Aushangpflichtige Gesetze — welche ein Betrieb wirklich aushängen muss

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Helm, Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe und Warnweste neben einer ausgedruckten Checkliste

Aushangpflichtig ist ein Gesetz, wenn es selbst anordnet, dass der Arbeitgeber es den Beschäftigten durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle zugänglich macht. Die Pflicht steht also nicht in einer allgemeinen Vorschrift, sondern jeweils im Einzelgesetz — und sie greift teils ab dem ersten Beschäftigten, teils erst unter zusätzlichen Bedingungen.

Der folgende Ratgeberteil ist vollständig ohne Kauf nutzbar: Er listet die aushangpflichtigen Vorschriften mit Paragraph, Bedingung und geforderter Form auf und benennt die Gesetze, die in verbreiteten Übersichten fälschlich als aushangpflichtig geführt werden.

Arbeitsschutz-Organisation

Aushangpflichtige Gesetze — Prüfliste und Aushangmappe

Prüfliste, Aushangverzeichnis und Aktualitätsnachweis als Word und PDF, 12 Dateien.

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Inhalt des Produkts

  • Prüfliste: welche Vorschrift im eigenen Betrieb einschlägig ist
  • Übersicht Rechtsgrundlagen mit Fundstellen
  • Deckblatt Aushangmappe
  • Aushangverzeichnis mit Standortnachweis
  • Nachweis der jährlichen Aktualitätsprüfung
  • Hinweise zur Verwendung

Alle Dokumente als Word und als PDF, insgesamt 12 Dateien.

Aushangpflichtige Vorschriften im Überblick

GesetzRechtsgrundlageWann verpflichtendForm
AGG§ 12 Abs. 5 AGGalle Betriebe ab dem ersten BeschäftigtenAushang oder Auslegung
ArbZG§ 16 Abs. 1 ArbZGalle BetriebeAuslegung oder Aushang
JArbSchG§§ 47, 48, 54 Abs. 3 JArbSchGsobald mindestens eine jugendliche Person beschäftigt wirdAuslegung oder Aushang
MuSchG§ 26 MuSchGwenn regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werdenAuslegung oder Aushang
Unfallverhütungsvorschriften§§ 15, 138 SGB VIIalle BetriebeUnterrichtung, Vorschriften zugänglich halten
BetrVG§ 77 Abs. 2 BetrVGBetriebe mit Betriebsrat, betrifft BetriebsvereinbarungenAuslegung
LadSchlG§ 21 Abs. 1 LadSchlGVerkaufsstellen mit mindestens einem BeschäftigtenAuslegung oder Aushang
TzBfG§ 18 TzBfGBetriebe mit befristet Beschäftigten, betrifft freie ArbeitsplätzeBekanntgabe
TVG§ 8 TVGtarifgebundene BetriebeBekanntmachung
HAG§§ 8, 19, 22 HAGAusgeber von HeimarbeitAuslegung in den Ausgaberäumen
VermBG§ 11 Abs. 4 VermBGbei Festsetzung eines Termins für AnlageerklärungenBekanntgabe

Häufig falsch genannt

GesetzAushangpflichtWas stattdessen gilt
MiLoGkeine gesetzliche AushangpflichtDie Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG bleiben bestehen.
Bundesurlaubsgesetzkeine gesetzliche AushangpflichtUrlaubsansprüche ergeben sich aus Gesetz, Tarif- und Arbeitsvertrag.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzkeine gesetzliche AushangpflichtInformation erfolgt anlassbezogen gegenüber der betroffenen Person.
Arbeitsschutzgesetzkeine gesetzliche AushangpflichtDie Unterweisungspflicht nach § 12 und die Dokumentationspflicht nach § 6 bleiben davon unberührt.
Kündigungsschutzgesetzkeine gesetzliche AushangpflichtAnwendung ergibt sich aus Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer.
Nachweisgesetzkeine gesetzliche AushangpflichtDie Niederschrift der Vertragsbedingungen erfolgt individuell.
Entgelttransparenzgesetzkeine gesetzliche AushangpflichtAuskunftsanspruch auf Verlangen, betriebsgrößenabhängig.

Für die hier genannten Gesetze besteht keine gesetzliche Aushangpflicht. Wer sie dennoch aushängt, tut das freiwillig — Nachteil ist vor allem der Pflegeaufwand bei Novellen.

Was ein Verstoß kostet

Der Verstoß gegen die Aushangpflicht nach § 16 Abs. 1 ArbZG ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 22 ArbZG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden; die übrigen dort genannten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz mit bis zu 30.000 Euro.

Bei anderen Vorschriften richtet sich der Rahmen nach dem jeweiligen Gesetz. In der Praxis fällt ein fehlender Aushang meist im Zuge einer anderen Prüfung auf — etwa bei einer Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen oder einer Betriebsbegehung.

Elektronisch statt Aushang

Die elektronische Bereitstellung ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass alle Beschäftigten den Inhalt am Arbeitsplatz oder an allgemein zugänglichen Rechnern zur Kenntnis nehmen können.

Für Handwerksbetriebe, deren Beschäftigte keinen Bildschirmarbeitsplatz haben, ist der Papieraushang der belastbarere Weg, weil der Zugang sonst schwer zu belegen ist.

Warum wir keine Gesetzestexte verkaufen

Gesetzestexte sind amtliche Werke und kostenfrei auf gesetze-im-internet.de abrufbar. Ein mitverkaufter Ausdruck ist bei der nächsten Novelle veraltet.

Das Produkt liefert die Prüf- und Nachweisebene: welche Vorschrift im eigenen Betrieb einschlägig ist, wo der Aushang hängt und wann seine Aktualität zuletzt geprüft wurde.

Es handelt sich um Muster-Vorlagen, die an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen sind. Sie ersetzen keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Beschäftigten gilt die Aushangpflicht?
Das Arbeitszeitgesetz und das AGG greifen ab dem ersten Beschäftigten. Andere Vorschriften haben eigene Bedingungen: das JArbSchG ab einer jugendlichen Person, das MuSchG bei regelmäßig mehr als drei Frauen, das BetrVG nur mit Betriebsrat, das TVG nur bei Tarifbindung.
Muss das Mindestlohngesetz ausgehängt werden?
Nein, eine gesetzliche Aushangpflicht besteht nicht. Die Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG bleiben bestehen und sind das, was bei einer Kontrolle tatsächlich verlangt wird.
Reicht das Intranet?
Ja, wenn alle Beschäftigten den Inhalt am Arbeitsplatz oder an einem allgemein zugänglichen Rechner zur Kenntnis nehmen können. Haben Beschäftigte auf Montage keinen solchen Zugang, ist der Papieraushang der nachweisbare Weg.
Was passiert bei einer Kontrolle?
Geprüft wird, ob die einschlägigen Vorschriften zugänglich sind und wo. Ein Aushangverzeichnis mit Standortangabe verkürzt das Gespräch erheblich, weil es die Frage beantwortet, ohne dass jemand durch den Betrieb laufen muss.
Wie oft muss geprüft werden?
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Sinnvoll ist eine jährliche Prüfung auf Aktualität, dokumentiert mit Datum und Namen, sowie eine Prüfung bei jeder Novelle oder personellen Änderung.
Genügt ein Ordner statt eines Aushangs?
Wo das Gesetz Auslegung zulässt, ja: Die Unterlagen müssen an geeigneter Stelle zugänglich sein, ohne dass Beschäftigte danach fragen müssen. Der Ort gehört ins Aushangverzeichnis, damit die Zugänglichkeit belegbar bleibt.