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Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am
Der Gerüstbau gehört zu den unfallträchtigsten Gewerken am Bau — Absturz beim Auf- und Abbau, Lastenanschlag und Transportlogistik greifen ineinander. Diese Edition liefert den GBU-Katalog für Gerüstbautätigkeiten und die dazugehörigen Betriebsanweisungen in einem Paket.

Im Gerüstbau entsteht die Gefährdung während des Auf- und Abbaus, also bevor die Schutzeinrichtung fertig ist. Der GBU-Katalog dieser Edition beurteilt deshalb den Montagezustand getrennt vom fertigen Gerüst und benennt Montagesicherheitsgeländer und Absturzausrüstung als Maßnahmen.
Der zweite Schwerpunkt ist die Logistik: Anschlagen, Heben und Transportieren von Rahmen und Belägen. Diese Zeilen greifen auf DGUV Regel 100-500 zurück und verlangen Angaben zu Anschlagmitteln und Ablegereife.
Den Montagezustand Schritt für Schritt behandelt der Ratgeber Gefährdungsbeurteilung im Gerüstbau.
| Typische Gefährdung | Rechtsgrundlage / Regelwerk | Dokument im Paket |
|---|---|---|
| Absturz vor Fertigstellung der Belagslage | TRBS 2121 Teil 1 | GBU-Katalog (Excel) |
| Anschlagen und Heben von Gerüstmaterial | DGUV Regel 100-500 | Betriebsanweisung Anschlagmittel (Word + PDF) |
| Herabfallende Bauteile im Baustellenumfeld | DGUV Vorschrift 38, BaustellV | GBU-Katalog (Excel), Unterweisungsnachweis (Word + PDF) |
| Transport mit Stapler und Ladekran | DGUV Vorschrift 68 | Betriebsanweisung Gabelstapler (Word + PDF) |
| Prüfung von Gerüstbauteilen und Anschlagmitteln | § 14 BetrSichV, TRBS 1203 | GBU-Katalog (Excel) |
| Körperliche Belastung beim Tragen von Rahmen und Belägen | § 5 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 | GBU-Katalog (Excel), PSA-Kurzunterweisung (Word) |
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmenvorschlägen und Bewertungsspalten (Wahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Risikoklasse, Restrisiko). Zeilen sind editierbar und lassen sich um betriebseigene Tätigkeiten ergänzen.
Alle Dateien sind bearbeitbar und sofort einsetzbar.
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Beginnen Sie mit der Aufbauabfolge. Beurteilen Sie jede Phase getrennt: erste Lage, Aufstieg, Verankerung, Belagswechsel, Abbau. Für die Phasen ohne fertigen Seitenschutz halten Sie fest, ob mit Montagesicherheitsgeländer oder persönlicher Absturzausrüstung gearbeitet wird.
Zweitens die Materiallogistik: Verladen im Hof, Transport, Abladen an der Baustelle. Hier treffen Stapler, Ladekran und Handarbeit zusammen. Tragen Sie ein, wer den Stapler fahren darf und wie die Ladung gesichert wird.
Drittens die Kolonnenführung. Kleine Betriebe arbeiten mit wechselnden Teams; deshalb gehört zu jeder Kolonne eine benannte aufsichtsführende Person. Der Unterweisungsnachweis der Edition ist so aufgebaut, dass sich Gruppenunterweisungen je Thema und Termin abzeichnen lassen.
Führen Sie außerdem eine Bauteilkontrolle beim Rückbau ein. Beschädigte Rahmen, verbogene Diagonalen und gerissene Beläge dürfen nicht zurück ins Lager wandern, sondern gehören in eine gekennzeichnete Aussonderung. Legen Sie fest, wer die Sichtkontrolle durchführt und wo die ausgesonderten Teile bis zur Entscheidung stehen. Damit wird verhindert, dass ein Mangel beim nächsten Aufbau erneut in die Wand geht.
Die Unterlagen dieser Edition stützen sich auf die folgenden Regelungen. Amtliche Fassungen unter gesetze-im-internet.de, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger unter publikationen.dguv.de. Technische Regeln (TRGS, TRBS, TRBA, ASR) werden von der BAuA veröffentlicht.
| Regelung | Was sie verlangt | Fundstelle |
|---|---|---|
| § 5 ArbSchG | Gefährdungen der Tätigkeiten ermitteln und beurteilen. | gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html |
| TRBS 2121 | Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Arbeiten in der Höhe. | Technische Regeln für Betriebssicherheit (BAuA) |
| TRBS 1203 | Anforderungen an befähigte Personen für Prüfungen von Arbeitsmitteln. | Technische Regeln für Betriebssicherheit (BAuA) |
| § 14 BetrSichV | Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen, Aufzeichnung der Ergebnisse. | gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html |
| DGUV Regel 100-500 | Betreiben von Arbeitsmitteln, unter anderem Anschlagmittel und Lastaufnahme. | publikationen.dguv.de |
| DGUV Vorschrift 68 | Flurförderzeuge: schriftliche Beauftragung und Befähigung der Fahrer. | publikationen.dguv.de |
| DGUV Vorschrift 38 | Sicherheitsanforderungen bei Bauarbeiten. | publikationen.dguv.de |
| BaustellV | Koordination mehrerer Gewerke und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. | gesetze-im-internet.de/baustellv |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention: Unterweisung mindestens jährlich, Dokumentation. | publikationen.dguv.de |
Ja, das ist der Kern: Auf-, Um- und Abbau werden als eigene Tätigkeiten mit den Maßnahmen für den noch ungesicherten Zustand beurteilt. Das fertige Gerüst als Arbeitsplatz anderer Gewerke ist davon getrennt geführt.
Eine befähigte Person nach § 2 BetrSichV, deren Anforderungen die TRBS 1203 beschreibt. Wen Sie dafür benennen, tragen Sie im Katalog und im Unterweisungsnachweis ein.
Nein. Prüf- und Freigabedokumente für das fertige Gerüst sind eine eigene Dokumentart. Diese Edition liefert Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Betriebsanweisungen.
Der GBU-Katalog behandelt die Tätigkeiten des Auf-, Um- und Abbaus. Formale Prüf- und Freigabeprotokolle für Gerüste sind eine eigene Dokumentart und nicht Teil dieser Edition.
Ja, der Unterweisungsnachweis ist auf Gruppenunterweisungen ausgelegt: eine Unterschriftenliste pro Thema und Termin.
Ja, nach Zahlung steht die ZIP zum Download bereit; die Dateien sind ausfüllfertig vorbereitet.