Schutzbrille: EN 166 und Augenschutz je Tätigkeit

Augenverletzungen sind im Handwerk typische Sekundenunfälle: ein Splitter beim Trennen, ein Spritzer beim Umfüllen, Staub beim Überkopfbohren. Anders als bei Rücken oder Gehör gibt es hier keine schleichende Vorwarnung — der Schaden entsteht sofort und ist häufig dauerhaft. Der Aufwand für Schutz ist dagegen gering, wenn die Brille zur Tätigkeit passt und in Reichweite liegt.
Die EN 166 ist die Grundnorm für den persönlichen Augenschutz. Sie legt Anforderungen an Sichtscheiben und Tragkörper fest und beschreibt eine Kennzeichnung, aus der sich das Einsatzgebiet ablesen lässt: optische Klasse, mechanische Festigkeit als Stoßenergie — von der Grundfestigkeit über erhöhte Festigkeit bis zu Stoß mit niedriger, mittlerer und hoher Energie —, außerdem Kennbuchstaben für Sonderrisiken wie Flüssigkeitsspritzer, Grobstaub, Gas und Feinstaub oder Störlichtbogen. Für Schweißarbeiten kommen Schweißerschutzfilter mit Schutzstufen hinzu, für Laser eigene Normen. Wer nur „Schutzbrille“ bestellt, erhält im Zweifel die Grundausführung — für Winkelschleifer oder Chemikalien reicht das nicht.
Die DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ ordnet die Auswahl in den betrieblichen Ablauf ein: Gefährdung feststellen, Schutzart wählen, Passform sicherstellen, Sichtscheiben pflegen und rechtzeitig tauschen. Für Beschäftigte mit Sehschwäche ist zu klären, ob Überbrille oder Korrektionsschutzbrille die geeignete Lösung ist — die private Brille ist keine Schutzausrüstung.
Drei Fehler wiederholen sich in der Praxis. Erstens: verkratzte Scheiben, durch die niemand mehr sieht und die deshalb abgenommen werden — Sichtscheiben sind Verbrauchsmaterial. Zweitens: Bügelbrille bei Arbeiten mit Flüssigkeitsspritzern, wo eine dicht abschließende Korbbrille erforderlich ist. Drittens: fehlender Gesichtsschutz beim Trennen und Schleifen, wo ein Visier über der Brille die Wangen- und Kinnpartie mitschützt. Legen Sie die Zuordnung je Arbeitsmittel schriftlich fest, am besten in der Betriebsanweisung an der Maschine, und richten Sie eine Augenspülstation ein, wo mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
Was die Vorschrift verlangt
| Norm oder Regel | Inhalt |
|---|---|
| EN 166 | Grundnorm für persönlichen Augenschutz: optische Klasse, mechanische Festigkeit (Stoßenergie) und Kennzeichnung für Sonderrisiken wie Spritzer, Staub oder Störlichtbogen. |
| DGUV Regel 112-192 | „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ — Auswahl nach Gefährdung, Passform, Pflege, Ersatz und Unterweisung. |
| § 2 PSA-Benutzungsverordnung | Bereitstellung durch den Arbeitgeber, Instandhaltung und Unterweisung in die Benutzung. |
| TRGS 500 / GefStoffV | Bei Umgang mit Gefahrstoffen: dicht schließender Augenschutz und Augenspüleinrichtung als Teil der Schutzmaßnahmen. |
Normen und Regeln beschreiben Anforderungen an die Ausrüstung. Ob und in welcher Ausführung sie in Ihrem Betrieb erforderlich ist, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Auswahlkriterien
- Gefährdung benennen: Splitter, Spritzer, Staub, Strahlung, Störlichtbogen — je Fall andere Kennzeichnung.
- Bauform wählen: Bügelbrille für Splitter, Korbbrille bei Flüssigkeiten und Staub, Visier zusätzlich beim Trennen und Schleifen.
- Mechanische Festigkeit an das Arbeitsmittel anpassen (Winkelschleifer erfordert höhere Stoßenergie).
- Bei Schweißarbeiten Schutzstufe des Filters nach Verfahren und Stromstärke festlegen.
- Beschlagfreie und kratzfeste Beschichtungen einplanen; Sichtscheiben als Verbrauchsmaterial bevorraten.
- Für Brillenträger Überbrille oder Korrektionsschutzbrille organisieren.
- Augenspülstation dort vorsehen, wo Gefahrstoffe oder Staub anfallen; Haltbarkeit der Spülflaschen überwachen.
Typische Gewerke
Passende Vorlagen und Portal-Funktionen
Genügt eine Bügelbrille für alle Arbeiten?
Nein. Bei Flüssigkeitsspritzern und feinem Staub ist dicht schließender Augenschutz nötig, beim Trennen und Schleifen zusätzlich ein Gesichtsschutz. Die Kennzeichnung nach EN 166 zeigt, für welche Risiken die Brille geprüft ist.
Darf die private Korrektionsbrille als Augenschutz dienen?
Nein. Eine private Sehhilfe ist keine geprüfte Schutzausrüstung. Für Brillenträger gibt es Überbrillen oder Korrektionsschutzbrillen; die Bereitstellung ist Aufgabe des Arbeitgebers, soweit die Tätigkeit den Augenschutz erfordert.
Wann müssen Sichtscheiben getauscht werden?
Sobald Kratzer, Trübungen oder Beschädigungen die Sicht beeinträchtigen, spätestens nach Beschuss durch Splitter. Verkratzte Scheiben sind der häufigste Grund, weshalb Schutzbrillen abgenommen werden.
Brauchen wir eine Augenspülstation?
Wo mit Gefahrstoffen, Stäuben oder Spritzern zu rechnen ist, gehört eine Möglichkeit zum Ausspülen der Augen zur Ersten Hilfe. Prüfen Sie Haltbarkeitsdaten der Spülflaschen und nennen Sie den Standort in der Unterweisung.
Weitere Kategorien
Quellen
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) — gesetze-im-internet.de
- DGUV-Regeln und -Informationen — publikationen.dguv.de
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) — gesetze-im-internet.de
Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026