Unterweisung PSA: Pflichten, Inhalte und Dokumentation im Handwerksbetrieb

Die Unterweisung PSA ist die verpflichtende Unterweisung aller Beschäftigten in der sicheren Benutzung ihrer persönlichen Schutzausrüstung – vom Gehörschutz bis zum Auffanggurt. Rechtsgrundlagen sind § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 3 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und § 4 DGUV Vorschrift 1, der eine Wiederholung mindestens einmal jährlich samt Dokumentation verlangt. Für PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützt – im Handwerk vor allem PSA gegen Absturz –, reicht Reden nicht: § 31 DGUV Vorschrift 1 verlangt Unterweisungen mit Übungen.

Dieser Beitrag zeigt, welche PSA im Handwerk je Gewerk üblich ist, wann und wie Sie unterweisen müssen, wie Sie die Tragepflicht durchsetzen und wie Ausgabe und Unterweisung dokumentiert werden.

Was zählt als PSA – und welche Kategorien gibt es?

Persönliche Schutzausrüstung ist jede Ausrüstung, die ein Beschäftigter trägt oder hält, um sich gegen Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. Normale Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion zählt nicht dazu.

Die EU-PSA-Verordnung (EU) 2016/425 teilt PSA in drei Kategorien ein:

  • Kategorie I – geringe Risiken, z. B. einfache Gartenhandschuhe oder Sonnenschutzbrillen.
  • Kategorie II – alles zwischen I und III, z. B. Schutzhelme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz.
  • Kategorie III – Schutz gegen tödliche Gefahren oder irreversible Gesundheitsschäden, z. B. PSA gegen Absturz, Atemschutzgeräte, Schnittschutz für Kettensägen.

Die Kategorie entscheidet über die Tiefe der Unterweisung: Bei Kategorie III kommen praktische Übungen dazu (dazu unten mehr). Grundsätzlich gilt für die PSA-Unterweisung dasselbe Fundament wie für jede Sicherheitsunterweisung: vor Aufnahme der Tätigkeit, betriebsbezogen, dokumentiert, mindestens jährlich wiederholt.

Welche PSA konkret nötig ist, legt nicht ein Katalog fest, sondern Ihre Gefährdungsbeurteilung. Die folgende Tabelle zeigt, was in den Gewerken typischerweise herauskommt.

PSA Pflicht im Handwerk: typische Ausstattung je Gewerk

GewerkTypische PSA (je nach Gefährdungsbeurteilung)Besonderheit
DachdeckerSicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe, PSA gegen Absturz (Auffanggurt, Verbindungsmittel), Wetter-/UV-SchutzPSA gegen Absturz = Kategorie III, Unterweisung mit praktischen Übungen
Zimmerer / HolzbauSicherheitsschuhe, Helm, Gehörschutz, Schutzbrille, Schnittschutz bei Kettensägenarbeiten, ggf. PSA gegen AbsturzSchnittschutz und PSAgA = Kategorie III
Maurer / BetonbauSicherheitsschuhe S3, Helm, Handschuhe, Schutzbrille, Staubmaske bei Schneid-/StemmarbeitenAtemschutz je nach Staubbelastung
ElektrotechnikSicherheitsschuhe, isolierende Handschuhe, Gesichtsschutz bei Arbeiten unter Spannung, ggf. störlichtbogengeprüfte KleidungAuswahl abhängig von der elektrischen Gefährdung
SHK / AnlagenmechanikSicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Schweißerschutz (Schild, Schürze, Handschuhe) bei Schweiß-/LötarbeitenSchweißrauch: ggf. Atemschutz
Maler / LackiererSicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe (chemikalienbeständig), Schutzbrille, Atemschutz beim Spritzen und SchleifenBei Gefahrstoffen greift zusätzlich die GefStoffV
Metallbau / SchlossereiSicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe, SchweißerschutzFunkenflug und Lärm fast immer Thema
Tischler / SchreinerSicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, Staubmaske bei HolzstaubHolzstaub: Atemschutz je nach Absaugung
GerüstbauSicherheitsschuhe, Helm mit Kinnriemen, Handschuhe, PSA gegen AbsturzPSAgA-Übungen fest einplanen
Garten- und LandschaftsbauSicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, Schnittschutz bei Motorsägen, Warnkleidung an StraßenKategorie III bei Motorsägenarbeit

Wichtig: Die Tabelle ist eine Orientierung, kein Ersatz für die Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft aber beim Abgleich: Fehlt bei Ihnen etwas Offensichtliches, ist das ein Punkt für die nächste Bestellung – und für die nächste Unterweisung.

Die Unterweisungspflicht: wann, wie oft, mit welchem Inhalt

Drei Vorschriften greifen ineinander:

  • § 12 ArbSchG: Unterweisung bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien – und immer vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • § 3 PSA-BV: Der Arbeitgeber unterweist in der sicherheitsgerechten Benutzung der bereitgestellten PSA und führt erforderlichenfalls eine Schulung durch. Für jede PSA sind Benutzungsinformationen in verständlicher Form bereitzuhalten (§ 3 Abs. 2 PSA-BV) – praktisch: die Herstellerinformation gehört griffbereit in den Betrieb, nicht in den Müll.
  • § 4 DGUV Vorschrift 1: Wiederholung mindestens einmal jährlich, Dokumentation verpflichtend.

In die Unterweisung persönliche Schutzausrüstung gehören mindestens:

  • Warum: Welche Gefährdung deckt die PSA ab? Wer den Grund kennt, trägt eher.
  • Was: Welche PSA ist bei welcher Tätigkeit Pflicht? (Ihre Tabelle aus der Gefährdungsbeurteilung.)
  • Wie: richtiges Anlegen, Einstellen, Ablegen – am Objekt zeigen, nicht nur beschreiben.
  • Pflege und Prüfung: Sichtprüfung vor Benutzung, Reinigung, Lagerung, Austauschkriterien (z. B. Helm nach Schlagbelastung).
  • Grenzen: Was die PSA nicht kann – und wann gearbeitet wird, bis Ersatz da ist: gar nicht.
  • Mängel melden: defekte PSA sofort aus dem Verkehr ziehen.

Sonderfall PSA gegen Absturz: Unterweisung mit praktischen Übungen

Für PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, verschärft § 31 DGUV Vorschrift 1 die Anforderung: Der Unternehmer hat die nach § 3 Abs. 2 PSA-BV bereitzuhaltende Benutzungsinformation „im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln". Reden allein genügt hier nicht – Gurt anlegen, Verbindungsmittel einhängen, Anschlagpunkt wählen: Das muss jeder Beschäftigte praktisch geübt haben.

Die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" konkretisiert das in Abschnitt 9.2: Die Versicherten sind vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen. Wer PSA gegen Absturz einsetzt, braucht außerdem eine Antwort auf die Rettungsfrage: Ein Mitarbeiter, der im Gurt hängt, muss schnell gerettet werden können – die DGUV Regel 112-199 behandelt die Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten.

Viele Absturzunfälle im Handwerk passieren übrigens nicht an der Absturzkante mit Gurt, sondern auf ganz gewöhnlichen Leitern. Wie die Unterweisung dafür aussieht, lesen Sie im Beitrag Unterweisung Leitern und Tritte.

Tragepflicht durchsetzen: was arbeitsrechtlich sauber ist

„Der trägt den Gehörschutz einfach nicht" – das häufigste PSA-Problem im Kleinbetrieb. Die Rechtslage ist klarer, als viele denken:

  • Ihre Pflicht: Nach § 30 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass PSA bestimmungsgemäß benutzt wird. Bereitstellen allein reicht nicht – Sie müssen die Benutzung auch durchsetzen.
  • Pflicht der Beschäftigten: Nach § 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 müssen Versicherte die PSA bestimmungsgemäß benutzen, regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen und Mängel unverzüglich melden.

Wenn ein Mitarbeiter die PSA verweigert, hat sich dieses Stufenmodell bewährt:

  1. Gespräch führen und Grund klären. Oft steckt ein lösbares Problem dahinter: drückender Gehörschutz, falsche Größe, beschlagende Brille. Passende PSA wird eher getragen – beteiligen Sie die Mitarbeiter bei der Auswahl.
  2. Unterweisung wiederholen und dokumentieren. Damit ist belegt: Der Mitarbeiter kannte die Pflicht.
  3. Mündlich ermahnen – mit Notiz in der Akte.
  4. Schriftlich abmahnen. Die wiederholte Weigerung, bereitgestellte Schutzausrüstung zu benutzen, ist eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten.
  5. Weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung – dafür sollten Sie sich im Einzelfall arbeitsrechtlich beraten lassen.

Entscheidend ist die Dokumentation jeder Stufe. Und: Ziehen Sie selbst mit. Ein Chef ohne Gehörschutz an der Kappsäge macht jede Unterweisung unglaubwürdig.

Ausgabe und Unterweisung dokumentieren

Zwei Nachweise sollten Sie führen – beide dauern nur Minuten:

1. PSA-Ausgabenachweis: Wer hat wann welche PSA erhalten? Festhalten: Datum, Artikel und Typ (z. B. „Schutzhelm EN 397"), Größe, Name und Unterschrift des Empfängers. Das belegt die Bereitstellung und macht Verschleiß und Austauschzyklen nachvollziehbar.

2. Unterweisungsnachweis: Datum, Themen, Name des Unterweisenden, Namen und Unterschriften der Teilnehmer. Die Dokumentation verlangt § 4 DGUV Vorschrift 1; bei Unterweisungen mit Gefahrstoffbezug (z. B. Atemschutz und Schutzhandschuhe beim Umgang mit Lacken) verlangt § 14 Abs. 2 GefStoffV ausdrücklich Schriftform mit Unterschrift der Unterwiesenen. Bei PSA gegen Absturz notieren Sie zusätzlich die durchgeführten praktischen Übungen.

Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt es nicht; die DGUV empfiehlt zwei Jahre. Praxis-Tipp: je Mitarbeiter eine Mappe mit Ausgabenachweis und allen Unterweisungsnachweisen – bei einer BG-Prüfung ist das die halbe Miete.

FAQ: Unterweisung PSA

Wie oft muss die PSA-Unterweisung durchgeführt werden?

Mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1) und zusätzlich anlassbezogen: bei Einstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit, bei neuer PSA oder veränderten Aufgaben (§ 12 ArbSchG). Für PSA gegen Absturz nennt die DGUV Regel 112-198 ausdrücklich: vor der ersten Benutzung und mindestens alle 12 Monate.

Wer bezahlt die PSA – Betrieb oder Mitarbeiter?

Der Arbeitgeber stellt die erforderliche PSA bereit. Die Kosten dafür dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden; das folgt aus dem Grundsatz des § 3 Abs. 3 ArbSchG, wonach der Arbeitgeber Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht den Beschäftigten auferlegen darf.

Reicht es, die Herstelleranleitung auszuhändigen?

Nein. Die Benutzungsinformation muss nach § 3 Abs. 2 PSA-BV bereitgehalten werden, ersetzt aber nicht die Unterweisung. Sie müssen die Benutzung erklären und bei PSA gegen tödliche Gefahren praktisch üben lassen (§ 31 DGUV Vorschrift 1).

Was gilt bei PSA gegen Absturz konkret?

Unterweisung mit praktischen Übungen (§ 31 DGUV Vorschrift 1): Gurt anlegen und einstellen, Verbindungsmittel und Anschlagpunkte richtig nutzen, Sichtprüfung der Ausrüstung. Vor der ersten Benutzung und mindestens alle 12 Monate (DGUV Regel 112-198, Abschnitt 9.2). Dazu gehört ein Rettungskonzept für den Fall, dass jemand im Gurt hängt (DGUV Regel 112-199).

Muss ein Mitarbeiter unterschreiben, dass er PSA erhalten hat?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Unterschrift bei der Ausgabe gibt es nicht. Ohne Unterschrift können Sie die Bereitstellung im Streitfall aber kaum belegen. Bei Unterweisungen mit Gefahrstoffbezug ist die Unterschrift nach § 14 Abs. 2 GefStoffV ohnehin Pflicht. Praxisempfehlung: immer gegenzeichnen lassen.

Darf ich einem Mitarbeiter kündigen, der seine PSA nicht trägt?

Die beharrliche Weigerung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung rechtfertigen – in der Regel erst nach dokumentierter Unterweisung und Abmahnung. Lassen Sie sich vor einer Kündigung im Einzelfall arbeitsrechtlich beraten.

Quellenverzeichnis

Redaktionsstand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall.

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