Unterweisung Baustellenordnung – Vorlage für das Verhalten auf der Baustelle

Die Unterweisung Baustellenordnung regelt das Verhalten auf der Baustelle und gilt für alle Beschäftigten, die sie betreten — auch für kurze Einsätze. Grundlage sind § 12 ArbSchG und § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 sowie die Informationspflicht nach § 5 Abs. 2 BaustellV. Die Vorlage ergänzt die tätigkeits- und maschinenbezogenen Unterweisungen um die Regeln, die auf der Baustelle für alle gelten.

Das ist enthalten

  • Instrumente der Koordination bei mehreren Arbeitgebern: Vorankündigung, SiGe-Plan, Koordinator, § 8 ArbSchG
  • Zutritt, Anmeldung und Erstunterweisung, auch für Nachunternehmer, Leihkräfte und Besucher
  • Verkehrswege, Laufstege, Absperrungen und Gefahrenbereiche mit den Maßangaben aus ASR A1.8 und ASR A2.1
  • Übersicht der Sicherheitskennzeichnung nach Form und Sicherheitsfarbe samt Sicherheitsmarkierungen
  • Betriebliche Regeln zu Ordnung, Alkohol, Medikamenten, PSA, Mobiltelefonen und Fahrverkehr
  • Melden, Erste Hilfe, Unfallanzeige und Räumung mit Sammelplatz

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten, ca. 1874 Wörter

Für wen

Für Betriebe, die eigene Beschäftigte, Nachunternehmer oder Leihkräfte auf Baustellen mit mehreren Gewerken einsetzen.

Einzel-Unterweisung
19 €einmalig, inkl. MwSt.
Für 19 € kaufen

Häufige Fragen

Wann ist eine Vorankündigung erforderlich?
Wenn die Baustelle mehr als 30 Arbeitstage dauert und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder wenn der Arbeitsumfang mehr als 500 Personentage beträgt. Die Vorankündigung wird zwei Wochen vorher an die Behörde übermittelt und hängt sichtbar auf der Baustelle aus.
Ändert der Koordinator etwas an der Verantwortung des Betriebs?
Nein. Während der Ausführung organisiert der Koordinator die Zusammenarbeit der Arbeitgeber und koordiniert die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren (§ 3 Abs. 3 BaustellV). Die Verantwortlichkeit jedes Arbeitgebers für seine Arbeitsschutzpflichten bleibt davon unberührt (§ 5 Abs. 3 BaustellV).
Wie breit müssen Verkehrswege auf Baustellen sein?
Die Mindestbreite beträgt 0,60 m und ist der Nutzung anzupassen, etwa an die Personenzahl und die Art der Transportvorgänge. Laufstege bei Bauarbeiten müssen mindestens 0,50 m breit sein und dürfen bis zu einer Neigung von 1:1,75 verwendet werden; ab einer Neigung von 1:5 sind Trittleisten erforderlich (ASR A1.8).
Gilt auf der Baustelle ein Alkoholverbot?
§ 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 verbietet es Versicherten, sich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen Zustand zu versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können; für die Einnahme von Medikamenten gilt Absatz 3 entsprechend. Ein darüber hinausgehendes vollständiges Verbot auf der Baustelle ist eine betriebliche Festlegung, die in dieser Unterlage vorgesehen ist.