Sicherheitsschuhe: S1, S2 oder S3 — was die Vorschrift verlangt

Sicherheitsschuhe sind die Schutzausrüstung, die im Handwerk am längsten getragen wird — meist den ganzen Arbeitstag. Genau deshalb entscheidet die Auswahl doppelt: über den Schutz vor herabfallenden Teilen, Nägeln und Nässe und über die Akzeptanz im Betrieb. Ein Schuh, der nicht passt oder im Sommer zu warm ist, wird ausgezogen, und dann schützt die beste Schutzklasse nicht mehr.
Die Norm EN ISO 20345 unterscheidet Sicherheitsschuhe nach Schutzklassen. Gemeinsam ist allen die Zehenschutzkappe, die einer Prüfenergie von 200 Joule standhält. Darüber hinaus baut die Klassifizierung aufeinander auf: S1 ergänzt geschlossenen Fersenbereich, Antistatik und Energieaufnahme im Fersenbereich, S2 zusätzlich einen wasserdurchtrittshemmenden Schaft, S3 zusätzlich die durchtrittsichere Sohle und ein profiliertes Laufsohlenmuster. Das ergänzende „P“ steht für den Durchtrittschutz, „HRO“ für Verhalten gegen Kontaktwärme, „HI“ und „CI“ für Wärme- und Kälteisolierung. Der Rutschhemmung sind eigene Kennzeichnungen zugeordnet, die auf glatten, nassen oder öligen Böden ausschlaggebend sind.
Welche Klasse Sie beschaffen, ergibt sich nicht aus dem Katalog, sondern aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Auf Baustellen mit Bewehrungseisen, Nägeln in Schalungsresten oder Bauschutt ist S3 die praktische Untergrenze; in der trockenen Werkstatt mit ebenem Boden kann S1P genügen; in Nassbereichen der Fahrzeugpflege oder Gebäudereinigung zählt vor allem die Rutschhemmung. Für kniende Tätigkeiten kommt Knieschutz hinzu, für Motorsägenarbeiten Schnittschutzstiefel nach eigener Norm.
Rechtlich klar ist die Kostenfrage: Nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung stellt der Arbeitgeber die persönliche Schutzausrüstung bereit — kostenlos für die Beschäftigten und in ausreichender Zahl. Er hat außerdem für einen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen und die Benutzung zu unterweisen. Beschädigte, durchgelaufene oder chemisch angegriffene Schuhe werden ersetzt, nicht weiterverwendet. Dokumentieren Sie Ausgabe und Unterweisung — das ist der Teil, den Aufsicht und Unfallversicherungsträger sehen wollen, und der Teil, den unsere Vorlagen abdecken.
Was die Vorschrift verlangt
| Norm oder Regel | Inhalt |
|---|---|
| EN ISO 20345 | Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe (200 J). Klassen S1 (Antistatik, Energieaufnahme Ferse), S2 (zusätzlich wasserdurchtrittshemmender Schaft), S3 (zusätzlich durchtrittsichere Sohle und profilierte Laufsohle); Zusatz „P“ für Durchtrittschutz. |
| DGUV Regel 112-191 | „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ — Auswahl nach Gefährdung, Tragezeiten, Pflege, Ersatz und Unterweisung. |
| § 2 PSA-Benutzungsverordnung | Der Arbeitgeber stellt die persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereit, hält sie in ordnungsgemäßem Zustand und unterweist in ihrer Benutzung. |
| § 5 ArbSchG, § 3 ArbSchG | Auswahl und Umfang der PSA ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang. |
Normen und Regeln beschreiben Anforderungen an die Ausrüstung. Ob und in welcher Ausführung sie in Ihrem Betrieb erforderlich ist, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Auswahlkriterien
- Schutzklasse aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten: S3 bei Nagel-, Bewehrungs- und Bauschuttgefahr, S2 bei Nässe, S1P in trockener Werkstatt mit Durchtrittrisiko.
- Rutschhemmung passend zum Untergrund wählen (glatte Fliesen, öliger Hallenboden, nasses Dach anders als Schotter).
- Weite und Größe je Person prüfen; unterschiedliche Weiten beschaffen statt „eine Größe für alle“.
- Sommer- und Wintervariante trennen: atmungsaktive Halbschuhe und isolierte Stiefel (CI) reduzieren Tragepausen.
- Bei kniender Arbeit Knieschutz nach EN 14404 mitplanen, bei Motorsägenarbeit Schnittschutzstiefel.
- Austauschkriterien festlegen: durchgelaufene Sohle, sichtbare Kappe, Risse im Schaft, Kontakt mit aggressiven Chemikalien.
- Ausgabe je Person dokumentieren und Tragepflicht in der PSA-Unterweisung festhalten.
Typische Gewerke
Passende Vorlagen und Portal-Funktionen
Muss der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe bezahlen?
Ja. Nach § 2 PSA-Benutzungsverordnung stellt der Arbeitgeber die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereit; Kosten dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Zulagen oder Zuschüsse zu privat gekauften Schuhen ersetzen die Bereitstellung nicht, wenn die Schuhe die geforderte Schutzklasse haben müssen.
Wann sind S3-Schuhe erforderlich, wann genügt S1?
Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Wo mit Durchtritt durch Nägel, Bewehrung oder Bauschutt und mit Nässe zu rechnen ist — also auf den meisten Baustellen —, ist S3 die naheliegende Wahl. In trockenen Werkstattbereichen ohne Durchtrittrisiko kann S1 ausreichen, mit Durchtrittrisiko S1P.
Wie lange darf ein Sicherheitsschuh benutzt werden?
Eine feste Frist gibt es nicht. Ausschlaggebend sind Zustand und Herstellerangaben: durchgelaufene oder ihre Rutschhemmung verlierende Sohlen, freiliegende Schutzkappe, Risse oder chemische Angriffe bedeuten Austausch. Legen Sie Sichtprüfung und Austauschkriterien in der Unterweisung fest.
Sind Sicherheitsschuhe steuerlich oder als Sachbezug relevant?
Bereitgestellte Schutzausrüstung, die aus Arbeitsschutzgründen erforderlich ist, ist Betriebsausstattung und kein Vorteil für die Beschäftigten. Steuerliche Einzelfragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung — dies ist keine steuerliche Beratung.
Weitere Kategorien
Quellen
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) — gesetze-im-internet.de
- DGUV-Regeln und -Informationen — publikationen.dguv.de
- Technische Regeln und ASR — baua.de
Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026