Einzel-Unterweisung
19 €einmalig, inkl. MwSt.
Für 19 € kaufenBildschirmarbeit im Sinne der ASR A6 ist die Mensch-Arbeitsmittel-Interaktion, bei der Informationen am Bildschirmgerät aufgenommen und eingegeben werden. Für diese Arbeitsplätze gelten Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung und die ASR A6; unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit mit Bildschirmgeräten und danach mindestens jährlich (ASR A6 Abschnitt 5.2 Abs. 1). Betroffen sind auch Handwerks- und Baubetriebe: Büro, Arbeitsvorbereitung, Kalkulation, Baucontainer und Tablets auf der Baustelle.
Word (DOCX) und PDF, 6 Seiten, ca. 2042 Wörter
Für Betriebe mit Büro, Arbeitsvorbereitung oder Telearbeitsplätzen, die die Unterweisung zur Bildschirmarbeit ohne externen Dienstleister durchführen wollen.