Unterweisung Hubwagen – Vorlage für Hand- und Elektro-Hubwagen

Ein Hubwagen ist ein Mitgänger-Flurförderzeug, also ein Flurförderzeug, das von einer mitgehenden Person gesteuert wird. Mit dem Steuern darf der Unternehmer nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind (§ 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68); Versicherte dürfen nur mit Beauftragung steuern (§ 7 Abs. 3). Diese Unterlage grenzt Mitgängergeräte von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ab und deckt den Unterweisungsstoff für Handhubwagen und Elektro-Hubwagen ab.

Das ist enthalten

  • Abgrenzung zu Geräten mit Fahrersitz oder Fahrerstand und zum Sonderfall Fahrerstandplattform über 6 km/h
  • Beauftragung nach § 7 Abs. 2 und 3 DGUV Vorschrift 68 und die Frage der Schriftform
  • Tägliche Kontrolle vor Einsatzbeginn: Deichsel, Hydraulik, Gabel, Rollen, Bremse, Sicherheitsschalter (§ 9 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68)
  • Fahren im Mitgängerbetrieb: Sicht, Geschwindigkeit, Gefälle, Rampen und Fußschutz
  • Lastaufnahme, Zustand der Paletten und Verbot des Aufenthalts unter der angehobenen Last (§ 16 Abs. 4 DGUV Vorschrift 68)
  • Abstellen nach § 15, Be- und Entladen von Fahrzeugen nach § 17, Batterieladung und wiederkehrende Prüfung

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten, ca. 1622 Wörter

Für wen

Für Betriebe mit Lager, Werkstatt oder Kommissionierung, in denen Hand- und Elektro-Hubwagen von wechselnden Beschäftigten benutzt werden.

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Häufige Fragen

Braucht ein Handhubwagen eine Beauftragung?
Ja. Nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 darf der Unternehmer mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind; nach § 7 Abs. 3 dürfen Versicherte nur mit dieser Beauftragung steuern. Die Schriftform verlangt § 7 Abs. 1 ausdrücklich nur für Geräte mit Fahrersitz oder Fahrerstand.
Gibt es ein Mindestalter für das Steuern von Mitgängergeräten?
Ein Mindestalter nennt § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 nicht. Für Jugendliche gelten jedoch die Beschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Eine Ausnahme nennen die Durchführungsanweisungen zu § 7 Abs. 2: Mitgängergeräte mit Fahrerstandplattform und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand, dann gilt § 7 Abs. 1.
Muss ein Handhubwagen geprüft werden?
Ja. Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sind in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen (§ 37 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68); das gilt auch für Handhubwagen mit Hubeinrichtung. Der Prüfnachweis enthält Datum und Umfang, das Ergebnis mit den festgestellten Mängeln, die Beurteilung zum Weiterbetrieb, notwendige Nachprüfungen sowie Name und Anschrift des Prüfers (§ 39 Abs. 1). Bei wechselnden Einsatzorten ist am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorzuhalten (§ 14 Abs. 7 BetrSichV).
Wozu dient der Sicherheitsschalter am Deichselkopf?
Er schützt davor, zwischen Gerät und Wand oder Regal eingeklemmt zu werden, und wird nicht überbrückt, festgeklemmt oder umgangen. Nach Anhang 1 Nummer 1.7 BetrSichV muss die Geschwindigkeit von Mitgängergeräten durch die mitgehende Person angepasst werden können; beim Loslassen der Befehlseinrichtungen müssen sie selbsttätig unverzüglich zum Stillstand kommen. Diese Funktion ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Schutzeinrichtung.