Unterweisung Lärm – Vorlage nach LärmVibrationsArbSchV

Die Unterweisung Lärm ist erforderlich, sobald bei der Arbeit die unteren Auslösewerte erreicht oder überschritten werden können. Grundlage ist § 11 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung in Verbindung mit § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Die Vorlage deckt die dort vorgeschriebenen Mindestinhalte ab — von den Auslösewerten über die Schutzmaßnahmen bis zur sachgerechten Verwendung des Gehörschutzes.

Das ist enthalten

  • Aurale und extra-aurale Wirkungen von Lärm einschließlich der Berufskrankheit Nr. 2301
  • Auslösewerte und maximal zulässige Expositionswerte mit den daran hängenden betrieblichen Pflichten
  • Rangfolge der Lärmminderung nach § 7 mit Kennzeichnung von Lärmbereichen und Lärmminderungsprogramm
  • Auswahl von Kapselgehörschützern, Stöpseln und Otoplastiken samt Praxisabschlägen und Überprotektion
  • Rechenbeispiel aus der DGUV Regel 112-194 zur Wirkung kurzer Tragepausen
  • Anlässe für Pflicht- und Angebotsvorsorge sowie Meldewege bei Ohrgeräuschen

Word (DOCX) und PDF, 6 Seiten, ca. 2196 Wörter

Für wen

Für Betriebe mit Trennschleifern, Abbruchhämmern, Kreissägen, Rüttelplatten oder Kettensägen, in denen Gehörschutz bereitgestellt wird.

Einzel-Unterweisung
19 €einmalig, inkl. MwSt.
Für 19 € kaufen

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Auslösewerte für Lärm?
Die unteren Auslösewerte liegen bei einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C), die oberen bei 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) (§ 6 LärmVibrationsArbSchV). Bei der Anwendung der Auslösewerte bleibt die dämmende Wirkung des Gehörschutzes ausdrücklich unberücksichtigt.
Wann muss Gehörschutz getragen werden?
Ab dem unteren Auslösewert stellt der Betrieb geeigneten Gehörschutz zur Verfügung. Wird ein oberer Auslösewert erreicht oder überschritten, ist der Gehörschutz bestimmungsgemäß zu verwenden; die Einhaltung dieser Tragepflicht ist durch den Betrieb sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Pflicht der Beschäftigten ergibt sich aus § 15 Abs. 2 ArbSchG.
Warum ist die Tragedauer wichtiger als die Dämmzahl?
Weil kurze Unterbrechungen die Schutzwirkung stark mindern. Die DGUV Regel 112-194 rechnet vor: Bei gleichbleibend 105 dB(A) und einem Gehörschützer mit 30 dB Dämmung liegt der wirksame Pegel bei durchgehendem Tragen bei 75 dB(A). Wird der Gehörschutz an einem Achtstundentag nur 30 Minuten abgesetzt, steigt er auf 93 dB(A).
Was gilt auf Baustellen?
Bei den in Anlage 2 der TRLV Lärm, Teil 3 genannten Arbeitsverfahren ist in der Regel von einer Überschreitung der oberen Auslösewerte auszugehen — etwa bei Abbrucharbeiten mit Abbau- und Bohrhämmern, beim Trennen und Schneiden von Naturstein und Beton, bei Baustellenkreissäge, Kettensäge und Winkelschleifer sowie bei Rüttelplatten, Rammarbeiten und Straßenfräsen.