Aushangpflichtige Gesetze — Prüfliste und Aushangmappe
Prüfliste, Aushangverzeichnis und Aktualitätsnachweis als Word und PDF, 12 Dateien.
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Aushangpflichtig ist ein Gesetz, wenn es selbst anordnet, dass der Arbeitgeber es den Beschäftigten durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle zugänglich macht. Die Pflicht steht also nicht in einer allgemeinen Vorschrift, sondern jeweils im Einzelgesetz — und sie greift teils ab dem ersten Beschäftigten, teils erst unter zusätzlichen Bedingungen.
Der folgende Ratgeberteil ist vollständig ohne Kauf nutzbar: Er listet die aushangpflichtigen Vorschriften mit Paragraph, Bedingung und geforderter Form auf und benennt die Gesetze, die in verbreiteten Übersichten fälschlich als aushangpflichtig geführt werden.
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| Gesetz | Rechtsgrundlage | Wann verpflichtend | Form |
|---|---|---|---|
| AGG | § 12 Abs. 5 AGG | alle Betriebe ab dem ersten Beschäftigten | Aushang oder Auslegung |
| ArbZG | § 16 Abs. 1 ArbZG | alle Betriebe | Auslegung oder Aushang |
| JArbSchG | §§ 47, 48, 54 Abs. 3 JArbSchG | sobald mindestens eine jugendliche Person beschäftigt wird | Auslegung oder Aushang |
| MuSchG | § 26 MuSchG | wenn regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden | Auslegung oder Aushang |
| Unfallverhütungsvorschriften | §§ 15, 138 SGB VII | alle Betriebe | Unterrichtung, Vorschriften zugänglich halten |
| BetrVG | § 77 Abs. 2 BetrVG | Betriebe mit Betriebsrat, betrifft Betriebsvereinbarungen | Auslegung |
| LadSchlG | § 21 Abs. 1 LadSchlG | Verkaufsstellen mit mindestens einem Beschäftigten | Auslegung oder Aushang |
| TzBfG | § 18 TzBfG | Betriebe mit befristet Beschäftigten, betrifft freie Arbeitsplätze | Bekanntgabe |
| TVG | § 8 TVG | tarifgebundene Betriebe | Bekanntmachung |
| HAG | §§ 8, 19, 22 HAG | Ausgeber von Heimarbeit | Auslegung in den Ausgaberäumen |
| VermBG | § 11 Abs. 4 VermBG | bei Festsetzung eines Termins für Anlageerklärungen | Bekanntgabe |
| Gesetz | Aushangpflicht | Was stattdessen gilt |
|---|---|---|
| MiLoG | keine gesetzliche Aushangpflicht | Die Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG bleiben bestehen. |
| Bundesurlaubsgesetz | keine gesetzliche Aushangpflicht | Urlaubsansprüche ergeben sich aus Gesetz, Tarif- und Arbeitsvertrag. |
| Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz | keine gesetzliche Aushangpflicht | Information erfolgt anlassbezogen gegenüber der betroffenen Person. |
| Arbeitsschutzgesetz | keine gesetzliche Aushangpflicht | Die Unterweisungspflicht nach § 12 und die Dokumentationspflicht nach § 6 bleiben davon unberührt. |
| Kündigungsschutzgesetz | keine gesetzliche Aushangpflicht | Anwendung ergibt sich aus Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer. |
| Nachweisgesetz | keine gesetzliche Aushangpflicht | Die Niederschrift der Vertragsbedingungen erfolgt individuell. |
| Entgelttransparenzgesetz | keine gesetzliche Aushangpflicht | Auskunftsanspruch auf Verlangen, betriebsgrößenabhängig. |
Für die hier genannten Gesetze besteht keine gesetzliche Aushangpflicht. Wer sie dennoch aushängt, tut das freiwillig — Nachteil ist vor allem der Pflegeaufwand bei Novellen.
Der Verstoß gegen die Aushangpflicht nach § 16 Abs. 1 ArbZG ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 22 ArbZG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden; die übrigen dort genannten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz mit bis zu 30.000 Euro.
Bei anderen Vorschriften richtet sich der Rahmen nach dem jeweiligen Gesetz. In der Praxis fällt ein fehlender Aushang meist im Zuge einer anderen Prüfung auf — etwa bei einer Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen oder einer Betriebsbegehung.
Die elektronische Bereitstellung ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass alle Beschäftigten den Inhalt am Arbeitsplatz oder an allgemein zugänglichen Rechnern zur Kenntnis nehmen können.
Für Handwerksbetriebe, deren Beschäftigte keinen Bildschirmarbeitsplatz haben, ist der Papieraushang der belastbarere Weg, weil der Zugang sonst schwer zu belegen ist.
Gesetzestexte sind amtliche Werke und kostenfrei auf gesetze-im-internet.de abrufbar. Ein mitverkaufter Ausdruck ist bei der nächsten Novelle veraltet.
Das Produkt liefert die Prüf- und Nachweisebene: welche Vorschrift im eigenen Betrieb einschlägig ist, wo der Aushang hängt und wann seine Aktualität zuletzt geprüft wurde.
Es handelt sich um Muster-Vorlagen, die an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen sind. Sie ersetzen keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.