Qualifikationsmatrix Vorlage: Befähigungen, Ablaufdaten und schriftliche Beauftragungen

  • Excel-Matrix mit Ampel: abgelaufen, läuft ab, gültig.
  • Schriftliche Beauftragungen für Stapler (§ 7 DGUV Vorschrift 68), Hubarbeitsbühne, Kran und Erdbaumaschine.
  • Einweisungsnachweis je Arbeitsmittel nach § 12 BetrSichV und Fahrausweis im Kartenformat.

Zuletzt aktualisiert:

Anschlagmittel am Kranhaken über einer Palettenlast, Einweiser mit Abstand daneben

Eine Qualifikationsmatrix ist die Übersicht darüber, wer im Betrieb welches Arbeitsmittel bedienen darf und wie lange die zugehörige Befähigung noch trägt. § 7 ArbSchG verlangt, dass der Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben berücksichtigt, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachtenden Bestimmungen einzuhalten.

Für Arbeitsmittel wird das konkret: Nach § 6 Abs. 1 BetrSichV sind die Arbeitsmittel so zu verwenden, dass die Beschäftigten geeignet und befähigt sind, und nach § 12 BetrSichV sind sie über Verwendung, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Bei einzelnen Arbeitsmitteln kommt eine schriftliche Beauftragung hinzu — beim Flurförderzeug ausdrücklich nach § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68.

Dieses Set bündelt beide Ebenen: die Nachweise je Person und Arbeitsmittel und die Übersicht, aus der hervorgeht, welche Befähigung wann nachzuschulen ist. Die Excel-Mappe rechnet die Fälligkeiten aus den eingetragenen Daten und markiert sie farbig.

Arbeitsschutz-Organisation

Qualifikationsmatrix & Beauftragungen

Sieben Dokumente für Befähigungen und Beauftragungen als Word, PDF und Excel.

19 € inkl. MwSt.
  • Sofortiger Download nach Zahlung
  • Rechnung inkl. MwSt. per E-Mail
  • Sichere Zahlung über Stripe
VisaMastercardKlarnaAmazon PayEPSLink

Inhalt des Sets

  • 01 Einweisungs- und Befähigungsnachweis Arbeitsmittel (Word und PDF)
  • 02 Beauftragung Flurförderzeuge (Word und PDF)
  • 03 Beauftragung Hubarbeitsbühnen (Word und PDF)
  • 04 Beauftragung Kranführer und Anschläger (Word und PDF)
  • 05 Beauftragung Erdbaumaschinen und Teleskopstapler (Word und PDF)
  • 06 Fahr- und Bedienausweis im Kartenformat (Word und PDF)
  • 07 Qualifikationsmatrix als Excel mit den Blättern Matrix, Fälligkeiten und Beauftragungen

Sechs Dokumente als Word und PDF, dazu die Excel-Arbeitsmappe mit drei Blättern.

Die Bestellungen für Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind nicht in diesem Set, sondern im Set Pflichtenübertragung und Bestellungen. Hier geht es um Befähigungen und Beauftragungen für Arbeitsmittel.

Dokumente und Rechtsgrundlagen

DokumentRechtsgrundlageWorum es geht
Qualifikationsmatrix§ 7 ArbSchGAufgaben nur an Beschäftigte übertragen, die befähigt sind, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten
Einweisungs- und Befähigungsnachweis§ 6 Abs. 1 und § 12 BetrSichVEignung und Befähigung für das Arbeitsmittel, Unterweisung zu Verwendung, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Beauftragung Flurförderzeuge§ 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68Mindestens 18 Jahre, körperlich und geistig geeignet, ausgebildet, Befähigung nachgewiesen, Auftrag schriftlich erteilt
Ausbildung StaplerfahrerDGUV Grundsatz 308-001Ausbildungsinhalte und Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand
Beauftragung Kranführer und Anschläger§ 29 DGUV Vorschrift 52Krane dürfen nur Personen bedienen, die geeignet, unterwiesen und beauftragt sind
Beauftragung HubarbeitsbühnenDGUV Grundsatz 308-008Ausbildung und Beauftragung des Bedienpersonals von Hubarbeitsbühnen
Beauftragung ErdbaumaschinenDGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12Erdbaumaschinen dürfen nur beauftragte, geeignete und unterwiesene Personen führen
Fristenblatt Ersthelfer§ 26 DGUV Vorschrift 1Fortbildung der Ersthelfer im Blick behalten, damit die Befähigung im Betrieb bestehen bleibt

Die DGUV-Grundsätze beschreiben Ausbildungsinhalte, nicht eigene Bestellpflichten. Die Pflicht zum schriftlichen Auftrag ergibt sich aus der jeweiligen Vorschrift oder Regel — beim Flurförderzeug ausdrücklich aus § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68.

Was die Ampel in der Matrix leistet

Befähigungen laufen nicht alle gleich lang. Die Ausbildung zum Führen eines Flurförderzeugs gilt fort, die jährliche Unterweisung dazu nicht. Ersthelfer sind fortzubilden, Elektrofachkräfte bleiben es. Wer das in Ordnern verwaltet, merkt Lücken erst, wenn jemand fehlt oder eine Prüfung kommt.

Die Matrix trägt je Person und Arbeitsmittel das Datum des letzten Nachweises ein und rechnet aus dem hinterlegten Intervall die Fälligkeit. Drei Zustände genügen im Betrieb: abgelaufen, läuft in den nächsten drei Monaten ab, gültig. Das Blatt „Fälligkeiten“ zeigt die ersten beiden gefiltert an — daraus wird die Jahresplanung für Unterweisungen und Nachschulungen.

Beauftragung, Ausbildung und Unterweisung sind drei Dinge

Die drei Begriffe werden regelmäßig vermischt. Die Ausbildung vermittelt die Befähigung und wird durch ein Zeugnis oder eine Bescheinigung belegt. Die Unterweisung nach § 12 BetrSichV bezieht sich auf das konkrete Arbeitsmittel im Betrieb und wird wiederholt. Die Beauftragung ist die Erlaubnis des Arbeitgebers, dieses Arbeitsmittel zu führen — beim Stapler nach § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 schriftlich.

Praktisch heißt das: Ohne Ausbildungsnachweis keine Beauftragung, ohne Beauftragung kein Fahrbetrieb, und ohne wiederholte Unterweisung fehlt der laufende Nachweis. Der Fahr- und Bedienausweis im Kartenformat macht den Stand im Betrieb sichtbar; maßgeblich bleiben die Nachweise in der Personalakte und die Matrix.

Es handelt sich um Muster-Vorlagen, die an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen sind. Sie ersetzen keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss die Beauftragung zum Staplerfahren schriftlich sein?
Ja. § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 verlangt, dass mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, für die Tätigkeit ausgebildet und befähigt sind und dem Unternehmer die Befähigung nachgewiesen haben; der Auftrag ist schriftlich zu erteilen.
Gilt das auch für Mitgänger-Flurförderzeuge?
Der schriftliche Auftrag nach § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 knüpft an Fahrersitz oder Fahrerstand an. Für handgeführte Geräte ohne Fahrerplatz bleiben Eignung und Unterweisung nach § 6 Abs. 1 und § 12 BetrSichV maßgeblich. Die Matrix führt beide Fälle getrennt, damit die Anforderung nicht verwischt.
Wie oft ist zu Arbeitsmitteln zu unterweisen?
§ 12 BetrSichV verlangt die Unterweisung vor der Verwendung und bei Veränderungen; § 4 DGUV Vorschrift 1 nennt für Unterweisungen im Arbeitsschutz mindestens einmal jährlich. In der Praxis wird die arbeitsmittelbezogene Unterweisung deshalb jährlich geführt — so ist es in der Matrix hinterlegt.
Wer darf einen Kran bedienen?
Nach § 29 DGUV Vorschrift 52 darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen nur Personen beschäftigen, die geeignet und unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, dass sie die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Für Anschläger gilt dieselbe Logik; die Beauftragungsvorlage deckt beide Rollen ab.
Ersetzt der Fahrausweis die Beauftragung?
Nein. Der Ausweis ist ein praktisches Sichtdokument für Baustelle und Werkstatt. Rechtlich zählt die schriftliche Beauftragung samt Nachweis der Befähigung; der Ausweis verweist nur darauf.
Was gehört in den Einweisungsnachweis je Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel und Typ, Betriebsanleitung als Grundlage, Inhalt der Einweisung, Datum, Name und Unterschrift der einweisenden und der eingewiesenen Person. Damit ist belegt, dass die Unterweisung nach § 12 BetrSichV auf das konkrete Gerät bezogen war und nicht auf eine Gerätegattung.
Wie werden Leihkräfte und Nachunternehmer erfasst?
Die Matrix enthält eine Spalte für die Zuordnung. Für Leiharbeitnehmer trägt der Einsatzbetrieb Unterweisung und Beauftragung; bei Nachunternehmern bleibt deren Arbeitgeber verantwortlich, weshalb dort nur die vorgelegten Nachweise dokumentiert werden.
Qualifikationsmatrix & Beauftragungen
19 €
Zur Kaufbox