Einzel-Unterweisung
19 €einmalig, inkl. MwSt.
Für 19 € kaufenDie Unterweisung Leitern und Tritte behandelt die Leiter als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 12 Abs. 1 BetrSichV wird vor der erstmaligen Verwendung tätigkeitsbezogen unterwiesen und danach mindestens einmal jährlich; Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten. Die Vorlage fasst die Vorgaben der TRBS 2121 Teil 2 und der DGUV Information 208-016 in einer Unterweisungsunterlage zusammen.
Word (DOCX) und PDF, 6 Seiten, ca. 2000 Wörter
Für Betriebe, in denen Beschäftigte Anlege-, Steh-, Mehrzweck- oder Schiebeleitern und Tritte benutzen und die jährliche Unterweisung nachweisen müssen.