Unterweisung Leitern und Tritte – Vorlage nach TRBS 2121 Teil 2

Die Unterweisung Leitern und Tritte behandelt die Leiter als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 12 Abs. 1 BetrSichV wird vor der erstmaligen Verwendung tätigkeitsbezogen unterwiesen und danach mindestens einmal jährlich; Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten. Die Vorlage fasst die Vorgaben der TRBS 2121 Teil 2 und der DGUV Information 208-016 in einer Unterweisungsunterlage zusammen.

Das ist enthalten

  • Beurteilung und Auswahl vor dem Griff zur Leiter, einschließlich Prüfung sichererer Arbeitsmittel
  • Grenzen der TRBS 2121 Teil 2: Standhöhen, 5-m-Regel, zeitweilige Arbeiten, Sprossenleitern als Arbeitsplatz
  • Aufstellen und Benutzen: Anstellwinkel, Dreipunkt-Methode, Belastungsgrenze, unsichere Anlegestellen
  • Sichtprüfung vor der Benutzung und wiederkehrende Prüfung durch zur Prüfung befähigte Personen
  • Besondere Situationen: Verkehrswege, unverschlossene Türen, Witterung, improvisierte Aufstiege, Transport
  • Nachweisblatt mit den behandelten Punkten und Platz für zwölf Teilnehmer

Word (DOCX) und PDF, 6 Seiten, ca. 2000 Wörter

Für wen

Für Betriebe, in denen Beschäftigte Anlege-, Steh-, Mehrzweck- oder Schiebeleitern und Tritte benutzen und die jährliche Unterweisung nachweisen müssen.

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Häufige Fragen

Bis zu welcher Höhe darf auf einer Leiter gearbeitet werden?
Als hochgelegener Arbeitsplatz ist eine Leiter bis zu einer Standhöhe von 2 m zulässig. Zwischen 2 m und 5 m Standhöhe sind nur zeitweilige Arbeiten erlaubt, und zwar höchstens zwei Stunden je Arbeitsschicht. Der Standplatz auf tragbaren Leitern darf höchstens 5 m über der Aufstellfläche liegen (TRBS 2121 Teil 2).
Welcher Anstellwinkel ist richtig?
Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern mit Stufen werden unter einem Winkel von 60° bis 70° zur Waagerechten angelegt, Ausführungen mit Sprossen zwischen 65° und 75°. Zu flaches Anlegen führt zum Wegrutschen, zu steiles zum Umkippen. Zur Kontrolle dient die Ellbogenmethode.
Welche Stufen dürfen nicht bestiegen werden?
Die obersten drei Stufen oder Sprossen von Anlegeleitern und die obersten beiden Stufen von Stehleitern dürfen nicht bestiegen werden. Bei Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter“ sind es die obersten vier Stufen oder Sprossen. Das ist bereits bei der Wahl der Leitergröße einzurechnen.
Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Vor jeder Verwendung ist eine fachkundige Inaugenscheinnahme auf offensichtliche Mängel erforderlich (§ 4 Abs. 5 BetrSichV). Wiederkehrend prüft eine zur Prüfung befähigte Person, wenn schädigende Einflüsse vorliegen (§ 14 Abs. 2 BetrSichV); die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt mindestens eine jährliche Prüfung.