Reifeneinlagerung: Vertrag und Einlagerungsschein für die Kfz-Werkstatt
Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am
Wer Kundenreifen über den Sommer oder Winter einlagert, übernimmt mehr als eine Serviceleistung: Mit der Übernahme entsteht eine Obhutspflicht für fremdes Eigentum. Diese Seite beschreibt, welche Angaben ein Einlagerungsvertrag enthalten sollte, warum die Zustandsaufnahme je Rad der wichtigste Teil ist und wie Sie die Nichtabholung regeln.

Warum die Einlagerung ein Verwahrungsvertrag ist
Die Einlagerung von Rädern ist rechtlich eine Verwahrung nach §§ 688 ff. BGB: Sie nehmen eine bewegliche Sache in Obhut und schulden deren Rückgabe im übernommenen Zustand. Verletzt der Betrieb diese Pflicht — durch Verwechslung, Beschädigung, unsachgemäße Lagerung oder Verlust — kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht.
Praktisch bedeutet das: Der Betrieb muss belegen können, welchen Radsatz er in welchem Zustand übernommen hat und dass die Lagerung sachgerecht erfolgte. Für die regelmäßige Verjährung gelten § 195 BGB und § 199 BGB; datierte Belege über Übernahme und Rückgabe sind daher die Grundlage jeder späteren Klärung.
Was in den Vertrag gehört
| Regelungspunkt | Was Sie festhalten |
|---|---|
| Parteien | Werkstatt und Kunde mit vollständiger Anschrift, Fahrzeug mit Kennzeichen |
| Radsatz | Reifengröße, DOT-Nummer, Profiltiefe je Rad, Felgenart, Position am Fahrzeug |
| Zeitraum | Beginn, vereinbartes Ende, Regel zur Verlängerung |
| Entgelt | Preis für den Lagerzeitraum, Fälligkeit, Leistungen bei Rückgabe |
| Obhutspflicht | Art der Lagerung, Verwahrung nach §§ 688 ff. BGB, Zutritt |
| Haftung | Umfang und Grenzen — vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen (§§ 305 ff. BGB) |
| Versicherung | Hinweis, welche Risiken über den Betrieb abgedeckt sind und welche nicht |
| Nichtabholung | Aufforderung, Frist, weitere Lagerkosten, Verfahren danach |
| Rückgabe | Quittung mit Datum, Zustand und Unterschrift |
| Verjährung | Hinweis auf § 195 BGB und § 199 BGB |
Mit der Einlagerung übernimmt die Werkstatt eine Obhutspflicht. Haftungsbegrenzungen in vorformulierten Verträgen unterliegen der AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB und sind vor Verwendung anwaltlich zu prüfen. Die Vorlage ist dafür als Muster angelegt, nicht als abschließender Vertragstext.
Zustandsaufnahme als Beweissicherung
Die meisten Streitfälle drehen sich nicht um den Vertrag, sondern um den Zustand: Profil niedriger als erinnert, Kratzer an der Felge, ein anderer Reifen als eingelagert. Die Zustandsaufnahme je Rad — Größe, DOT, Profiltiefe, sichtbare Vorschäden, ergänzt um Fotos — verlagert diese Diskussion auf eine dokumentierte Grundlage. Sinnvoll ist, dass der Kunde die Aufnahme bei Übernahme mit unterschreibt und eine Kopie erhält.
Der Einlagerungsschein für Reifen ist dafür der Beleg für den Kunden; die Lagerübersicht führt Platznummer und Radsatz im Betrieb zusammen.
Nichtabholung
Nicht abgeholte Radsätze binden Fläche und Geld. Regeln Sie deshalb im Vertrag, was nach Ablauf des Lagerzeitraums passiert: schriftliche Aufforderung mit Frist, Fortlauf oder Anpassung des Lagerentgelts und das anschließende Verfahren. Halten Sie Datum und Zustellweg jeder Aufforderung in der Lagerübersicht fest — sonst fehlt später der Nachweis, dass der Kunde erreicht wurde.
Rechtsgrundlagen
| Thema | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Verwahrungsvertrag | §§ 688 ff. BGB |
| Schadensersatz bei Pflichtverletzung | § 280 BGB |
| Verjährung | § 195 BGB, § 199 BGB |
| Inhaltskontrolle vorformulierter Klauseln | §§ 305 ff. BGB |
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Häufige Fragen
Brauchen wir für die Reifeneinlagerung einen schriftlichen Vertrag?
Rechtlich entsteht der Verwahrungsvertrag auch mündlich. Schriftlich halten Sie fest, welcher Radsatz in welchem Zustand für welchen Zeitraum und zu welchem Entgelt übernommen wurde. Ohne diese Aufzeichnung tragen Sie das Beweisrisiko, wenn ein Kunde später einen anderen Zustand behauptet.
Können wir die Haftung für eingelagerte Reifen ausschließen?
Ein vollständiger Ausschluss ist in vorformulierten Verträgen nicht zu erwarten: Haftungsklauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Formulieren Sie Begrenzungen zurückhaltend und lassen Sie den verwendeten Text vor dem ersten Einsatz anwaltlich prüfen.
Was gehört zur Zustandsaufnahme je Rad?
Reifengröße, DOT-Nummer, Profiltiefe in Millimeter, Position am Fahrzeug, Felgenart und sichtbare Vorschäden. Diese Angaben machen später nachvollziehbar, welcher Zustand bei Übernahme vorlag.
Wie lange müssen wir nicht abgeholte Reifen aufbewahren?
Das regelt der Vertrag: Sie vereinbaren einen Lagerzeitraum, eine Verlängerungsregel und ein Verfahren für die Nichtabholung mit Aufforderung, Frist und Kostenfolge. Ohne solche Regelung lagern Sätze über Jahre auf Ihre Kosten weiter.
Wann verjähren Ansprüche aus der Einlagerung?
Für die regelmäßige Verjährung gelten § 195 BGB mit drei Jahren und § 199 BGB für den Beginn der Frist. Der Vertrag sollte deshalb Übernahme und Rückgabe datiert dokumentieren.