Betriebsanweisung Kühlschmierstoffe
Eine Betriebsanweisung für Kühlschmierstoffe (KSS) ist die schriftliche Arbeitgeber-Anweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung für alle Tätigkeiten mit den Emulsionen und Ölen, die beim Drehen, Fräsen, Bohren und Sägen von Metall kühlen und schmieren. Sie ist überall dort Pflicht, wo Beschäftigte mit KSS in Kontakt kommen – in der Zerspanung des Metallbaubetriebs ebenso wie an der Bandsäge oder dem Bremsenprüfstand der Kfz-Werkstatt. Das Tückische an Kühlschmierstoffen: Der frisch angesetzte Stoff aus dem Kanister ist nur die halbe Wahrheit. Im Umlauf verändert sich die Emulsion täglich – sie reichert Fremdöle, Metallabrieb und Mikroorganismen an. Die Betriebsanweisung muss deshalb zwei Dinge zugleich regeln: den Schutz der Haut und die Pflege des Stoffs selbst.
Berufskrankheit im Zeitlupentempo: was KSS mit der Haut macht
Hauterkrankungen gehören seit Jahren zu den häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten – und ständiger Kontakt mit wassergemischten Kühlschmierstoffen ist in der Metallbearbeitung einer der klassischen Auslöser. Der Mechanismus ist schleichend: Die Emulsion entfettet die Haut bei jedem Kontakt ein wenig mehr, aufgeweichte Haut wird durchlässig für Reizstoffe und Metallabrieb, kleine Risse entzünden sich, am Ende stehen Abnutzungsekzeme oder Kontaktallergien. Verschärfend wirken alkalische pH-Werte, Konservierungsstoffe und feine Späne in der Flüssigkeit.
Ihre Betriebsanweisung setzt an drei Punkten an:
- Kontakt minimieren: Werkstücke abtropfen lassen, Späne nicht mit bloßen Händen aus dem Maschinenraum fischen (Spänehaken!), durchtränkte Kleidung wechseln, keine KSS-getränkten Putzlappen in der Hosentasche.
- Hautschutzplan leben: Hautschutzmittel vor Arbeitsbeginn, milde Reinigung statt Verdünnung oder Kaltreiniger, rückfettende Pflege nach Feierabend – als Aushang am Waschplatz und Thema jeder Unterweisung.
- Handschuhe mit Verstand: Beim Hantieren mit Teilen und beim Umgang mit Konzentrat chemikalienbeständige Schutzhandschuhe; an Maschinen mit rotierenden Werkzeugen dagegen gilt das Handschuhverbot – hier schützt nur Kontaktvermeidung.
Frühwarnzeichen ernst nehmen: Rötungen, Juckreiz oder raue Stellen an Händen und Unterarmen sind der Zeitpunkt für den Weg zum Betriebsarzt, nicht erst das offene Ekzem. Sinnvoll ist außerdem die arbeitsmedizinische Vorsorge zu Hautbelastungen – Ihr Betriebsarzt berät, ob sie für Ihre KSS-Arbeitsplätze anzubieten oder zu veranlassen ist; die Weichen dafür stellt die Gefährdungsbeurteilung.
Die zweite Baustelle: der Kühlschmierstoff kippt
Wassergemischte KSS sind ein Biotop. Bakterien und Pilze ernähren sich von Emulsionsbestandteilen und eingetragenem Fremdöl; das Ergebnis riecht montagmorgens muffig-faul, senkt die Schmierleistung und belastet Haut und Atemwege zusätzlich – etwa über Endotoxine in KSS-Aerosolen. Ein zweites, spezielles Risiko adressiert die TRGS 611: In nitrit- oder aminhaltigen Systemen können sich krebserzeugende N-Nitrosamine bilden. Die Technische Regel begrenzt deshalb die Verwendung entsprechender Stoffe und verlangt die regelmäßige Überwachung wassergemischter KSS, unter anderem der Nitritkonzentration.
Für die Praxis heißt das: KSS-Pflege ist Arbeitsschutz und gehört als feste Routine in die Betriebsanweisung – nicht als freiwillige Kür des Maschinenbedieners.
| Prüfgröße | Rhythmus (bewährte Praxis) | Werkzeug / Hinweis |
|---|---|---|
| Konzentration der Emulsion | arbeitstäglich bis wöchentlich | Handrefraktometer; Sollbereich nach Herstellerangabe |
| pH-Wert | wöchentlich | Teststreifen/pH-Meter; Absinken deutet auf Keimbefall |
| Nitritgehalt | regelmäßig nach TRGS 611 | Teststäbchen; bei Überschreiten Maßnahmen nach TRGS einleiten |
| Geruch, Aussehen, Fremdöl | laufend | Aufschwimmendes Fremdöl abscheiden (Skimmer), Auffälligkeiten melden |
| Systemreinigung/Wechsel | nach Zustand bzw. Herstellervorgabe | Dokumentation im KSS-Pflegeplan |
Die Messwerte werden dokumentiert – das Pflegeprotokoll ist zugleich Ihr Nachweis gegenüber Aufsichtspersonen und die Grundlage, um Wechselintervalle zu optimieren. Ausführliche Vorgaben zur Auswahl, Überwachung und Hygiene enthält die DGUV Regel 109-003 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen".
KSS-Nebel: wenn der Gefahrstoff in die Luft geht
Bei hohen Schnittgeschwindigkeiten, Druckumlaufschmierung und offenen Bearbeitungsräumen entstehen feine KSS-Aerosole und -Dämpfe, die eingeatmet werden – spürbar als öliger Film auf Brillengläsern und Maschinenscheiben. Dauerhafte Belastung kann Atemwege reizen; bei verkeimten Emulsionen kommen bakterielle Bestandteile hinzu. Technik schlägt hier PSA: geschlossene Maschinenkapselung mit wirksamer Absaugung, Türen erst nach kurzer Wartezeit öffnen (Nebel absetzen lassen), Druckluftabblasen benetzter Teile vermeiden – es verwirbelt den Stoff direkt in die Atemzone. Diese Verhaltensregeln gehören in den Maßnahmenteil; die Auslegung der Absaugung selbst ist ein Thema für Gefährdungsbeurteilung und Instandhaltungsplan.
Beispielinhalte für die sieben Abschnitte nach TRGS 555
Arbeitsbereich und Tätigkeit: Zerspanungsarbeiten an Dreh-, Fräs- und Bohrmaschinen sowie Sägen mit wassergemischtem Kühlschmierstoff; Ansetzen und Nachdosieren der Emulsion.
Gefahrstoffbezeichnung: Handelsname des Konzentrats und der gebrauchsfertigen Emulsion laut Sicherheitsdatenblatt; gefahrbestimmende Inhaltsstoffe benennen.
Gefahren für Mensch und Umwelt: Entfettet die Haut, kann Abnutzungsekzeme und Allergien verursachen; Keimbelastung im Umlauf möglich; KSS-Nebel kann Atemwege reizen; wassergefährdend – nicht in Boden oder Kanalisation gelangen lassen.
Schutzmaßnahmen: Spänehaken statt Handgriff in den Arbeitsraum; Spritzschutz und Absaugung an der Maschine geschlossen halten; Hautschutzplan einhalten; Konzentrat nur mit Schutzhandschuhen und Schutzbrille ansetzen (Mischautomat bevorzugen); durchnässte Kleidung wechseln; Essen, Trinken, Rauchen am Arbeitsplatz untersagt; KSS-Pflegeplan mit Konzentrations-, pH- und Nitritkontrolle einhalten.
Verhalten im Gefahrenfall: Verschüttete Emulsion mit Bindemittel aufnehmen (Rutschgefahr!), nicht in Abläufe spülen; bei größeren Leckagen Vorgesetzten informieren.
Erste Hilfe: Nach Spritzern ins Auge mehrere Minuten mit Wasser spülen, bei Reizung Augenarzt; benetzte Haut reinigen und rückfetten; bei Hautveränderungen Betriebsarzt einschalten; Ersthelfer und Notruf 112 eintragen.
Sachgerechte Entsorgung: Gebrauchte Emulsionen sind gefährlicher Abfall – über zugelassene Entsorger, niemals über die Kanalisation; getränkte Bindemittel und Filter in gekennzeichneten Behältern sammeln.
Metallbau und Kfz: zwei Betriebe, zwei Schwerpunkte
Im Metallbau liegt der Fokus auf der Zerspanung: mehrere Maschinen, zentrale oder dezentrale KSS-Versorgung, Serienkontakt beim Entgraten und Messen frisch benetzter Teile. Hier lohnt es, die Zuständigkeit für die KSS-Pflege ausdrücklich einer Person zuzuweisen – herrenlose Emulsionen kippen zuerst. In der Kfz-Werkstatt ist der Umgang punktueller (Bandsäge, Standbohrmaschine, Gewindeschneiden), dafür wird das Thema leichter übersehen: Auch die kleine Emulsionsbefüllung der Säge braucht Pflege, und der Klassiker – Hände in Kaltreiniger statt Handwaschpaste – ruiniert die Hautbarriere zusätzlich. In beiden Fällen gilt: Die Betriebsanweisung hängt an der Maschine, nicht im Ordner.
Grundsätzliches zu Aufbau, Farbschema (orange Randgestaltung für Gefahrstoffe) und Unterschriftenpflicht finden Sie unter Betriebsanweisung und im Sammelbeitrag Betriebsanweisung Gefahrstoffe; ein neutrales Raster zum Ausfüllen bietet die Betriebsanweisung-Vorlage.
Unterweisung mit Refraktometer statt Papierstapel
§ 14 Abs. 2 GefStoffV verlangt die mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung – vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich, mit dokumentierter Teilnahme. Bei KSS bietet sich eine Werkstatt-Unterweisung an: Konzentration gemeinsam messen, pH-Streifen eintauchen, Hautschutzcreme tatsächlich verteilen lassen, Spänehaken demonstrieren. Wer die Emulsion einmal selbst geprüft hat, versteht, warum der muffige Geruch am Montag eine Meldung wert ist.
FAQ Betriebsanweisung Kühlschmierstoffe
Ist für Kühlschmierstoffe eine Betriebsanweisung vorgeschrieben?
Ja. Kühlschmierstoffe sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (hautgefährdend, teils gekennzeichnet, wassergefährdend). § 14 GefStoffV verlangt eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache, zugänglich am Arbeitsplatz, plus mündliche Unterweisung vor der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.
Was regelt die TRGS 611 bei Kühlschmierstoffen?
Die TRGS 611 beschränkt die Verwendung wassermischbarer bzw. wassergemischter Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz krebserzeugende N-Nitrosamine entstehen können, und verlangt die regelmäßige Überwachung der gebrauchten Emulsion – unter anderem der Nitritkonzentration. Die Messwerte werden dokumentiert; bei Überschreitungen sind Maßnahmen bis zum Systemwechsel fällig.
Wie oft müssen Konzentration und pH-Wert geprüft werden?
Bewährt haben sich arbeitstägliche bis wöchentliche Konzentrationsmessungen per Refraktometer und wöchentliche pH-Kontrollen; die Nitritüberwachung folgt der TRGS 611. Maßgeblich sind Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung und die DGUV Regel 109-003 – legen Sie die Intervalle in einem Pflegeplan fest und dokumentieren Sie die Werte.
Warum riecht die Emulsion nach dem Wochenende schlecht?
Stillstand ohne Umwälzung ist Festtagsstimmung für Bakterien: Sie vermehren sich im stehenden System und produzieren übelriechende Stoffwechselprodukte. Muffiger Geruch ist ein Warnsignal für Keimbefall – Konzentration und pH prüfen, Fremdöl abscheiden, gegebenenfalls Systemreinigung einplanen. Dauerhafte Abhilfe schaffen regelmäßige Pflege und das Vermeiden von Fremdöleintrag.
Helfen Handschuhe gegen KSS-Hautprobleme?
Nur teilweise. Beim Ansetzen des Konzentrats und beim Teilehandling ja – chemikalienbeständige Handschuhe nach Sicherheitsdatenblatt. An laufenden Maschinen mit rotierenden Werkzeugen sind Handschuhe wegen der Einzugsgefahr tabu; dort schützen Spänehaken, Spritzschutz, Kontaktvermeidung und der konsequent gelebte Hautschutzplan.
Quellen
- § 14 GefStoffV – Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten: gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html
- TRGS 611 „Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können" (BAuA): baua.de – TRGS 611
- DGUV Regel 109-003 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen": publikationen.dguv.de – DGUV Regel 109-003
- TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (BAuA): baua.de – TRGS 555
Redaktionsstand: Juli 2026. Die Darstellung fasst praxisrelevantes Wissen zusammen; sie ist keine rechtsverbindliche Beratung, sondern Grundlage für die individuelle Umsetzung im Betrieb – gemeinsam mit Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt.