Sofort-Download
- Sofortiger Download nach Zahlung
- Rechnung inklusive
- Bearbeitbare Vorlagen (Word, Excel, PDF)
- Sofortiger Download nach Zahlung
- Rechnung inkl. MwSt. per E-Mail
- Sichere Zahlung über Stripe
Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am
Chromathaltiger Zementkontakt, Epoxidharz-Fugen und knieende Zwangshaltung: Die Berufskrankheiten-Statistik zeigt beim Fliesenlegerhandwerk vor allem Haut und Bewegungsapparat. Diese Edition liefert die Arbeitsschutz-Vorlagen, mit denen kleine Fliesenlegerbetriebe ihre Pflichten dokumentieren.

Im Fliesenlegerhandwerk stehen Haut und Bewegungsapparat im Vordergrund: Zementkontakt, Epoxidharz-Fugen und knieende Zwangshaltung über Stunden. Der GBU-Katalog dieser Edition führt Hautschutz und Haltungswechsel deshalb als eigene Zeilen mit betrieblicher Festlegung.
Beim Trockenschnitt entsteht zusätzlich Quarzfeinstaub. Der Katalog fragt hier nach dem Verfahren — Nassschnitt oder Absaugung — bevor Atemschutz ins Spiel kommt.
Die Tätigkeiten von Untergrundvorbereitung bis Fugenbildung behandelt der Ratgeber Gefährdungsbeurteilung für Fliesenleger.
| Typische Gefährdung | Rechtsgrundlage / Regelwerk | Dokument im Paket |
|---|---|---|
| Hautkontakt mit Frischmörtel und Zement | TRGS 401 | Betriebsanweisung Zement / Frischbeton (Word + PDF) |
| Epoxidharze bei Fugen- und Abdichtarbeiten | § 14 GefStoffV, TRGS 401 | Betriebsanweisung Epoxidharz (Word + PDF) |
| Quarzfeinstaub beim Trockenschnitt | TRGS 559 | Betriebsanweisung Quarzstaub (Word + PDF) |
| Knieende und hockende Zwangshaltung | § 5 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 | GBU-Katalog (Excel), Unterweisungsnachweis (Word + PDF) |
| Elektrische Maschinen im Feuchtbereich | DGUV Vorschrift 3, § 12 BetrSichV | Betriebsanweisung Winkelschleifer (Word + PDF) |
| Saure Zementschleierentferner | § 14 GefStoffV, TRGS 555 | Betriebsanweisung Säurereiniger (Word + PDF) |
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmenvorschlägen und Bewertungsspalten (Wahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Risikoklasse, Restrisiko). Zeilen sind editierbar und lassen sich um betriebseigene Tätigkeiten ergänzen.
Alle Dateien sind bearbeitbar und sofort einsetzbar.
Baudokumentation zusätzlich benötigt? Doppelpaket: Baustellen-Doku-Kit + Arbeitsschutz zum Vorteilspreis
Beginnen Sie beim Hautschutz. Legen Sie für Zement, Epoxidharz und Reiniger je Handschuhtyp und Tragedauer fest und hängen Sie den Plan dort auf, wo angemischt wird. Feuchtarbeit und Handschuhtragezeit sind beurteilungspflichtig.
Nehmen Sie danach die Schneidverfahren auf: Nassschneider im Stand, Winkelschleifer auf der Fläche, Bohren von Durchbrüchen. Halten Sie fest, welches Verfahren wo eingesetzt wird und wie der Staub erfasst wird.
Zum Schluss die Haltung: Knieende Arbeit über Stunden ist die häufigste Ursache für Beschwerden im Gewerk. Tragen Sie ein, welche Knieschutz- und Hilfsmittel bereitstehen und wie Tätigkeiten im Team gewechselt werden.
Halten Sie zusätzlich die Trocknungs- und Lüftungszeiten fest. In Bädern und fensterlosen Räumen sammeln sich Lösemittel- und Harzdämpfe, weil kaum Luftwechsel stattfindet. Notieren Sie in der Beurteilung, ob mit technischer Lüftung gearbeitet wird, wie lange nach dem Verlegen gelüftet wird und wer den Raum in dieser Zeit betreten darf. Diese Angabe fehlt in vielen Beurteilungen, obwohl sie über die tatsächliche Belastung entscheidet.
Die Unterlagen dieser Edition stützen sich auf die folgenden Regelungen. Amtliche Fassungen unter gesetze-im-internet.de, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger unter publikationen.dguv.de. Technische Regeln (TRGS, TRBS, TRBA, ASR) werden von der BAuA veröffentlicht.
| Regelung | Was sie verlangt | Fundstelle |
|---|---|---|
| § 5 ArbSchG | Gefährdungen der Tätigkeiten ermitteln und beurteilen. | gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html |
| § 6 GefStoffV | Informationen zu Gefahrstoffen ermitteln, Gefahrstoffverzeichnis führen. | gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html |
| § 14 GefStoffV | Betriebsanweisung erstellen und arbeitsplatzbezogen unterweisen. | gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html |
| TRGS 401 | Gefährdung durch Hautkontakt beurteilen, Hautschutz festlegen. | Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA) |
| TRGS 559 | Mineralischer Staub und Quarzfeinstaub bei Bearbeitungsverfahren. | Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA) |
| TRGS 555 | Aufbau und Inhalt der Betriebsanweisung, Information der Beschäftigten. | Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA) |
| DGUV Vorschrift 3 | Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten an Anlagen. | publikationen.dguv.de |
| § 12 BetrSichV | Unterweisung zu Arbeitsmitteln vor der erstmaligen Benutzung. | gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__12.html |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention: Unterweisung mindestens jährlich, Dokumentation. | publikationen.dguv.de |
Über die Betriebsanweisungen zu Zement, Epoxidharz und Reinigern sowie die PSA-Kurzunterweisung. Die TRGS 401 verlangt eine Beurteilung der Hautgefährdung; die Auswahl von Handschuhmaterial und Hautmittel tragen Sie ein.
Feuchte Umgebung erhöht das elektrische Risiko: Schutzmaßnahmen wie Fehlerstromschutz und die Prüfung der Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 gehören in die Zeile des Katalogs.
Ja, als Tätigkeit mit den zugehörigen Produkten. Weil die eingesetzten Systeme sich unterscheiden, bleiben Produktbezeichnung und Sicherheitsdatenblatt-Angaben in den Betriebsanweisungen als Feld offen.
Ja, Hautschutz ist in den Betriebsanweisungen zu Zement, Epoxidharz und Reinigern als Schutzmaßnahme enthalten; die PSA-Kurzunterweisung ergänzt das Thema.
Ja, die Pflicht aus § 5 ArbSchG gilt ab dem ersten Beschäftigten. Ab zehn Beschäftigten muss sie zusätzlich schriftlich dokumentiert sein; darunter ist die Dokumentation dringend zu empfehlen.
Stand der Erstellung ist Juli 2026. Da die Dateien offen bearbeitbar sind, können Sie Änderungen Ihrer Produkte oder Verfahren jederzeit selbst nachziehen.