Unterweisung Gefahrstoffe – Vorlage für Handwerksbetriebe

Die Unterweisung Gefahrstoffe ist die mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterrichtung der Beschäftigten über die Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen und die dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen. Sie ist in § 14 GefStoffV in Verbindung mit § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 geregelt und findet vor Aufnahme der Beschäftigung sowie danach mindestens einmal jährlich statt. Diese Vorlage liefert die vollständige Unterlage dafür.

Das ist enthalten

  • GHS-Piktogramme, Signalwort sowie H- und P-Sätze nach der CLP-Verordnung in Tabellenform
  • Herkunftstabelle: eingekaufte Produkte, bei der Arbeit entstehende und aus dem Bestand freigesetzte Gefahrstoffe
  • Abgrenzung von Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung nach TRGS 555 und Gefahrstoffverzeichnis
  • STOP-Prinzip mit Beispielen aus Bau und Handwerk, von der Substitution bis zum Atemschutz
  • Sofortmaßnahmen bei Haut- und Augenkontakt, Einatmen, Verschlucken, Verschütten und Brand
  • Nachweisteil mit Themenliste zum Abhaken und zwölf Unterschriftszeilen

Word (DOCX) und PDF, 4 Seiten, ca. 1176 Wörter

Für wen

Für Inhaber, Meister und Sicherheitsbeauftragte in Handwerks- und Baubetrieben, die die Gefahrstoff-Unterweisung selbst durchführen und dokumentieren.

Einzel-Unterweisung
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Häufige Fragen

Wie oft muss die Unterweisung Gefahrstoffe stattfinden?
Sie findet vor Aufnahme der Beschäftigung statt und danach mindestens einmal jährlich. Anlassbezogen ist zusätzlich zu unterweisen: bei neuen Stoffen, geänderten Arbeitsverfahren, nach Unfällen oder Beinaheunfällen und bei Veränderungen im Aufgabenbereich. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten.
Reicht ein Merkblatt als Unterweisung aus?
Nein. Die Unterweisung erfolgt mündlich und arbeitsplatzbezogen; allgemeine Merkblätter allein reichen nicht aus. Die Unterwiesenen bestätigen die Teilnahme durch Unterschrift. Bei Jugendlichen ist mindestens halbjährlich zu unterweisen (§ 29 Abs. 2 JArbSchG).
Was unterscheidet Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung?
Das Sicherheitsdatenblatt liefert der Lieferant. Es hat 16 Abschnitte und ist die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, aber kein Dokument für den täglichen Gebrauch am Arbeitsplatz. Die Betriebsanweisung ist die betriebliche Kurzfassung, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen; ihre Gliederung folgt der TRGS 555. Nach § 14 Abs. 1 GefStoffV muss sie den Beschäftigten schriftlich und in verständlicher Form und Sprache zugänglich sein.
Gehört die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung dazu?
Ja. Teil der Unterweisung ist eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Sie informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV besteht und welchen Zweck diese hat.