Gefahrstofflagerung: Schrank, Auffangwanne und Bindemittel

Beschäftigter entnimmt einen gekennzeichneten Behälter aus dem Gefahrstoffschrank

In kleinen Betrieben sammelt sich Gefahrstofflager fast von selbst an: Reiniger, Verdünnung, Kleber, Bremsflüssigkeit, Altöl, Spraydosen, Gasflaschen, Restmengen aus Baustellen. Ordnung entsteht dabei selten von allein — und genau in diesen Restmengen liegen Brand-, Gesundheits- und Gewässergefahren.

Für die Lagerung ist die TRGS 510 der zentrale Maßstab. Sie regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, unterscheidet nach Lagermengen und Gefährlichkeitsmerkmalen und beschreibt Grundanforderungen und Zusatzmaßnahmen: Lüftung, Trennung nicht zusammen zu lagernder Stoffe, Zugangsbeschränkung, Kennzeichnung, Auffangvorrichtungen, Löschmittel und Brandschutz. Für entzündbare Flüssigkeiten in Arbeitsräumen sind Sicherheitsschränke nach EN 14470-1 die typische Lösung; die Bezeichnung Typ 90 steht für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten, weitere Typen wie Typ 30 haben geringere Werte. Gasflaschenschränke haben eine eigene Norm. Wichtig ist nicht nur der Schrank, sondern seine Nutzung: Türen geschlossen, Lüftung angeschlossen oder freigehalten, Auffangwanne im Unterbau nicht als Ablage missbraucht.

Wassergefährdende Stoffe bringen eine zweite Rechtslinie mit. Nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz und den Regelungen der AwSV sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so zu errichten und zu betreiben, dass Gewässerverunreinigungen nicht zu befürchten sind; Auffangvorrichtungen müssen dicht, beständig und ausreichend groß sein, wofür die technischen Regeln zu Stahlwannen — bekannt als StawaR — Anforderungen beschreiben. Praktisch heißt das: geeignete Wanne unter Fässern und Kanistern, geprüfte Beständigkeit gegen den gelagerten Stoff, Bindemittel und Notfallausstattung in Reichweite.

Der organisatorische Teil entscheidet über den Rest: ein Gefahrstoffverzeichnis mit Bezeichnung, Einstufung, Menge und Lagerort, aktuelle Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen für die relevanten Stoffe und die Unterweisung dazu. Kleine Mengen werden dabei gern übersehen, obwohl sie im Verzeichnis genauso auftauchen müssen wie das Fass. Bauen Sie das Verzeichnis pflegbar auf — dann ist die Lagerprüfung eine Viertelstunde und keine Suchaktion.

Was die Vorschrift verlangt

Norm oder RegelInhalt
TRGS 510Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern: Grundanforderungen und Zusatzmaßnahmen nach Menge und Gefährlichkeitsmerkmal, Zusammenlagerungsverbote, Lüftung, Kennzeichnung, Brandschutz.
EN 14470-1Feuerwiderstandsfähige Sicherheitsschränke für entzündbare Flüssigkeiten; Typ 90 mit 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer, weitere Typen mit kürzeren Zeiten.
§ 62 WHG und AwSVAnlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so errichten und betreiben, dass Gewässerverunreinigungen nicht zu befürchten sind; Rückhaltung erforderlich.
StawaRTechnische Regel für Auffangwannen aus Stahl: Dichtheit, Beständigkeit und Rückhaltevolumen.
§ 6 GefStoffVGefahrstoffverzeichnis führen und aktuell halten; Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit.
§ 14 GefStoffVBetriebsanweisung und mündliche Unterweisung vor Beschäftigungsaufnahme und danach mindestens jährlich.

Normen und Regeln beschreiben Anforderungen an die Ausrüstung. Ob und in welcher Ausführung sie in Ihrem Betrieb erforderlich ist, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Auswahlkriterien

  • Lagerbestand aufnehmen: Stoff, Einstufung, Menge, Behälterart, Lagerort — auch Kleinmengen.
  • Lagermenge und Gefährlichkeitsmerkmale mit den Anforderungen der TRGS 510 abgleichen.
  • Sicherheitsschrank nach erforderlicher Feuerwiderstandsdauer wählen; Lüftung und Aufstellort planen.
  • Zusammenlagerungsverbote beachten und getrennte Bereiche oder Schränke einrichten.
  • Auffangwannen nach Volumen und Beständigkeit gegen den gelagerten Stoff auswählen.
  • Bindemittel, Notfallset und geeignete Löschmittel in Reichweite bevorraten.
  • Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und jährliche Unterweisung aktuell halten.

Typische Gewerke

Passende Vorlagen und Portal-Funktionen

Brauchen wir einen Gefahrstoffschrank Typ 90?

Das hängt von Stoff, Menge und Aufstellort ab. Werden entzündbare Flüssigkeiten in Arbeitsräumen gelagert, sind feuerwiderstandsfähige Sicherheitsschränke die typische Lösung; die erforderliche Widerstandsdauer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Anforderungen der TRGS 510.

Welche Auffangwanne passt zu unseren Behältern?

Das Rückhaltevolumen richtet sich nach Behältergröße und Aufstellsituation, die Materialwahl nach der Beständigkeit gegen den gelagerten Stoff. Für Stahlwannen beschreibt die technische Regel StawaR die Anforderungen; Herstellerangaben zur Stoffbeständigkeit sind zu beachten.

Müssen Kleinmengen ins Gefahrstoffverzeichnis?

Ja. § 6 GefStoffV verlangt ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe mit Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereich und Arbeitsbereich. Die halbleere Dose Verdünnung gehört genauso hinein wie das Fass.

Wie oft muss zu Gefahrstoffen unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich mündlich, arbeitsplatzbezogen und auf Grundlage der Betriebsanweisung. Inhalt und Zeitpunkt werden dokumentiert und von den Beschäftigten bestätigt.

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Quellen

Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026