Unterweisung Gabelstapler – Vorlage für Flurförderzeuge

Die Unterweisung Gabelstapler ist die tätigkeitsbezogene Unterweisung aller Beschäftigten, die Flurförderzeuge steuern oder sich in deren Verkehrsbereich bewegen. Nach § 12 Abs. 1 BetrSichV erfolgt sie vor der ersten Verwendung und danach mindestens einmal jährlich; Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten. Diese Unterlage deckt den betrieblichen Teil ab und ersetzt weder die Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 noch die Einweisung am konkreten Gerät.

Das ist enthalten

  • Qualifizierung, Eignung und schriftliche Beauftragung nach § 7 DGUV Vorschrift 68, getrennt nach Gerätegruppen
  • Prüfliste für die tägliche Kontrolle vor Einsatzbeginn nach DGUV Information 208-004
  • Standsicherheit, Lastschwerpunkt-Diagramm, Anbaugeräte und Verhalten beim Kippen
  • Vorgaben zu Fahren, Stapeln und Abstellen sowie Regeln für Beschäftigte zu Fuß
  • Mitnahme von Personen, Einsatz mit Arbeitsbühne, Treibgas- und Batteriebetrieb
  • Teilnahmeliste für zwölf Personen mit Datum, Dauer und Unterschrift des Unterweisenden

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten, ca. 1863 Wörter

Für wen

Für Bau-, Handwerks- und Lagerbetriebe, die Stapler oder Mitgänger-Flurförderzeuge einsetzen und die jährliche Unterweisung selbst durchführen.

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Häufige Fragen

Wer darf im Betrieb einen Gabelstapler fahren?
Nach § 7 DGUV Vorschrift 68 darf mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur beauftragt werden, wer mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist und die Befähigung nachgewiesen hat. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Für Mitgänger-Flurförderzeuge genügt Eignung und Unterweisung in der Handhabung.
Ersetzt die Unterweisung den Staplerschein?
Nein. Die Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 hat drei Stufen: allgemeine Qualifizierung mit Abschlussprüfung, Zusatzqualifizierung für andere Bauarten und betriebliche Qualifizierung. Die allgemeine Qualifizierung umfasst 20 bis 32 Lehreinheiten zu je 45 Minuten. Die jährliche Unterweisung kommt zusätzlich hinzu.
Wie oft ist ein Flurförderzeug zu prüfen?
Der Fahrer prüft das Gerät täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel und beobachtet es während des Betriebes (§ 9 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68). Unabhängig davon sind Flurförderzeuge und Anbaugeräte in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen (§ 37 Abs. 1), bei Mehrschichtbetrieb auch häufiger. Bei wechselnden Betriebsorten ist am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorzuhalten.
Was ist zu tun, wenn der Stapler kippt?
Nicht abspringen. Am Lenkrad oder am Fahrerschutzdach festhalten und den Fahrersitz nicht verlassen; die Fahrerrückhalteeinrichtung ist konsequent zu benutzen. Seitliches Kippen ist gefährlicher als das Kippen nach vorn, weil Fahrer instinktiv abspringen und dabei vom Gerät erfasst werden.