Verbandbuch Vorlage: Erste-Hilfe-Dokumentation, Unfallmeldung und Unfallanzeige-Checkliste

  • Einzelblatt statt Sammelbuch — datenschutzgerecht nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1.
  • Excel-Register warnt, wenn die Unfallanzeige nach § 193 SGB VII fällig wird.
  • Aushang Erste Hilfe, Prüfliste Verbandkasten und Ersthelfer-Fristen im Blick.

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Abgesperrte Baustelle mit Bauzaun, Warnschildern und gekennzeichnetem Weg

„Verbandbuch“ ist die eingebürgerte Bezeichnung für eine Dokumentationspflicht, die anders formuliert ist als der Name vermuten lässt: § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird; die Dokumente sind vertraulich zu behandeln. Eine bestimmte Form — Buch, Block oder Datei — ist nicht vorgeschrieben.

Aus der Vertraulichkeit folgt die praktische Konsequenz: Ein Sammelbuch, in dem jeder beim Griff nach dem Pflaster die Einträge der Kollegen mitliest, ist bei Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO kaum zu rechtfertigen. Deshalb arbeitet dieses Set mit einem Blatt je Ereignis, das getrennt und verschlossen abgelegt wird.

Neben der Dokumentation deckt das Set die Anschlussfragen ab: Wann wird aus dem Eintrag eine Unfallanzeige nach § 193 SGB VII, wie viele Ersthelfer braucht der Betrieb, und ist das Erste-Hilfe-Material vollständig und in Frist.

Arbeitsschutz-Organisation

Verbandbuch & Unfall-Set

Sieben Dokumente für Erste Hilfe und Unfallmeldung als Word, PDF und Excel.

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Inhalt des Sets

  • 01 Erste-Hilfe-Dokumentationsblatt, ein Blatt je Ereignis (Word und PDF)
  • 02 Interne Unfall- und Beinaheunfall-Meldung (Word und PDF)
  • 03 Checkliste Unfallanzeige nach § 193 SGB VII (Word und PDF)
  • 04 Aushang Erste Hilfe mit Notruf, Ersthelfern und Material (Word und PDF)
  • 05 Prüfliste Erste-Hilfe-Material für Verbandkasten und Fahrzeug (Word und PDF)
  • 06 Datenschutz-Hinweisblatt zur Aufbewahrung und Löschung (Word und PDF)
  • 07 Verbandbuch-Register als Excel mit Ersthelfer- und Verbandkasten-Blatt

Sechs Dokumente als Word und PDF, dazu die Excel-Arbeitsmappe mit drei Blättern.

Der amtliche Vordruck der Unfallanzeige kommt von Ihrem Unfallversicherungsträger und ist nicht Teil des Sets. Die enthaltene Checkliste führt durch die Voraussetzungen und die Frist, damit die Anzeige nicht im Dokumentationsblatt stecken bleibt.

Dokumente und Rechtsgrundlagen

DokumentRechtsgrundlageWorum es geht
Erste-Hilfe-Dokumentationsblatt§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, die Dokumentation fünf Jahre verfügbar gehalten und vertraulich behandelt
Aufbau des BlattesDGUV Information 204-021 (Meldeblock)Ereignis je Blatt: Person, Ort, Datum, Uhrzeit, Hergang, Art der Verletzung, Zeugen, Erste-Hilfe-Leistung, helfende Person
Ersthelfer-Übersicht§ 26 DGUV Vorschrift 1Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten eine Person; darüber 5 Prozent in Verwaltung und Handel, 10 Prozent in sonstigen Betrieben
Prüfliste Erste-Hilfe-Material§ 25 DGUV Vorschrift 1, ASR A4.3, DIN 13157 und DIN 13169Menge und Vollständigkeit des Materials, Aufbewahrungsort, Ersatz verbrauchter und abgelaufener Bestandteile
Checkliste Unfallanzeige§ 193 SGB VIIAnzeige bei Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, binnen drei Tagen nach Kenntnis, Durchschrift an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde
Interne Unfall- und Beinaheunfall-Meldung§ 5 ArbSchGEreignis und Ursache erfassen, damit die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben wird
Datenschutz-HinweisblattArt. 9 und Art. 32 DSGVOGesundheitsdaten: Zugriff nur für befugte Personen, verschlossene Ablage, Löschung nach Ablauf der fünf Jahre

Die Ersthelfer-Zahl richtet sich nach den anwesenden Versicherten, nicht nach der Gesamtbelegschaft. Bei wechselnden Baustellen ist deshalb die Besetzung je Einsatzort maßgeblich.

Warum das Einzelblatt dem Sammelbuch vorzuziehen ist

Ein Eintrag über eine Verletzung ist eine Angabe über den Gesundheitszustand einer bestimmten Person und damit ein Datum nach Art. 9 DSGVO. Art. 32 DSGVO verlangt Maßnahmen, die die Vertraulichkeit auf Dauer sicherstellen. Ein gebundenes Buch am Verbandkasten leistet das nicht, weil es jedem Blick preisgibt, was den Kollegen in den letzten Jahren passiert ist.

Das Einzelblatt löst das ohne Kosten: Jedes Ereignis bekommt ein eigenes, laufend nummeriertes Blatt, das in einem verschlossenen Ablageort landet. Am Verbandkasten liegen nur Leerformulare. Das Excel-Register hält parallel fest, welche Nummer wann angelegt wurde und wann sie zu löschen ist — damit die Fünfjahresfrist nicht zur unbegrenzten Speicherung wird.

Vom Eintrag zur Unfallanzeige

Dokumentiert wird jedes Ereignis, angezeigt nur das schwere: Nach § 193 Abs. 1 SGB VII ist ein Unfall anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Die Anzeige ist binnen drei Tagen nach Kenntnis zu erstatten.

Der praktische Fehler ist fast immer derselbe: Der Vorfall wird dokumentiert, die Arbeitsunfähigkeit zieht sich, und niemand hat die Anzeige auf dem Schirm. Das Dokumentationsblatt enthält deshalb ein Feld „weiteres Vorgehen“, und das Excel-Register kennzeichnet Einträge, bei denen mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit eingetragen sind, als anzeigepflichtig.

Es handelt sich um Muster-Vorlagen, die an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen sind. Sie ersetzen keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Ist ein Verbandbuch Pflicht?
Pflicht ist die Dokumentation, nicht das Buch. § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und die Dokumentation fünf Jahre verfügbar gehalten wird. Der Begriff „Verbandbuch“ steht dort nicht — Einzelblätter, Meldeblock oder eine Datei sind gleichermaßen zulässig.
Welche Angaben gehören in einen Eintrag?
Name der verletzten oder erkrankten Person, Ort, Datum und Uhrzeit, Hergang, Art und Umfang der Verletzung, Namen der Zeugen, Datum und Uhrzeit sowie Art der Erste-Hilfe-Leistung und Name der helfenden Person. Diagnosen, Vermutungen und Schuldzuweisungen gehören nicht hinein.
Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?
Fünf Jahre. Aus der Frist folgt zugleich die Löschpflicht: Danach entfällt der Zweck der Speicherung. Das Excel-Register im Set trägt zu jedem Eintrag das Löschdatum, damit die Vernichtung nicht dem Zufall überlassen bleibt.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Handwerksbetrieb?
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens eine Person, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten, weshalb Urlaub, Schichten und Baustellenbesetzung mitgedacht werden müssen.
Wann ist eine Unfallanzeige fällig?
Nach § 193 Abs. 1 SGB VII bei Tod oder bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem der Unternehmer Kenntnis erlangt hat; eine Durchschrift geht an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde. Der Eintrag in der Erste-Hilfe-Dokumentation ersetzt die Anzeige nicht.
Darf die Dokumentation digital geführt werden?
Ja, die Form ist nicht festgelegt. Digital geführt gilt dasselbe wie auf Papier: vollständige Angaben, fünf Jahre verfügbar, Zugriff nur für befugte Personen und eine Löschroutine nach Fristablauf. Ohne diese drei Punkte ist die Datei schlechter als das verschlossene Blatt.
Wie oft ist das Erste-Hilfe-Material zu prüfen?
§ 25 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass das Material in ausreichender Menge bereitsteht und rechtzeitig ergänzt und erneuert wird; die ASR A4.3 nennt DIN 13157 und DIN 13169 als Bezug. Ein festes Intervall steht dort nicht — üblich und praktikabel ist eine halbjährliche Sichtprüfung mit Blick auf Verfallsdaten. Die Prüfliste im Set ist dafür angelegt.
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