Unterweisung Hautschutz – Vorlage nach TRGS 401

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Die Unterweisung Hautschutz richtet sich an Beschäftigte mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen sowie an Beschäftigte in Feuchtarbeit. Grundlage sind § 14 GefStoffV und Abschnitt 6 der TRGS 401 in Verbindung mit § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Die Vorlage enthält die Unterweisungsunterlage mit den Schwellenwerten für Feuchtarbeit und den Regeln für Schutzhandschuhe und Hautmittel.

Das steckt im Download

Sie erhalten nach dem Kauf die ZIP-Datei unterweisung-hautschutz.zip mit diesen Dateien:

  • Wordunterweisung-hautschutz.docxUnterweisungsunterlage Hautschutz — bearbeitbar in Word(7 Seiten, ca. 2439 Wörter)
  • PDFunterweisung-hautschutz.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(7 Seiten)

Das ist enthalten

  • Gefährdungsübersicht von alkalisch und abrasiv über sensibilisierend bis thermisch, mit Quellen aus Bau und Handwerk
  • Schwellen der Feuchtarbeit nach TRGS 401 für Hautkontakt, Handschuhwechsel und Händewaschen
  • Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 7 Abs. 4 GefStoffV mit Beispielen zur Substitution
  • Auswahl und Benutzung von Schutzhandschuhen, Durchbruchzeit und maximale Tragedauer
  • Hand- und Hautschutzplan mit der Abfolge vor, während und nach der Arbeit
  • Anlässe für Pflicht- und Angebotsvorsorge sowie Ablauf des Hautarztverfahrens

Word (DOCX) und PDF, 7 Seiten, ca. 2439 Wörter

Für wen

Für Betriebe mit Zement-, Lösemittel-, Epoxidharz- oder Reinigungsmittelkontakt und für alle Tätigkeiten mit Feuchtarbeit.

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Neu

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Ihre Mitarbeiter absolvieren die Unterweisung zu diesem Thema online: 6 Lernabschnitte, anschließend ein Verständnistest mit 8 Fragen. Nach bestandenem Test erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung als PDF mit Verifikationsnummer. Der Online-Kurs ist im Kaufpreis dieser Vorlage enthalten — ohne Abo und ohne Kosten pro Teilnehmer.

Angebotsvorsorge ab zwei Stunden: die zweite Schwelle im Anhang der ArbMedVV

Der Anhang der ArbMedVV kennt für Feuchtarbeit zwei Ebenen. Neben der Pflichtvorsorge führt Anhang Teil 1 Absatz 2 Buchstabe e die Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag als eigenständigen Anlass für Angebotsvorsorge auf. Unterhalb der Vier-Stunden-Grenze entsteht damit keine Lücke, sondern eine abgestufte Pflicht. Für die Zuordnung muss die Gefährdungsbeurteilung die tägliche Dauer der Feuchtarbeit quantifizieren, denn allein die ermittelte Dauer entscheidet, welche Ebene des Anhangs greift. Anhang 1 der TRGS 401 enthält dafür Beispiele für Feuchtarbeit bei Tätigkeiten mit wechselnden Arbeitsbedingungen.

§ 5 Absatz 1 ArbMedVV bestimmt, dass Angebotsvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten ist. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber ausdrücklich nicht davon, weiterhin regelmäßig anzubieten. Nach § 5 Absatz 2 ist unverzüglich Angebotsvorsorge anzubieten, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von einer Erkrankung erhält, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen kann. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ebenfalls eine Gefährdung vorliegen kann.

Nach Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 3 ArbMedVV ist am Ende einer Tätigkeit, bei der nach Absatz 1 Nummer 2 eine Pflichtvorsorge zu veranlassen war, zusätzlich eine Angebotsvorsorge anzubieten. Festgehalten wird das in der Vorsorgekartei nach § 3 Absatz 4 ArbMedVV mit den Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat. § 3 Absatz 3 sieht außerdem vor, mehrere Vorsorgeanlässe in einem Termin zusammenzufassen und die Vorsorge nicht mit Eignungsuntersuchungen zu verbinden, sofern keine betrieblichen Gründe dies erfordern.

Hand- und Hautschutzplan: Rechtsgrundlage, Inhalt und Aushang

Der Hautschutzplan ist kein freiwilliges Formular. Abschnitt 6 Absatz 2 der TRGS 401 verweist auf Abschnitt 6.4 der TRGS 500, wonach in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ein Hautschutzplan für die Hautmittel zu erstellen ist. Er gibt Auskunft über die im jeweiligen Tätigkeitsbereich anzuwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemaßnahmen. Die TRGS 401 empfiehlt darüber hinaus, auch Schutzhandschuhe und gegebenenfalls Hautdesinfektionsmittel tätigkeitsbezogen aufzunehmen und den Plan an geeigneten Stellen auszuhängen, beispielsweise an den Waschplätzen.

Zwischen Plan und Betriebsanweisung besteht eine Arbeitsteilung: Nach Abschnitt 5.1 Absatz 6 der TRGS 401 sind die konkret ausgewählten Schutzausrüstungen und Hautmittel in der Betriebsanweisung anzugeben, während der Hand- und Hautschutzplan die tabellarische Übersicht liefert, auf die dort verwiesen werden kann. Abschnitt 5.7 verpflichtet den Arbeitgeber zusätzlich, die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen und die sachgerechte Anwendung von Schutzhandschuhen und Hautmitteln zu überwachen. Die Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen ist mindestens alle drei Jahre sowie bei Veränderung des Arbeitsverfahrens zu überprüfen.

Als Hinweise auf eine unzureichende Wirksamkeit persönlicher Schutzausrüstung nennt die TRGS 401 überschrittene Verfalldaten von Handschuhen oder Hautmitteln, zerschlissene oder stark verschmutzte Handschuhe, den Einsatz über die festgelegte Zeitdauer hinaus, eine gegenüber der Planung zu niedrige Zahl benutzter Handschuhe sowie eingetrocknete Spender. Für Hautschutzmittel gelten eigene Anforderungen: eindeutige Kennzeichnung, konkrete Angaben zum Anwendungsgebiet und eine nachgewiesene Wirksamkeit. Produkte, die nach dem DGUV Grundsatz GS-PS-14 zertifiziert sind, erfüllen diese Vorgabe und tragen das DGUV Test-Zeichen mit dem Zusatz Wirksamkeit geprüft.

Hautresorptive Gefahrstoffe: Anmerkung H, H-Sätze und Bereitstellungspflicht

Bei hautresorptiven Stoffen reicht nach Nummer 2.6 der TRGS 900 die Einhaltung des Luftgrenzwertes für den Schutz der Gesundheit nicht aus; durch organisatorische und arbeitshygienische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass der Hautkontakt unterbleibt. Die Anmerkung H in der Grenzwerteliste weist genau diese Stoffe aus. Sie wird vergeben, wenn sich ein Hinweis auf diese Eigenschaft aus der Grenzwertbegründung ergibt oder wenn die Einstufung auf gesundheitsschädigende Eigenschaften bei der Berührung mit der Haut vorzunehmen ist.

Maßgeblich sind dabei die akute Toxizität der Kategorien 1 bis 4 mit H310, H311 und H312 einschließlich Kombinationen sowie die spezifische Zielorgantoxizität der Kategorien 1 und 2 mit H370, H371, H372 oder H373 bei nachgewiesener Aufnahme über die Haut. Abschnitt 3.2.3 der TRGS 401 erweitert den Kreis: Stoffe, die als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft sind, sind zusätzlich wie hautresorptive Stoffe zu behandeln, falls keine diesbezüglichen Informationen zu erhalten sind.

Aus dieser Einordnung folgt eine unmittelbare Bereitstellungspflicht. Nach § 9 Absatz 4 GefStoffV hat der Arbeitgeber unverzüglich persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, wenn bei hautresorptiven, haut- oder augenschädigenden Gefahrstoffen trotz Ausschöpfung aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen eine Gefährdung durch Haut- oder Augenkontakt besteht. Wer das unterlässt, erfüllt § 22 Absatz 1 Nummer 15 GefStoffV; Nummer 15a erfasst fehlende getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeits- und Straßenkleidung, Nummer 4 die belastende Schutzausrüstung als Dauermaßnahme. Der Rahmen reicht über § 26 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 3 ChemG bis 50.000 Euro.

Schutzindex-Klassen für die Permeation von Chemikalienschutzhandschuhen (DGUV Information 212-007; Prüfung der Durchbruchszeit nach DIN EN 16523-1 bei 23 °C)
Schutzindex-KlasseDurchbruchszeit im Prüfverfahren (23 °C)Rechnerischer Wert bei Reduktion auf ein DrittelBezug zur Typkennzeichnung nach DIN EN ISO 374-1
Klasse 1über 10 Minutenrund 3 MinutenMindestanforderung für Typ C: eine Prüfchemikalie mit Leistungsstufe 1
Klasse 2über 30 Minutenrund 10 MinutenMindestanforderung für Typ B (drei Prüfchemikalien) und Typ A (sechs Prüfchemikalien)
Klasse 3über 60 Minutenrund 20 Minutenliegt über der Mindestanforderung aller drei Typen
Klasse 4über 120 Minutenrund 40 Minutenliegt über der Mindestanforderung aller drei Typen
Klasse 5über 240 Minutenrund 80 Minutenliegt über der Mindestanforderung aller drei Typen
Klasse 6über 480 Minutenrund 160 Minutenhöchste Klasse; eine Wiederverwendung nach acht Stunden wird nicht empfohlen

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Unterlage stützt sich auf die folgenden Regelungen. Amtliche Fassungen unter gesetze-im-internet.de, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger unter publikationen.dguv.de.

RegelungWas sie verlangtFundstelle
§ 12 ArbSchGUnterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html
§ 4 DGUV Vorschrift 1Unterweisung mindestens jährlich, Dokumentation der Unterweisung.publikationen.dguv.de
§ 29 JArbSchGUnterweisung Jugendlicher halbjährlich.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__29.html
§ 12 BetrSichVUnterweisung zu Arbeitsmitteln vor der erstmaligen Benutzung.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__12.html
§ 14 GefStoffVZusätzliche Unterweisung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html
TRGS 401Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA)
TRGS 500Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA)
TRGS 900Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA)
DGUV Information 212-007Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.publikationen.dguv.de
DGUV Regel 112-195Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.publikationen.dguv.de

Häufige Fragen

Wann liegt Feuchtarbeit vor?
Nach TRGS 401 bei regelmäßig mehr als zwei Stunden Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten je Arbeitstag, bei mehr als zehnmaligem Wechsel mit flüssigkeitsdichten Handschuhen, bei mindestens 15-maligem Händewaschen sowie bei mehr als fünfmaligem Wechsel aus Handschuhtragen und Händewaschen. Das ausschließliche Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe ist keine Feuchtarbeit.
Ersetzen Hautschutzmittel Schutzhandschuhe?
Nein. Hautschutzmittel werden vor der hautbelastenden Tätigkeit auf die saubere Haut aufgetragen und mindern Irritationen bei Feuchtarbeit und schwach hautschädigenden Stoffen. Hautpflegemittel gehören ausschließlich in die arbeitsfreie Zeit; als Hautschutz vor der Tätigkeit dürfen sie nicht verwendet werden, weil Inhaltsstoffe wie Harnstoff das Eindringen von Stoffen in die Haut fördern können.
Wie lange dürfen flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden?
Das Tragen ohne Wechsel über mehr als vier Stunden pro Arbeitstag gilt nach TRGS 401 als belastende persönliche Schutzausrüstung im Sinne von § 7 Abs. 5 GefStoffV. Belastende Schutzausrüstung darf keine Dauermaßnahme sein und ist auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken. Chemikalienschutzhandschuhe sind regelmäßig, spätestens arbeitstäglich zu wechseln.
Wann ist Pflichtvorsorge zu veranlassen?
Unter anderem bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag, bei dermaler Gefährdung durch Bestandteile unausgehärteter Epoxidharze, bei nicht auszuschließendem regelmäßigem Hautkontakt zu Isocyanaten und bei Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm Handschuhmaterial. Der Betrieb erhält nur eine Vorsorgebescheinigung über Zeitpunkt und Anlass, keine Befunde.
Was hat sich bei der Berufskrankheit 5101 zum 1. Januar 2021 geändert?
Die Nummer 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung lautet heute nur noch "Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen". Der frühere Zusatz, wonach die Erkrankung zur Unterlassung aller ursächlichen Tätigkeiten gezwungen haben musste, ist zum 1. Januar 2021 durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze entfallen. Eine Anerkennung setzt seitdem nicht mehr voraus, dass die gefährdende Tätigkeit aufgegeben wurde. Im Gegenzug verpflichtet § 9 Absatz 4 SGB VII die Versicherten, an individualpräventiven Maßnahmen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen; auf ein Unterlassen der Tätigkeit sollen die Träger nur hinwirken, wenn sich die Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung nicht durch andere geeignete Mittel beseitigen lässt. Die DGUV weist für 2024 bei der BK 5101 14.060 Verdachtsanzeigen und 2.048 Anerkennungen aus, nach 14.783 Anzeigen und 1.958 Anerkennungen im Jahr 2023.
Welche Rolle spielen Unterziehhandschuhe unter flüssigkeitsdichten Handschuhen?
Flüssigkeitsdichte Handschuhe verhindern die Schweißabgabe nach außen. Nach der DGUV Information 212-007 erweicht und quillt die Haut mit zunehmender Tragedauer auf, wodurch die Barrierewirkung nachlässt und Irritantien, sensibilisierend wirkende Stoffe oder Infektionserreger leichter eindringen. Die Schrift rät deshalb, ein Paar ohne Unterbrechung nur bis zur Durchfeuchtung des Innenfutters zu tragen, pro Person und Arbeitstag mehrere Paare bereitzustellen und Unterziehhandschuhe aus Baumwolle zu verwenden. Die DGUV Regel 112-195 nennt textile Unterziehhandschuhe zusätzlich als Mittel gegen Allergene aus der Handschuhherstellung und hält Unterziehhandschuhe oder gerbstoffhaltige Hautschutzmittel bei starker Schweißbildung für erforderlich. Die TRGS 401 empfiehlt einen Handschuhwechsel, sobald der Handschuh innen feucht wird; schweißaufnehmende Unterziehhandschuhe sollten spätestens dann gewechselt werden, wenn sie feucht geworden sind.