Betriebstagebuch für die Abscheideranlage: Vorlage für Werkstatt und Betrieb

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Wo Fahrzeuge gewaschen, Motoren gereinigt oder Öl gewechselt wird, fällt mineralölhaltiges Abwasser an. Für dessen Einleitung sieht Anhang 49 der Abwasserverordnung ein Betriebstagebuch vor. Diese Seite beschreibt, was hineingehört, wie Sie Ihr Kontrollintervall festlegen und begründen und wo die Fünfjahresfrist der Anlagenprüfung steht.

Dokumentation in Ordnern und Tabellen im Betriebsbüro

Wann eine Werkstatt eine Abscheideranlage betreibt

Abscheideranlagen — Schlammfang mit Leichtflüssigkeitsabscheider, häufig mit Koaleszenzeinsatz — stehen dort, wo mineralölhaltiges Abwasser in die Kanalisation gelangen kann: Waschplatz, Motorwäsche, Werkstatthallenentwässerung, Tankstellenbereich. Ob und in welcher Form Ihr Betrieb eine solche Anlage betreibt, ergibt sich aus der Entwässerungsplanung und Ihrer Einleitungsgenehmigung. Beide Unterlagen gehören als Kopie zum Betriebstagebuch.

Was ins Betriebstagebuch gehört

BlattInhalt
AnlagendatenStandort, Anlagentyp, Bauteile, Genehmigung, verantwortliche Person und Vertretung
EigenkontrollenDatum, Prüfer, Schlammhöhe, Schichtdicke der Leichtflüssigkeit, Zustand von Warneinrichtung und Koaleszenzeinsatz, Maßnahmen
Entsorgung und WartungDatum, Fachbetrieb, entsorgte Menge, Nachweisnummer, ausgeführte Arbeiten
Prüfungen und AuflagenAnlagenprüfung mit Datum und Prüfstelle, Mängel und Behebung, behördliche Auflagen

Grundlage ist Anhang 49 „Mineralölhaltiges Abwasser“ der Abwasserverordnung, dort das Betriebstagebuch nach Teil B Abs. 3. Die Vorlage im Set setzt diese vier Blätter als Excel-Datei um.

Warum es bundesrechtlich keine feste Intervallvorgabe gibt

Häufig wird behauptet, Eigenkontrollen an Abscheideranlagen seien monatlich oder halbjährlich vorgeschrieben. Bundesrechtlich stehen solche Intervalle nicht fest: Sie finden sie in kostenpflichtigen DIN-Normen oder sie ergeben sich aus Landesrecht beziehungsweise einer behördlichen Auflage. Genau hier liegt der praktische Punkt für den Betrieb: Sie legen Ihr Kontrollintervall selbst fest und dokumentieren, worauf es sich stützt.

  • Intervall festlegen — etwa als fester Rhythmus oder gekoppelt an die Nutzung des Waschplatzes
  • Grundlage benennen — Auflage der Behörde, Landesvorschrift, Herstellerangabe, angewandte Norm oder eigene betriebliche Festlegung
  • Im Tagebuch vermerken, wer kontrolliert und wer im Vertretungsfall
  • Bei Änderungen — neue Auflage, Umbau, häufigere Nutzung — Intervall überprüfen und die Anpassung datiert festhalten

Ein dokumentiert festgelegtes Intervall ist im Gespräch mit der Behörde belastbarer als ein aus dem Internet übernommener Zeitabstand ohne Bezug zur eigenen Anlage.

Generalinspektion und Landesrecht

Für die Anlagenprüfung nennt Anhang 49 Teil E Abs. 2 einen Abstand von fünf Jahren und verweist dabei ausdrücklich auf das Landesrecht. Prüfen Sie deshalb zusätzlich die Vorschriften Ihres Bundeslandes und die Auflagen Ihrer Einleitungsgenehmigung — sie können weitergehende Anforderungen enthalten. Halten Sie den Termin der nächsten Prüfung mit Fälligkeitsdatum im Tagebuch fest; die betriebliche Fristenübersicht führt die Seite Prüfpflichten zusammen, wiederkehrende Wartungstermine planen Sie mit dem Wartungsplan.

Nicht zutreffend ist die verbreitete Aussage, § 46 AwSV gelte für Abscheideranlagen: Das Wort „Abscheider“ kommt in der AwSV nicht vor. Maßgeblich ist Anhang 49 der Abwasserverordnung, ergänzt um Landesrecht und Genehmigungsauflagen.

Rechtsgrundlagen

ThemaRechtsgrundlage
Mineralölhaltiges AbwasserAbwV Anhang 49
BetriebstagebuchAbwV Anhang 49 Teil B Abs. 3
Anlagenprüfung im Fünfjahresabstand, Verweis auf LandesrechtAbwV Anhang 49 Teil E Abs. 2
KontrollintervalleLandesrecht oder behördliche Auflage — keine bundesrechtliche Intervallvorgabe

Inhalt des Sets

Häufige Fragen

Ist ein Betriebstagebuch für die Abscheideranlage vorgeschrieben?

Für mineralölhaltiges Abwasser sieht Anhang 49 der Abwasserverordnung in Teil B Abs. 3 ein Betriebstagebuch vor. Es dokumentiert Betrieb, Kontrollen, Wartung und Entsorgung der Anlage.

Wie oft müssen wir die Anlage selbst kontrollieren?

Ein bundesrechtlich festes Intervall für Eigenkontrollen gibt es nicht. Konkrete Zeitabstände stehen in kostenpflichtigen DIN-Normen oder ergeben sich aus Landesrecht beziehungsweise behördlicher Auflage. Der Betrieb legt sein Intervall fest und dokumentiert im Tagebuch, worauf es sich stützt.

In welchem Abstand erfolgt die Generalinspektion?

Anhang 49 Teil E Abs. 2 nennt für die Anlagenprüfung einen Abstand von fünf Jahren und verweist ausdrücklich auf das Landesrecht. Prüfen Sie deshalb zusätzlich die Vorgaben Ihres Bundeslandes und Ihre Einleitungsgenehmigung.

Gilt § 46 AwSV für Abscheideranlagen?

Nein — das Wort „Abscheider“ kommt in der AwSV nicht vor. Maßgeblich für mineralölhaltiges Abwasser ist Anhang 49 der Abwasserverordnung, ergänzt um Landesrecht und die Auflagen Ihrer Genehmigung.

Wer darf die Eintragungen vornehmen?

Eine im Betrieb benannte und eingewiesene Person. Sinnvoll ist, Zuständigkeit und Vertretung im Tagebuch namentlich festzuhalten, damit Einträge zuordenbar sind.

Weiterführend im Betrieb