Einzel-Unterweisung
19 €einmalig, inkl. MwSt.
Für 19 € kaufenEin Hubwagen ist ein Mitgänger-Flurförderzeug, also ein Flurförderzeug, das von einer mitgehenden Person gesteuert wird. Mit dem Steuern darf der Unternehmer nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind (§ 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68); Versicherte dürfen nur mit Beauftragung steuern (§ 7 Abs. 3). Diese Unterlage grenzt Mitgängergeräte von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ab und deckt den Unterweisungsstoff für Handhubwagen und Elektro-Hubwagen ab.
Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten, ca. 1622 Wörter
Für Betriebe mit Lager, Werkstatt oder Kommissionierung, in denen Hand- und Elektro-Hubwagen von wechselnden Beschäftigten benutzt werden.