländegängiger Stapler mit veränderlicher Reichweite; nach ISO 5053-1 gehört er zur Familie der Flurförderzeuge, die Bau- und Ausrüstungsanforderungen stehen in DIN EN 1459-1 und DIN EN 1459-2.

Unterweisung Radlader – Vorlage für Erdbaumaschinen

Erdbaumaschinen wie Radlader dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers betrieben werden; die Betriebsanleitung muss an der Einsatzstelle vorhanden sein (DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 Abschnitt 3.1).

Unterweisung Erdarbeiten – Vorlage für Gräben und Leitungssuche

Erdarbeiten gefährden auf zwei Wegen: durch erdverlegte Leitungen und durch nachrutschende Erdmassen.

Unterweisung Verkehrssicherung – Vorlage für Arbeiten im Straßenraum

Wer im Straßenraum arbeitet, bewegt sich zwischen zwei Regelwerken: Die RSA 21 regeln die Lenkung und Leitung des öffentlichen Verkehrs, die ASR A5.2 den Schutz der Beschäftigten an Straßenbaustellen.

Unterweisung Ladungssicherung – Vorlage für Transporter und Anhänger

Die Unterweisung Ladungssicherung vermittelt, wie Ladung auf Transportern und Anhängern so verstaut und gesichert wird, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt oder herabfällt (§ 22 Abs.