Betriebsanweisung Anschlagmittel
Eine Betriebsanweisung für Anschlagmittel regelt schriftlich, wie in Ihrem Betrieb Rundschlingen, Hebebänder, Anschlagketten und Drahtseile beim Heben von Lasten benutzt, kontrolliert und ausgesondert werden. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung: Für Arbeitsmittel, deren Verwendung mit Gefährdungen verbunden ist, hat der Arbeitgeber verständliche schriftliche Anweisungen bereitzustellen. Dass Anschlagmittel dazugehören, steht außer Frage – reißt eine überlastete Rundschlinge oder rutscht eine schlecht angeschlagene Stahltraverse ab, stehen Menschen im Gefahrenbereich der Last. Im Gerüstbau, wo Gerüstbauteile paketweise per Kran auf das Dach gehen, und im Metallbau mit tonnenschweren Profilen ist die Anschlagmittel-Betriebsanweisung deshalb einer der wichtigsten Aushänge am Lagerplatz.
Achtung, Regelwerks-Update: Aus BGR 500 Kapitel 2.8 wurde die DGUV Regel 109-017
Viele ältere Betriebsanweisungen verweisen noch auf die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 („Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb"). Dieses Kapitel wurde 2021 zurückgezogen; sein Inhalt lebt in der eigenständigen DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" weiter. Wer seine Dokumente aktualisiert, sollte die Fundstelle austauschen – inhaltlich bleiben die Kernanforderungen bestehen: Auswahl nach Tragfähigkeit, Kontrolle vor der Benutzung, regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person und Aussonderung bei Ablegereife. Ergänzend beschreibt die DGUV Information 209-013 „Anschläger" die Aufgaben der Personen, die Lasten anschlagen, sowie typische Schadensbilder.
Was eine Betriebsanweisung von der Herstelleranleitung unterscheidet und wie das Dokument formal aufgebaut ist, erläutert der Grundlagenbeitrag Betriebsanweisung.
Die tägliche Sichtprüfung: Kernstück jeder Anschlagmittel-Betriebsanweisung
Zwischen den wiederkehrenden Prüfungen durch die befähigte Person liegt die Verantwortung beim Anwender: Vor jedem Einsatz wird das Anschlagmittel in Augenschein genommen. Diese Kontrolle vor Gebrauch gehört wörtlich in den Maßnahmenteil Ihrer Betriebsanweisung, denn sie entscheidet darüber, ob ein angerissenes Hebeband überhaupt an den Kranhaken kommt. Bewährt hat sich eine kurze Merkfolge:
- Kennzeichnung lesbar? Etikett bzw. Anhänger mit Tragfähigkeit (WLL) und Hersteller muss vorhanden und entzifferbar sein. Ohne Kennzeichnung keine Benutzung – die Tragfähigkeit lässt sich sonst nicht sicher zuordnen.
- Oberfläche und Struktur kontrollieren: Schnitte, Garnbrüche, Knoten, verformte Kettenglieder, Litzenbrüche, Korrosion, Hitzeschäden.
- Verbindungselemente checken: Haken mit funktionierender Sicherungsfalle, Schäkel mit vollständig eingeschraubtem Bolzen.
- Zweifel = Aussonderung: Beschädigte Anschlagmittel sofort der Benutzung entziehen, kennzeichnen und dem Vorgesetzten melden – nicht „für leichte Lasten" weiterverwenden.
Ablegereife erkennen: Wann Rundschlinge, Kette und Seil aus dem Verkehr müssen
„Ablegereif" bedeutet: Das Anschlagmittel darf nicht mehr zum Heben eingesetzt werden. Die konkreten Kriterien unterscheiden sich je nach Bauart – Ihre Betriebsanweisung sollte die im Betrieb vorhandenen Typen abdecken:
| Anschlagmittel | Typische Ablegereife-Kriterien | Besonders gefährdet durch |
|---|---|---|
| Rundschlinge (Chemiefaser) | Beschädigter Schutzschlauch mit sichtbarem oder austretendem Kerngarn, Schnitte, fehlendes Etikett, Chemikalien- oder Hitzeeinwirkung | Scharfe Kanten ungeschützter Stahlprofile, UV-Alterung |
| Hebeband (Gewebe) | Garnbrüche im tragenden Gewebe, eingerissene Webkanten, verformte oder angerissene Beschlagteile, unlesbares Etikett | Kantenläufe, Abrieb auf rauem Beton |
| Anschlagkette | Gedehnte, verbogene, angerissene oder stark abgenutzte Kettenglieder, aufgebogene Haken, defekte Sicherungsfallen | Überlastung, ruckartiges Anheben, Schweißspritzer |
| Anschlagdrahtseil | Litzen- und Drahtbrüche, Quetschungen, Korbbildung, Knicke, starke Korrosion, beschädigte Pressklemmen | Knicken über Kanten, Ziehen unter der Last hervor |
Die im Betrieb geltenden Detailkriterien entnehmen Sie den Herstellerangaben und der DGUV Regel 109-017 – in die Betriebsanweisung gehört die verständliche Kurzfassung plus die klare Regel, wohin ablegereifes Material kommt (gekennzeichnete Sperrkiste, nicht zurück ins Regal).
Was sonst noch in den Maßnahmenteil gehört
Neben Sichtprüfung und Ablegereife regelt die Betriebsanweisung das eigentliche Anschlagen:
- Tragfähigkeit einhalten: Lastgewicht ermitteln, Anschlagart (direkt, geschnürt, umgelegt) und Neigungswinkel berücksichtigen – beides reduziert die nutzbare Tragfähigkeit erheblich. Werte liefert die Belastungstabelle des Herstellers.
- Kantenschutz verwenden: Textile Anschlagmittel niemals ungeschützt über scharfe Kanten spannen; Kantenschoner oder Schutzschläuche bereithalten.
- Last nicht schrägziehen, nicht ruckartig anheben: Erst straffen, Anschlagpunkte kontrollieren, dann heben.
- Niemand unter der schwebenden Last: Gefahrenbereich absperren bzw. freihalten; der Anschläger verständigt sich mit dem Kranführer über eindeutige Handzeichen oder Funk.
- Sachgerechte Lagerung: Trocken, UV-geschützt, getrennt von Chemikalien und nicht auf dem Boden der Ladefläche – falsche Lagerung ist ein stiller Ablegereife-Beschleuniger.
- Verhalten bei Störungen und Unfällen: Pendelnde oder hängengebliebene Last nie mit den Händen stoppen; nach einem Vorfall Anschlagmittel prüfen lassen, Vorgesetzten informieren, Notruf 112 bei Verletzungen.
Wie Sie diese Bausteine formal in ein sauberes Dokument gießen, zeigt die Betriebsanweisung-Vorlage – für Arbeitsmittel üblicherweise im blauen Rahmen.
Praxisfehler aus Gerüstbau und Metallbau
Aus Begehungen und Unfallauswertungen kehren dieselben Muster immer wieder:
- Die „Baustellen-Rundschlinge": Ein einzelnes, ausgeblichenes Exemplar liegt seit Jahren im Pritschenkasten und hebt alles vom Gerüstrahmenpaket bis zur Stahlstütze. Ohne lesbares Etikett und ohne Prüfhistorie hat sie am Haken nichts verloren.
- Kette als Allzwecklösung: Anschlagketten werden zum Zurren auf dem Anhänger benutzt und wandern danach zurück in den Hebe-Einsatz – Zurr- und Anschlagmittel sind getrennte Welten mit unterschiedlichen Kennzeichnungen.
- Verkürzen per Knoten: Knoten in Rundschlingen oder Seilen reduzieren die Tragfähigkeit drastisch; zum Verkürzen gibt es Verkürzungsklauen bzw. geeignete Beschlagteile.
- Winkel unterschätzt: Zwei Stränge mit weitem Spreizwinkel tragen deutlich weniger als die aufgedruckte Nennlast – wer ohne Belastungstabelle anschlägt, rechnet mit Glück statt mit Physik.
Organisation drumherum: Bestand, Kennzeichnung, Sperrkiste
Die beste Betriebsanweisung scheitert an einem chaotischen Anschlagmittel-Lager. Drei organisatorische Bausteine haben sich bewährt und lassen sich im Dokument mit je einem Satz verankern:
- Bestandsübersicht mit Prüfhistorie: Jedes Anschlagmittel erhält eine Inventarnummer und einen Eintrag in der Prüfkartei (digital oder auf Papier) mit Kaufdatum, letzter Prüfung durch die befähigte Person und nächstem Termin. So fällt sofort auf, wenn ein Hebeband ohne Prüfnachweis auf der Baustelle auftaucht.
- Getrennte Aufbewahrung: Einsatzbereites Material hängt geordnet am Lagergestell – nicht als Knäuel in der Gitterbox. Ablegereifes oder zweifelhaftes Material wandert in eine gekennzeichnete Sperrkiste und wird zeitnah unbrauchbar gemacht (zerschneiden), damit es nicht heimlich zurück in den Umlauf gerät.
- Beschaffung geregelt: Neue Anschlagmittel kommen nur mit Kennzeichnung, Herstellererklärung und Belastungstabelle in den Bestand; die Tragfähigkeitsangaben textiler Anschlagmittel folgen einem genormten Farbsystem, das die Zuordnung auf der Baustelle erleichtert. Spontankäufe vom Baumarktregal ohne Dokumentation haben im Hebezeugbetrieb nichts zu suchen.
Wer zusätzlich mit Kranfirmen oder Kollegenbetrieben arbeitet, regelt in der Betriebsanweisung auch den Umgang mit fremdem Material: Vor der Benutzung gelten dieselben Sichtprüfungs- und Kennzeichnungsanforderungen wie für den eigenen Bestand.
Jährliche Prüfung und Unterweisung zusammen denken
Anschlagmittel sind mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen (Prüffristen konkretisiert Ihre Gefährdungsbeurteilung; Grundlage sind BetrSichV und DGUV Regel 109-017). Der Prüftermin ist zugleich der ideale Anlass für die Unterweisung: Am aussortierten Material lassen sich Garnbrüche, aufgebogene Haken und verformte Glieder greifbarer zeigen als auf jeder Folie. Unterwiesen wird vor der ersten Tätigkeit und danach regelmäßig – dokumentiert mit Unterschrift, sonst fehlt im Schadensfall der Nachweis.
FAQ: Betriebsanweisung Anschlagmittel
Brauche ich für jedes Anschlagmittel eine eigene Betriebsanweisung?
Nein. Üblich ist eine gemeinsame Betriebsanweisung „Anschlagmittel", die die vorhandenen Bauarten (Rundschlinge, Hebeband, Kette, Drahtseil) mit ihren jeweiligen Ablegereife-Kriterien abdeckt. Wichtig ist, dass alle tatsächlich benutzten Typen enthalten sind und das Dokument am Einsatzort verfügbar ist.
Gilt für Anschlagmittel noch die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8?
Das Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 wurde 2021 zurückgezogen. Die Inhalte finden sich heute in der DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb". Aktualisieren Sie veraltete Verweise in Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen.
Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?
Zweistufig: vor jeder Benutzung eine Sichtkontrolle durch den Anwender und wiederkehrend – in der Praxis mindestens jährlich – eine Prüfung durch eine befähigte Person. Die genauen Fristen legen Sie auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest; harte Einsätze mit Kantenläufen oder Witterung können kürzere Intervalle erfordern.
Wann ist eine Rundschlinge ablegereif?
Unter anderem bei beschädigtem Schutzschlauch mit sichtbarem oder austretendem Kerngarn, Schnitten, Hitze- oder Chemikalienschäden sowie fehlendem oder unlesbarem Etikett. Im Zweifel gilt: aussondern – eine neue Rundschlinge kostet einen Bruchteil dessen, was ein Lastabsturz anrichtet.
Wer darf Lasten anschlagen?
Nur unterwiesene, vom Unternehmer beauftragte Personen, die mit Anschlagarten, Belastungstabellen und der Verständigung mit dem Kranführer vertraut sind. Orientierung zu Aufgaben und Qualifikation gibt die DGUV Information 209-013 „Anschläger".
Quellen
- § 12 BetrSichV – Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten: gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__12.html
- DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb": publikationen.dguv.de – 109-017
- DGUV Information 209-013 „Anschläger": publikationen.dguv.de – 209-013
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: publikationen.dguv.de – DGUV Vorschrift 1
Redaktionsstand: Juli 2026. Die Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen weder die konkrete Gefährdungsbeurteilung im Hebezeugbetrieb noch die fachkundige Bewertung durch die zuständige befähigte Person.