Unterweisung Hand-Arm-Vibration – Vorlage nach LärmVibrationsArbSchV

Die Unterweisung Hand-Arm-Vibration ist die Unterrichtung der Beschäftigten über die Belastung durch Schwingungen, die handgehaltene und handgeführte Maschinen über Griffe und Werkstück auf Hände und Arme übertragen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verlangt sie, sobald die Auslösewerte nach § 9 erreicht oder überschritten werden können; sie erfolgt vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen, nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich.

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  • WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen

Das ist enthalten

  • Betroffene Maschinen: Bohrhammer, Abbruchhammer, Trennschleifer, Schlagschrauber, Motorsäge, Stampfer, Rüttelplatte
  • Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen mit Fundstellen in § 9 LärmVibrationsArbSchV
  • Bedeutung des Tages-Vibrationsexpositionswerts A(8) und der Zusammenhang von Schwingstärke und Einsatzdauer
  • Beschwerdebilder: Durchblutungsstörung, Nervenschädigung, nachlassende Greifkraft, Beschwerden an Knochen und Gelenken
  • Maßnahmenkatalog nach § 10 Absatz 2: Verfahren, Auswahl schwingungsgedämpfter Arbeitsmittel, Instandhaltung, Kälte- und Nässeschutz
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung ab Überschreiten der Auslösewerte; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen

Word (DOCX) und PDF, 4 Seiten

Für wen

Für Bau-, Tiefbau- und Handwerksbetriebe, deren Beschäftigte täglich mit vibrierenden Handmaschinen arbeiten.

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Ganzkörper-Vibration: richtungsabhängige Werte und Einwirkungsdauer

Für Ganzkörper-Vibrationen nennt § 9 Absatz 2 LärmVibrationsArbSchV richtungsabhängige Werte: Der Expositionsgrenzwert beträgt A(8) = 1,15 m/s² in X- und Y-Richtung sowie A(8) = 0,8 m/s² in Z-Richtung, der Auslösewert liegt einheitlich bei A(8) = 0,5 m/s². Nach Nummer 2 des Anhangs wird die Bewertung aus den korrigierten Effektivwerten 1,4 a(wx), 1,4 a(wy) oder a(wz) gebildet, und zwar aus derjenigen Richtung, bei der der Zeitraum bis zur Überschreitung am kürzesten ist. Ein Fahrerarbeitsplatz kann damit in der Horizontalen auffällig werden, während die vertikale Belastung unauffällig bleibt.

Bei Hand-Arm-Vibrationen entsteht der Beurteilungswert nach Nummer 1.1 des Anhangs als Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate der frequenzbewerteten Beschleunigungen in den drei orthogonalen Richtungen; der Wert einer einzelnen Achse genügt nicht. Nummer 1.2 Buchstabe b verlangt bei Geräten, die beidhändig gehalten oder geführt werden, Messungen an jeder Hand, wobei der höhere der beiden Werte maßgeblich ist und der Wert für die andere Hand zusätzlich anzugeben ist. Messeinrichtungen nach DIN EN ISO 8041:2006 gelten laut TRLV Vibrationen Teil 2 als geeignet, die Messverfahren richten sich nach DIN EN ISO 5349-1 und -2.

Abschnitt 6.1 der TRLV Vibrationen Teil 1 trennt Benutzungsdauer und Einwirkungsdauer. In die Berechnung darf nur die Zeit eingehen, in der die Hand die schwingende Fläche greift oder in der Vibrationen über Gesäß, Füße oder Rücken eingeleitet werden. Beim Setzen von Dübeln zählen deshalb nur die wenigen Sekunden je Bohrloch, multipliziert mit der Zahl der Dübel, bei einem Drehschrauber nur die Losdreh- und Festziehvorgänge. Die Regel weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einwirkungsdauer von Vibrationen deutlich unter der Einwirkungsdauer des Lärms liegt; Betriebsstundenzähler, Expositionszeitmesser oder Durchflusszähler liefern belastbarere Werte als bloße Schätzungen.

Herstellerangaben, Rangfolge der Informationsquellen und Expositionspunkte

Die Kennwerte in Betriebsanleitungen sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Emissionswerte aus genormten Prüfläufen. Abschnitt 4.2.4 der TRLV Vibrationen Teil 1 hält fest, dass diese Prüfungen in den seltensten Fällen mit dem Einsatz der Maschinen in der Praxis vergleichbar sind, und lässt ihre Verwendung für die Gefährdungsbeurteilung nur mit Korrekturfaktoren zu. Die Faktoren stehen in Anlage 1 der Regel und stützen sich auf DIN SPEC 45694:2013. Enthalten die Maschinenunterlagen darüber hinaus Angaben zu den Vibrationen beim praktischen Einsatz, sind diese Angaben vorrangig heranzuziehen.

Für die Auswahl der Datenquellen beschreibt die Regel eine Rangfolge: zunächst vorhandene Messwerte, dann veröffentlichte Immissionswerte vergleichbarer Einsatzbedingungen, danach korrigierte Emissionswerte, anschließend Orientierungswerte aus den Listen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und erst zuletzt eine fachkundige Messung. § 3 Absatz 1 LärmVibrationsArbSchV verlangt eine Messung nur dann, wenn sich die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte anders nicht sicher ermitteln lässt. Ermittelte Messergebnisse sind nach § 4 Absatz 1 mindestens 30 Jahre so aufzubewahren, dass eine spätere Einsichtnahme möglich bleibt.

Anlage 3 der TRLV Vibrationen Teil 1 beschreibt zusätzlich ein Punktesystem für Hand-Arm-Vibrationen. Der Auslösewert entspricht darin 100 Punkten, der Expositionsgrenzwert 400 Punkten, und die Punkte der einzelnen Werkzeuge werden addiert. Im Rechenbeispiel der Regel erzeugt ein Meißelhammer mit 20 m/s² in 15 Minuten 200 Punkte, ein Winkelschleifer mit 4 m/s² in zweieinhalb Stunden 80 Punkte und eine Winkelfräse mit 3 m/s² in einer Stunde 18 Punkte. Die Summe von 298 Punkten liegt zwischen Auslösewert und Expositionsgrenzwert und damit im gelben Bereich des Ampelmodells.

Berufskrankheiten, Vorsorgedokumente und Sanktionen

Die Berufskrankheiten-Verordnung führt unter Nummer 2103 Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen und unter Nummer 2104 vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen. Die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung weist für das Jahr 2024 42 anerkannte Fälle der BK 2103 und 33 anerkannte Fälle der BK 2104 aus; 2022 waren es 81 beziehungsweise 29 Fälle. Für die BK 2110, bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch Ganzkörperschwingungen im Sitzen, verzeichnet dieselbe Statistik 12 anerkannte Fälle im Jahr 2024.

Über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach § 3 Absatz 4 ArbMedVV eine Vorsorgekartei zu führen, aus der hervorgeht, wann und aus welchem Anlass sie für jede beschäftigte Person stattgefunden hat. Die Bescheinigung nach § 6 Absatz 3 ArbMedVV nennt Zeitpunkt und Anlass des Termins sowie den nächsten aus ärztlicher Sicht angezeigten Termin, enthält aber weder Diagnosen noch eine Aussage zur Eignung. Bleibt die Exposition trotz aller Maßnahmen dauerhaft oberhalb des Auslösewerts, verlangt Abschnitt 3.5 der TRLV Vibrationen Teil 3 mindestens alle zwei Jahre eine Überprüfung, ob der Stand der Technik inzwischen eine geringere Belastung ermöglicht.

§ 16 Absatz 1 LärmVibrationsArbSchV benennt die Tatbestände einzeln, darunter die fehlende Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, ein nicht durchgeführtes Programm zur Verringerung der Vibrationsexposition und eine unterbliebene Unterweisung. Diese Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 ArbSchG und können nach § 25 Absatz 2 ArbSchG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden; für die Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare behördliche Anordnung reicht der Rahmen bis dreißigtausend Euro. Wer durch eine vorsätzliche Handlung dieser Art Leben oder Gesundheit gefährdet, wird nach § 26 ArbSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Korrekturfaktoren für Vibrationsemissionswerte aus Betriebsanleitungen nach TRLV Vibrationen Teil 1, Anlage 1 (Ausgabe März 2015)
MaschineSchwingungsprüfnorm laut BetriebsanleitungArbeitsaufgabeKorrekturfaktor
Bohrhammer, Kombihammer (elektrisch)EN 50144-2-6 (1996/02 bis 2003/07)Bohren mit Schlagwerk, Meißeln2,0
Bohrhammer, Kombihammer (elektrisch)EN 60745-2-6 (2003/07 bis 2007/03)Bohren ohne Schlagwerk0,8
Aufbruchhammer (elektrisch, Kombihammer bei abgeschalteter Rotation)EN 50144-2-6 bzw. EN 60745-2-6 (bis 2007/03)Beton oder Mauerwerk aufbrechen1,5
Aufbruch- und Spatenhammer (druckluftbetrieben)EN 28662-5 (1994/05 bis 2011/04)Beton aufbrechen2,0
Aufbruch- und Spatenhammer (druckluftbetrieben)EN 28662-5 (1994/05 bis 2011/04)Asphalt aufbrechen1,5
Niet- und Meißelhammer (druckluftbetrieben)EN ISO 28927-10 (ab 2011/04)Nieten, Meißeln, Guss putzen1,0

Häufige Fragen

Welche Werte gelten für Hand-Arm-Vibrationen?
Der Expositionsgrenzwert beträgt A(8) = 5 m/s², der Auslösewert A(8) = 2,5 m/s² (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 LärmVibrationsArbSchV). Für Ganzkörper-Vibrationen liegt der Expositionsgrenzwert bei A(8) = 1,15 m/s² in X- und Y-Richtung sowie 0,8 m/s² in Z-Richtung, der Auslösewert bei A(8) = 0,5 m/s² (§ 9 Absatz 2).
Was ist der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8)?
Beurteilt wird nicht die Schwingung der Maschine allein, sondern die auf acht Stunden bezogene Belastung. Eine stark vibrierende Maschine kurz eingesetzt kann dieselbe Tagesbelastung ergeben wie eine schwächere Maschine über die ganze Schicht. Deshalb wirken sowohl die Auswahl der Maschine als auch die Begrenzung der Einsatzdauer auf den Wert.
Was ist bei Überschreitung der Werte zu tun?
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Expositionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Werden sie trotz der Maßnahmen überschritten, sind unverzüglich die Gründe zu ermitteln und weitere Maßnahmen zu ergreifen (§ 10 Absatz 3). Werden die Auslösewerte überschritten, ist ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition auszuarbeiten und durchzuführen (§ 10 Absatz 4).
Wann ist arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich?
Pflichtvorsorge ist bei Hand-Arm-Vibration ab A(8) = 5 m/s² zu veranlassen, Angebotsvorsorge über A(8) = 2,5 m/s² (ArbMedVV Anhang Teil 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2). Zusätzlich erhalten die betroffenen Beschäftigten ab dem Überschreiten der Auslösewerte eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung; sie kann im Rahmen dieser Unterweisung erfolgen (§ 11 Absatz 3 LärmVibrationsArbSchV).
Verringern Antivibrations-Handschuhe die Belastung messbar?
Vibrations-Schutzhandschuhe tragen ein CE-Kennzeichen und erfüllen häufig die Anforderungen der DIN EN ISO 10819:2013-12. Abschnitt 3.6.1 der TRLV Vibrationen Teil 3 stellt jedoch klar, dass diese Prüfnorm keine Aussage über die Verringerung der Gefährdung im praktischen Einsatz erlaubt; die Schutzwirkung ist deshalb nach § 2 Absatz 1 der PSA-Benutzungsverordnung gesondert zu beurteilen. Unterhalb von 150 Hz, was etwa 9.000 Umdrehungen pro Minute entspricht, ergibt sich keine signifikante Risikoverringerung, sodass die Minderung bei den meisten kraftbetriebenen Handwerkzeugen vernachlässigt werden kann. Als alleinige Maßnahme reichen solche Handschuhe nicht aus. Für Vibrations-Schutzschuhe wurde bisher keine Vibrationsminderung nachgewiesen, bestätigt ist nur eine schockabsorbierende Wirkung der Absätze. Relevant bleibt der Kälteschutz: § 10 Absatz 2 Nummer 9 LärmVibrationsArbSchV nennt Kleidung zum Schutz vor Kälte und Nässe ausdrücklich als Maßnahme.
Dürfen Auszubildende und Jugendliche an vibrierenden Maschinen eingesetzt werden?
§ 22 Absatz 1 Nummer 5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersagt die Beschäftigung Jugendlicher mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Erschütterungen ausgesetzt sind. Nach § 22 Absatz 2 gilt dieses Verbot nicht für Jugendliche über 16 Jahren, wenn die Arbeiten zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind und der Schutz durch die Aufsicht einer fachkundigen Person gewährleistet ist. Die TRLV Vibrationen Teil 1 begründet die geringere Belastbarkeit mit der noch nicht abgeschlossenen Skelettreifung und zählt außerdem Auszubildende, Berufsanfänger, Praktikanten und Leiharbeitnehmer zu den besonders gefährdeten Gruppen, weil das vibrationsarme Führen einer Maschine erst mit Erfahrung gelingt. Für Schwangere und stillende Mütter sind zusätzlich die Anforderungen des Mutterschutzrechts an die Beurteilung von Erschütterungen zu beachten.