Gefahrstoffverzeichnis für die Kfz-Werkstatt
Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am
In einer Kfz-Werkstatt stehen Reiniger, Öle, Bremsflüssigkeit, Kältemittel und Gase nebeneinander im Regal. § 6 Abs. 12 GefStoffV verlangt dazu ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe. Diese Seite beschreibt, welche Angaben hineingehören, welche Stoffe im Kfz- Betrieb typisch sind und wie das Verzeichnis mit Betriebsanweisung und Unterweisung zusammenhängt.

Was § 6 Abs. 12 GefStoffV verlangt
Das Verzeichnis ist Teil der Gefahrstoffdokumentation und knüpft an die Gefährdungsbeurteilung an: § 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, § 6 ArbSchG deren Dokumentation. Für Gefahrstoffe konkretisiert § 6 Abs. 12 GefStoffV, dass ein Verzeichnis der verwendeten Stoffe zu führen ist. Es enthält je Stoff mindestens:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs wie auf dem Gebinde
- Einstufung beziehungsweise Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- Mengenbereich im Betrieb
- Verwendung — wofür der Stoff eingesetzt wird
- Arbeitsbereiche, in denen mit dem Stoff umgegangen wird
- Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt
Das Verzeichnis muss den tatsächlichen Bestand abbilden. Fortschreiben heißt: neuer Stoff im Regal — neue Zeile; Stoff ausgelistet — Zeile mit Datum stilllegen.
Typische Stoffe in der Kfz-Werkstatt
| Stoffgruppe | Typische Produkte | Arbeitsbereich |
|---|---|---|
| Reiniger | Bremsenreiniger, Teilereiniger | Hebebühne, Teilewäsche |
| Öle | Motor- und Getriebeöl, Altöl | Ölwechselplatz, Altöllager |
| Betriebsflüssigkeiten | Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz | Hebebühne, Lager |
| Säuren | Batteriesäure | Batterieplatz |
| Kältemittel | R134a, R1234yf | Klimaservice |
| Beschichtung und Kleben | Unterbodenschutz, Klebstoffe, Lösemittel | Karosserie, Vorbereitung |
| Gase | Schweißschutzgas, Acetylen, Sauerstoff | Schweißplatz, Flaschenlager |
| Kraftstoffe und Zusätze | Benzin, Diesel, AdBlue | Werkstatt, Lager |
Die Vorlage im Set ist mit 26 Stoffen dieser Art vorausgefüllt. Sie prüfen Zeile für Zeile gegen Ihr Regal, ergänzen Ihre Produkte und tragen die Angaben aus Ihren eigenen Sicherheitsdatenblättern ein.
Einstufung und H-Sätze aus dem Sicherheitsdatenblatt
Einstufung, Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Schutzmaßnahmen stehen im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten. Zwei Produkte mit gleichem Namen können unterschiedlich eingestuft sein — deshalb übernimmt das Verzeichnis diese Angaben aus dem konkreten Datenblatt, statt sie aus Erfahrung zu ergänzen. Bewährt hat sich, die Datenblätter nach derselben Nummerierung abzulegen wie die Zeilen im Verzeichnis.
Betriebsanweisung und jährliche Unterweisung
Aus dem Verzeichnis werden die Betriebsanweisungen abgeleitet: § 14 GefStoffV und die TRGS 555 beschreiben Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten. Die Unterweisung nach § 14 GefStoffV erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich (§ 14 Abs. 2 Satz 5 GefStoffV); sie ist zu dokumentieren.
Fertige Betriebsanweisungen für die häufigsten Stoffe finden Sie hier: Betriebsanweisung Gefahrstoffe, Altöl, Benzin, Diesel und Kühlschmierstoffe. Den Ablauf der jährlichen Schulung beschreibt die Unterweisung Gefahrstoffe.
Rechtsgrundlagen
| Thema | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Gefahrstoffverzeichnis | § 6 Abs. 12 GefStoffV |
| Betriebsanweisung und Unterweisung | § 14 GefStoffV, TRGS 555 |
| Jährliche Unterweisung | § 14 Abs. 2 Satz 5 GefStoffV |
| Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation | § 5 ArbSchG, § 6 ArbSchG |
Inhalt des Sets
Häufige Fragen
Welche Angaben muss das Gefahrstoffverzeichnis enthalten?
§ 6 Abs. 12 GefStoffV verlangt ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Bezeichnung, Einstufung beziehungsweise Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, Mengenbereich, Verwendung und Arbeitsbereichen, in denen mit dem Stoff umgegangen wird. Das Verzeichnis verweist auf das jeweilige Sicherheitsdatenblatt.
Gehören Kleinmengen wie eine Dose Bremsenreiniger hinein?
Ja, sofern der Stoff im Betrieb verwendet wird. Der Mengenbereich wird im Verzeichnis abgebildet — nicht der Umstand, ob eine Kleinmenge weggelassen werden kann.
Woher nehmen wir Einstufung und H-Sätze?
Aus dem Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten. Es ist die maßgebliche Quelle für Einstufung, Gefahrenhinweise und Schutzmaßnahmen; das Verzeichnis übernimmt diese Angaben, statt sie zu schätzen.
Wie oft ist zu unterweisen?
Die Unterweisung nach § 14 GefStoffV ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich durchzuführen (§ 14 Abs. 2 Satz 5 GefStoffV) und zu dokumentieren.
Ersetzt das Verzeichnis die Betriebsanweisung?
Nein. Das Verzeichnis listet die Stoffe, die Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV und TRGS 555 beschreibt den sicheren Umgang am Arbeitsplatz. Beide gehören zusammen, erfüllen aber verschiedene Zwecke.