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Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am
Altöl, Kraftstoffe, Bremsenreiniger und Schweißarbeiten am Fahrzeug: Kfz-Werkstätten arbeiten täglich mit einer Gefahrstoffliste, die viele Betriebe nie vollständig dokumentiert haben. Diese Edition stellt den GBU-Katalog für Werkstatttätigkeiten und die wichtigsten Betriebsanweisungen in bearbeitbarer Form bereit.

Der Kfz-Betrieb vereint Werkstatt, Lager und Hebetechnik auf wenigen Quadratmetern. Der GBU-Katalog dieser Edition beurteilt Hebebühne, Reifenmontage, Lackierbereich und Teilereinigung getrennt, weil dort unterschiedliche Prüf- und Schutzpflichten gelten.
Seit Hochvolt-Fahrzeuge zum Alltag gehören, kommt die elektrische Seite hinzu. Der Katalog führt Arbeiten an Hochvolt-Systemen als eigene Zeile mit Verweis auf die erforderliche Qualifikation — Angaben dazu bleiben betrieblich.
Werkstattbereiche und Prüfpflichten im Einzelnen behandelt der Ratgeber Gefährdungsbeurteilung für Kfz-Betriebe.
| Typische Gefährdung | Rechtsgrundlage / Regelwerk | Dokument im Paket |
|---|---|---|
| Prüfpflichtige Hebebühnen und Arbeitsmittel | § 14 BetrSichV, TRBS 1203 | GBU-Katalog (Excel) |
| Altöl, Bremsflüssigkeit und Kühlerfrostschutz | § 14 GefStoffV, TRGS 555 | Betriebsanweisung Altöl (Word + PDF) |
| Lagerung von Kraftstoffen und Gefahrstoffen | TRGS 510 | Themen-Unterweisung Gefahrstoffe (Word), GBU-Katalog (Excel) |
| Arbeiten an Hochvolt-Systemen | DGUV Vorschrift 3 | GBU-Katalog (Excel), Unterweisungsnachweis (Word + PDF) |
| Lärm und Vibration bei Demontagearbeiten | LärmVibrationsArbSchV | PSA-Kurzunterweisung (Word), GBU-Katalog (Excel) |
| Hautkontakt mit Kühlschmier- und Reinigungsstoffen | TRGS 401 | Betriebsanweisung Kühlschmierstoffe (Word + PDF) |
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmenvorschlägen und Bewertungsspalten (Wahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Risikoklasse, Restrisiko). Zeilen sind editierbar und lassen sich um betriebseigene Tätigkeiten ergänzen.
Alle Dateien sind bearbeitbar und sofort einsetzbar.
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Neben Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung führt eine Werkstatt weitere Nachweise: das Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 Abs. 12 GefStoffV, das Betriebstagebuch der Abscheideranlage nach AbwV Anhang 49 und die Unterlagen für die Reifeneinlagerung als Verwahrungsvertrag nach §§ 688 ff. BGB. Diese Dokumente liegen im Kfz-Betriebsdoku-Set.
Erfassen Sie zuerst die prüfpflichtige Technik: Hebebühnen, Druckluftanlage, Absaugung, Reifenmontiermaschine, Auswuchtgerät. Für jedes Arbeitsmittel gehören Prüfart, Frist und befähigte Person in die Unterlage.
Ordnen Sie danach die Betriebsstoffe den Bereichen zu. Altöl, Bremsflüssigkeit, Kältemittel und Reifenmontagepaste stehen an unterschiedlichen Plätzen; das Verzeichnis führt Menge und Lagerort je Bereich.
Legen Sie zuletzt die Hochvolt-Regel fest: Wer darf freischalten, wie wird gegen Wiedereinschalten gesichert, wo wird das Fahrzeug bis zur Freigabe abgestellt. Diese drei Punkte machen aus einer allgemeinen Zeile eine belastbare Festlegung.
Nehmen Sie zusätzlich die Probefahrten und den Hofverkehr auf. Fahrzeugbewegungen auf engem Betriebsgelände, Kundenverkehr und rangierende Anlieferer treffen dort aufeinander. Halten Sie fest, wer Probefahrten durchführen darf, wie der Kundenbereich vom Werkstattbereich getrennt ist und wo Fahrzeuge zur Abholung stehen. Der Hof ist in vielen Kfz-Betrieben der Ort mit den meisten Beinaheunfällen und in der Beurteilung dennoch selten enthalten.
Die Unterlagen dieser Edition stützen sich auf die folgenden Regelungen. Amtliche Fassungen unter gesetze-im-internet.de, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger unter publikationen.dguv.de. Technische Regeln (TRGS, TRBS, TRBA, ASR) werden von der BAuA veröffentlicht.
| Regelung | Was sie verlangt | Fundstelle |
|---|---|---|
| § 5 ArbSchG | Gefährdungen der Tätigkeiten ermitteln und beurteilen. | gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html |
| § 6 GefStoffV | Informationen zu Gefahrstoffen ermitteln, Gefahrstoffverzeichnis führen. | gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html |
| § 14 GefStoffV | Betriebsanweisung erstellen und arbeitsplatzbezogen unterweisen. | gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html |
| TRGS 510 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. | Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA) |
| TRGS 401 | Gefährdung durch Hautkontakt beurteilen, Hautschutz festlegen. | Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA) |
| TRGS 555 | Aufbau und Inhalt der Betriebsanweisung, Information der Beschäftigten. | Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA) |
| § 14 BetrSichV | Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen, Aufzeichnung der Ergebnisse. | gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html |
| TRBS 1203 | Anforderungen an befähigte Personen für Prüfungen von Arbeitsmitteln. | Technische Regeln für Betriebssicherheit (BAuA) |
| DGUV Vorschrift 3 | Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten an Anlagen. | publikationen.dguv.de |
| LärmVibrationsArbSchV | Lärm- und Vibrationsexposition beurteilen, Gehörschutz ab den Auslösewerten. | gesetze-im-internet.de/laermvibrationsarbschv |
Als prüfpflichtiges Arbeitsmittel mit eigener Zeile: Prüfart, Frist und befähigte Person. Die Prüfergebnisse selbst gehören in ein Prüfprotokoll; die Beurteilung legt nur den Rahmen fest.
Arbeitsschutzseitig ja: Lagerung, Handling und Verkehrswege sind Tätigkeiten im Katalog. Die kaufmännische Seite mit Einlagerungsvertrag und Bestandsliste ist ein eigenes Dokumentenset.
Wer freischalten darf, wie der spannungsfreie Zustand gesichert wird und welche Qualifikation dafür nachgewiesen ist. Der Katalog fragt diese Festlegungen ab, gibt sie aber nicht vor.
Nein. Arbeiten an HV-Systemen erfordern eine eigene Qualifizierung und eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung; diese Edition deckt die klassischen Werkstatttätigkeiten ab.
Ja, die Tätigkeiten (Service, Mechanik, Karosserie, Reifen) sind herstellerunabhängig formuliert.
Die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person ist eine eigene Pflicht neben der GBU. Der Katalog verweist auf sie, ersetzt aber das Prüfprotokoll nicht.