Arbeitsschutz-Paket Hoch- und Tiefbau: GBU-Katalog, Unterweisungen und Betriebsanweisungen

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Das Arbeitsschutz-Paket Hoch- und Tiefbau enthält die Dokumentation für ausführende Bauunternehmen: einen Katalog mit 42 beurteilten Bautätigkeiten, zwölf Unterweisungs-Dateien und zwölf Betriebsanweisungen. Behandelt werden die Kernrisiken des Rohbaus und des Tiefbaus — Absturz an Kanten und Öffnungen, Verschüttung im Graben, Kranbetrieb und Lastentransport, Schalung und Bewehrung sowie Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum. Die Vorlagen sind auf wechselnde Baustellen ausgelegt und nicht auf einen festen Betriebsstandort.

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Bagger hebt einen Graben aus, Bauleiter prüft daneben die Unterlagen

Typische Gefährdungen und Rechtsgrundlagen im Hoch- und Tiefbau

Im Hoch- und Tiefbau ändert sich der Arbeitsplatz mit dem Baufortschritt. Der GBU-Katalog dieser Edition ist deshalb nach Bauphasen gegliedert: Erdarbeiten und Verbau, Rohbau und Schalung, Ausbau und Rückbau.

Weil auf Baustellen mehrere Arbeitgeber gleichzeitig tätig sind, gehört die Koordination in die Beurteilung. Der Katalog führt sie als eigene Zeile mit Verweis auf die Baustellenverordnung.

Die Bauphasen im Einzelnen behandelt der Ratgeber Gefährdungsbeurteilung für die Baustelle.

Typische GefährdungRechtsgrundlage / RegelwerkDokument im Paket
Einsturz von Gräben und Baugruben§ 5 ArbSchG, DGUV Vorschrift 38GBU-Katalog (Excel)
Absturz an Rohbaukanten und DeckenöffnungenTRBS 2121GBU-Katalog (Excel), Unterweisung Fahrgerüst (Word)
Bewegte Baumaschinen und Verkehrswege§ 3 BetrSichV, DGUV Vorschrift 38GBU-Katalog (Excel), Unterweisungsnachweis (Word + PDF)
Zementkontakt bei Beton- und MauerarbeitenTRGS 401Betriebsanweisung Zement / Frischbeton (Word + PDF)
Quarzfeinstaub bei Trenn- und AbbrucharbeitenTRGS 559Betriebsanweisung Quarzstaub (Word + PDF)
Mehrere Arbeitgeber auf einer BaustelleBaustellVGBU-Katalog (Excel), Jahres-Unterweisungsplaner (Excel)

Arbeitsbereiche im Katalog

  • Arbeiten an Absturzkanten
  • Erdarbeiten und Verbau
  • Kranbetrieb und Lastentransport
  • Schalungsarbeiten
  • Betonarbeiten und Bewehrung
  • Abbruch- und Sanierungsarbeiten
  • Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
  • Baustelleneinrichtung und Koordination
  • Gerüstbenutzung
  • Handgeführte Baumaschinen
  • Schweiß- und Trennarbeiten auf der Baustelle
  • Enge Räume und Behälter

Das ist enthalten

GBU-Katalog Hoch- und Tiefbau (Excel)

Der Excel-Katalog führt 42 Bautätigkeiten mit Gefährdung, Maßnahmenvorschlag und den Bewertungsspalten. Die Gliederung folgt dem Bauablauf von der Baustelleneinrichtung über Erdarbeiten, Rohbau und Ausbau bis zur Räumung, sodass sich die Beurteilung an eine konkrete Baustelle anpassen und der Bauleitung übergeben lässt.

12 Unterweisungs-Dateien

  • Erstunterweisung-Checkliste (Word)
  • Unterweisungsnachweis / Teilnahmeliste (Word + PDF)
  • Jahres-Unterweisungsplaner (Excel)
  • PSA-Kurzunterweisung (Word)
  • Unterweisung Leitern & Tritte (Word)
  • Unterweisung Fahrgerüst (Word)
  • Unterweisung Erste Hilfe (Word)
  • Unterweisung Baustelle & Verkehrswege (Word)
  • Unterweisung neue Mitarbeiter (Word)
  • Themen-Unterweisung Gefahrstoffe (Word)
  • Merkblatt Meldepflichten & Unfall (PDF)
  • Unterweisungs-Übersichtsbogen je Mitarbeiter (Excel)

12 Betriebsanweisungen (je Word + PDF)

  • Fahrgerüst
  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Winkelschleifer
  • Quarzstaub
  • Zement und Frischbeton
  • Bitumen
  • Handkreissäge
  • Tischkreissäge
  • Bohrmaschine und Akkuschrauber
  • Dieselkraftstoff
  • Schweißrauch

62 Dateien insgesamt. Alle Dateien sind bearbeitbar und sofort einsetzbar.

Branchen-Edition

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Für wen die Edition gedacht ist

Für Hoch- und Tiefbauunternehmen, Rohbaubetriebe, Maurer- und Betonbaubetriebe sowie Kanal- und Straßenbauer mit 1 bis rund 20 gewerblichen Beschäftigten. Geeignet für Betriebe, die als Nachunternehmer arbeiten und dem Auftraggeber oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ihre Unterlagen vorlegen.

Passende Schutzausrüstung

Welche Ausrüstung die Vorschriften verlangen und worauf Sie bei der Auswahl achten — verbindlich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.

So setzen Bauunternehmen die Unterlagen ein

Führen Sie die Beurteilung baustellenbezogen fort. Der Katalog liefert die betrieblichen Zeilen; je Bauvorhaben kommt ein kurzes Blatt mit Zugang, Verkehrsführung, Absturzstellen und Ansprechpartnern hinzu.

Für Erdarbeiten legen Sie die Freigabe fest: Wer beurteilt den Graben vor dem Einsteigen, wie ist der Zugang gesichert, wo liegt Aushub. Diese Punkte sind die häufigste Ursache schwerer Unfälle im Tiefbau.

Bei Abbruch und Umbau kommt die Vorabklärung alter Baustoffe hinzu. Steht ein Verdacht auf asbesthaltige Materialien im Raum, wird die Arbeit nicht begonnen, bevor die Klärung vorliegt — der Katalog führt diese Sperre als eigene Zeile.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Unterlagen dieser Edition stützen sich auf die folgenden Regelungen. Amtliche Fassungen unter gesetze-im-internet.de, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger unter publikationen.dguv.de. Technische Regeln (TRGS, TRBS, TRBA, ASR) werden von der BAuA veröffentlicht.

RegelungWas sie verlangtFundstelle
§ 5 ArbSchGGefährdungen der Tätigkeiten ermitteln und beurteilen.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html
§ 6 ArbSchGErgebnis der Beurteilung und festgelegte Maßnahmen dokumentieren.gesetze-im-internet.de/arbschg/__6.html
TRBS 2121Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Arbeiten in der Höhe.Technische Regeln für Betriebssicherheit (BAuA)
TRGS 401Gefährdung durch Hautkontakt beurteilen, Hautschutz festlegen.Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA)
TRGS 559Mineralischer Staub und Quarzfeinstaub bei Bearbeitungsverfahren.Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA)
BaustellVKoordination mehrerer Gewerke und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.gesetze-im-internet.de/baustellv
§ 3 BetrSichVGefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel, Prüfumfang und Prüffristen festlegen.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__3.html
DGUV Vorschrift 38Sicherheitsanforderungen bei Bauarbeiten.publikationen.dguv.de
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention: Unterweisung mindestens jährlich, Dokumentation.publikationen.dguv.de

Häufige Fragen

Wie ist die Beurteilung nach Bauphasen aufgebaut?

Erdarbeiten, Rohbau, Ausbau und Rückbau bilden eigene Blöcke. So lässt sich vor jeder Phase prüfen, welche Zeilen aktuell gelten und wo eine objektbezogene Festlegung fehlt.

Was verlangt die Baustellenverordnung von einem kleinen Bauunternehmen?

Die Abstimmung mit den anderen Arbeitgebern auf der Baustelle und die Beachtung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, wo einer vorliegt. Das Ergebnis der Abstimmung gehört als Notiz zur Beurteilung.

Deckt der Katalog Grabenverbau und Böschungswinkel ab?

Als Tätigkeit mit Pflichtangabe: Verbauart oder Böschung, Prüfung durch eine fachkundige Person, Zugang zum Graben. Zahlenwerte für den Einzelfall ergeben sich aus der Planung und werden nicht vorgegeben.

Ersetzt die Edition den SiGe-Plan der Baustelle?

Nein. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird bauseits durch den Koordinator erstellt und betrifft das Zusammenwirken mehrerer Gewerke. Die Edition deckt die betriebseigene Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung ab, auf die der SiGe-Plan aufsetzt.

Wie wird der Katalog auf eine einzelne Baustelle übertragen?

Über eine Kopie je Bauvorhaben: Bauvorhaben, Bauleitung und Datum stehen im Kopfbereich, nicht zutreffende Tätigkeiten werden gestrichen, baustellenspezifische Punkte wie Freileitungen oder Nachbarbebauung ergänzt. So bleibt die Beurteilung tätigkeits- und ortsbezogen.

Welche Unterlagen muss der Betrieb vorhalten?

§ 6 ArbSchG verlangt Unterlagen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. Auf Baustellen kommen Unterweisungsnachweise und die Betriebsanweisungen zu Maschinen und Gefahrstoffen hinzu — beides ist enthalten.

In welchem Abstand ist die Beurteilung fortzuschreiben?

Bei jedem neuen Bauvorhaben und bei geänderten Verhältnissen im laufenden Bau. § 3 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und sie an veränderte Gegebenheiten anzupassen; auf der Baustelle ist das häufig eine Frage von Wochen, nicht von Jahren.