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Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am
Reinigungschemie von sauer bis stark alkalisch, Rutschgefahr auf nassen Flächen und Objektarbeit in fremden Gebäuden: Die Gebäudereinigung hat ein eigenes Gefährdungsprofil, das mit Bau-Musterordnern kaum abgedeckt ist. Diese Edition liefert die passenden Vorlagen für Reinigungsbetriebe und Hausmeisterdienste.

Die Gebäudereinigung arbeitet in fremden Objekten, oft außerhalb der Betriebszeiten und häufig alleine. Der GBU-Katalog dieser Edition beurteilt daher nicht nur die Reinigungsverfahren, sondern auch Alleinarbeit und Zugang zu fremden Gebäuden.
Bei den Chemikalien ist die Dosierung der Kern: Konzentrate sind anders zu beurteilen als die Anwendungslösung. Der Katalog verlangt die Angabe von Produkt, Konzentration und Verfahren, damit die Betriebsanweisung dazu passt.
Verfahren, Chemie und Objektzugang im Zusammenhang beschreibt der Ratgeber Gefährdungsbeurteilung in der Gebäudereinigung.
| Typische Gefährdung | Rechtsgrundlage / Regelwerk | Dokument im Paket |
|---|---|---|
| Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionschemikalien | § 14 GefStoffV, TRGS 500 | Betriebsanweisung Reinigungsmittel (Word + PDF) |
| Hautbelastung durch Feuchtarbeit und Handschuhe | TRGS 401 | PSA-Kurzunterweisung (Word), Themen-Unterweisung Gefahrstoffe (Word) |
| Absturz bei Glas- und Fassadenreinigung | TRBS 2121 | GBU-Katalog (Excel), Unterweisung Fahrgerüst (Word) |
| Umgang mit Leitern und Tritten | TRBS 2121 Teil 2, DGUV Information 208-016 | Unterweisung Leitern & Tritte (Word) |
| Alleinarbeit in fremden Objekten | § 5 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 | GBU-Katalog (Excel) |
| Biostoffe in Sanitärbereichen und bei der Abfallentsorgung | BioStoffV, TRBA 250 | GBU-Katalog (Excel), Unterweisungsnachweis (Word + PDF) |
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmenvorschlägen und Bewertungsspalten (Wahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Risikoklasse, Restrisiko). Zeilen sind editierbar und lassen sich um betriebseigene Tätigkeiten ergänzen.
Alle Dateien sind bearbeitbar und sofort einsetzbar.
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Erstellen Sie zuerst eine Objektliste mit Reinigungsart, Arbeitszeit und Besonderheiten des Gebäudes. Nachtreinigung in einem leeren Bürohaus ist anders zu bewerten als Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb.
Ordnen Sie dann jedem Objekt die eingesetzten Produkte zu. Konzentrat und Anwendungslösung werden getrennt geführt, und die Dosierhilfe gehört zur Schutzmaßnahme. Fehlt sie, entsteht die Gefährdung erst beim Ansetzen.
Regeln Sie zuletzt die Meldewege im fremden Objekt: Wen ruft die Reinigungskraft bei einem Wasserschaden, bei einem verschlossenen Fluchtweg, bei einem Unfall? Diese Angaben gehören auf ein Objektblatt, das im Gebäude bleibt.
Nehmen Sie zusätzlich die Wege zwischen den Objekten auf. Wer nachts mehrere Gebäude anfährt, verbringt einen erheblichen Teil der Arbeitszeit im Fahrzeug, oft mit Reinigungsmitteln und Geräten an Bord. Halten Sie fest, wie die Ladung gesichert wird, wo Konzentrate transportiert werden und welche Pausen vorgesehen sind. Auch das ist Teil der Tätigkeit und gehört in die Beurteilung.
Die Unterlagen dieser Edition stützen sich auf die folgenden Regelungen. Amtliche Fassungen unter gesetze-im-internet.de, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger unter publikationen.dguv.de. Technische Regeln (TRGS, TRBS, TRBA, ASR) werden von der BAuA veröffentlicht.
| Regelung | Was sie verlangt | Fundstelle |
|---|---|---|
| § 5 ArbSchG | Gefährdungen der Tätigkeiten ermitteln und beurteilen. | gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html |
| § 6 GefStoffV | Informationen zu Gefahrstoffen ermitteln, Gefahrstoffverzeichnis führen. | gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html |
| § 14 GefStoffV | Betriebsanweisung erstellen und arbeitsplatzbezogen unterweisen. | gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html |
| TRGS 401 | Gefährdung durch Hautkontakt beurteilen, Hautschutz festlegen. | Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA) |
| TRGS 500 | Rangfolge der Schutzmaßnahmen: technisch, organisatorisch, persönlich. | Technische Regeln für Gefahrstoffe (BAuA) |
| TRBS 2121 | Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Arbeiten in der Höhe. | Technische Regeln für Betriebssicherheit (BAuA) |
| BioStoffV | Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beurteilen, Schutzstufe festlegen. | gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013 |
| TRBA 250 | Biologische Arbeitsstoffe bei Kontakt mit Ausscheidungen und Abfällen. | Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (BAuA) |
| DGUV Information 208-016 | Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. | publikationen.dguv.de |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention: Unterweisung mindestens jährlich, Dokumentation. | publikationen.dguv.de |
Mit einer Festlegung zur Erreichbarkeit: Meldeintervall, Ansprechpartner, Vorgehen bei fehlender Rückmeldung. Der Katalog enthält die Zeile samt Feld; die konkrete Regelung ist betrieblich zu treffen.
Produktbezeichnung, Einstufung, Menge und Einsatzbereich — für Konzentrate und Anwendungslösungen getrennt. § 6 GefStoffV verlangt das Verzeichnis; die Excel-Struktur der Edition ist darauf ausgelegt.
Ja, als Tätigkeit mit Bezug auf biologische Arbeitsstoffe. Für Bereiche des Gesundheitswesens gelten weitergehende Anforderungen, die eine eigene Beurteilung verlangen.
Ja, die Tätigkeiten überschneiden sich stark; der GBU-Katalog enthält Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung sowie einfache Objektbetreuung.
Nicht pro Produkt, aber pro Gefahrstoffgruppe. Die mitgelieferten Vorlagen decken die Hauptgruppen ab; produktspezifische Angaben übernehmen Sie aus dem Sicherheitsdatenblatt.
Die Dateien werden auf Deutsch geliefert. Da sie offen bearbeitbar sind, können Sie Übersetzungen für Ihr Team selbst ergänzen.