Arbeitsschutz-Check: zwölf Fragen für Handwerksbetriebe

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Wir haben die zwölf Pflichten zusammengestellt, nach denen in Handwerksbetrieben mit 1 bis 20 Beschäftigten am häufigsten gefragt wird. Beantworten Sie jede Frage mit Ja oder Nein. Sie erhalten anschließend eine Lückenliste mit der jeweiligen Rechtsgrundlage und der Vorlage, mit der sich der fehlende Nachweis erstellen lässt. Ihre Antworten werden nicht gespeichert; sie stehen nur in der Adresszeile Ihres Browsers.

Diese Übersicht ist eine Arbeitshilfe entlang der genannten Vorschriften. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Welche Pflichten Ihren Betrieb treffen, hängt von Tätigkeiten, Beschäftigtenzahl und Arbeitsmitteln ab.

Frage 1 von 12

Ist die Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten schriftlich dokumentiert?

§ 5, § 6 ArbSchGPflicht ab dem ersten Beschäftigten; das Ergebnis, die Maßnahmen und die Wirksamkeitsprüfung sind zu dokumentieren.

Frage 2 von 12

Werden alle Beschäftigten mindestens jährlich unterwiesen und ist das nachgewiesen?

§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, im Regelfall jährlich.

Frage 3 von 12

Liegen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen vor?

§ 14 GefStoffV, § 12 BetrSichVBetriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen; für Arbeitsmittel die Unterweisung auf Grundlage der Betriebsanleitung.

Frage 4 von 12

Wird ein Gefahrstoffverzeichnis geführt und ist es aktuell?

§ 6 Abs. 12 GefStoffVBezeichnung, Einstufung, Mengenbereich, Arbeitsbereiche und Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt je Gefahrstoff.

Frage 5 von 12

Sind genug Ersthelfer vorhanden und wird jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert?

§§ 24, 26 DGUV Vorschrift 1Ersthelferzahl nach anwesenden Versicherten; jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert und fünf Jahre verfügbar gehalten.

Frage 6 von 12

Werden Arbeitsmittel geprüft und sind Prüffristen und Ergebnisse dokumentiert?

§ 3 Abs. 6, § 14 BetrSichVPrüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, Prüfungen durch befähigte Personen aufzeichnen.

Frage 7 von 12

Sind die aushangpflichtigen Gesetze und Vorschriften zugänglich ausgehängt?

§ 16 ArbZG und weitere AushangpflichtenAuslage oder Aushang an geeigneter Stelle im Betrieb; die Pflichten verteilen sich über mehrere Gesetze.

Frage 8 von 12

Sind Pflichten schriftlich übertragen und die erforderlichen Beauftragten bestellt?

§ 13 Abs. 2 ArbSchGÜbertragung von Arbeitgeberpflichten schriftlich; dazu Bestellungen für Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer und Ersthelfer.

Frage 9 von 12

Sind Fahrer und Bediener von Stapler, Bühne oder Kran schriftlich beauftragt?

§ 7 DGUV Vorschrift 68, § 29 DGUV Vorschrift 52Beim Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist der Auftrag schriftlich zu erteilen; die Befähigung ist nachzuweisen.

Frage 10 von 12

Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge organisiert und wird eine Vorsorgekartei geführt?

§ 3, § 4, § 5 ArbMedVVPflicht- und Angebotsvorsorge nach dem Anhang der ArbMedVV; Kartei mit dass, wann und welchem Anlass.

Frage 11 von 12

Ist die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung geregelt?

DGUV Vorschrift 2Regelbetreuung oder alternatives Unternehmermodell — je nach Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.

Frage 12 von 12

Wird die Baustellendokumentation laufend geführt (Tagesberichte, Fotos, Schriftverkehr)?

VOB/B § 4, BeweissicherungBautagebuch, Regiebericht und Fotodokumentation sichern Nachträge, Behinderungen und den Zustand vor dem Verdecken.

Ergebnis

Beantworten Sie die Fragen und klicken Sie auf Ergebnis anzeigen.

Häufige Fragen

Was prüft der Arbeitsschutz-Check?
Zwölf organisatorische Pflichten, die in Handwerksbetrieben mit 1 bis 20 Beschäftigten regelmäßig geprüft werden: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis, Erste Hilfe, Prüfung der Arbeitsmittel, Aushänge, Pflichtenübertragung, Beauftragungen für Arbeitsmittel, arbeitsmedizinische Vorsorge, Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und Baustellendokumentation.
Werden meine Antworten gespeichert?
Nein. Die Antworten stehen ausschließlich in der Adresszeile Ihres Browsers, damit Sie das Ergebnis als Link weitergeben oder speichern können. Es findet keine Speicherung auf unseren Servern statt. Nur wenn Sie das Ergebnis als PDF anfordern, wird Ihre E-Mail-Adresse erfasst.
Ist der Check eine Rechtsberatung?
Nein. Er ist eine Arbeitshilfe, die häufige Pflichten mit ihrer Fundstelle benennt. Welche Pflichten Ihren Betrieb konkret treffen, hängt von Tätigkeiten, Beschäftigtenzahl und Arbeitsmitteln ab und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Gilt jede der zwölf Pflichten für jeden Betrieb?
Die Kernpflichten aus ArbSchG, GefStoffV und DGUV Vorschrift 1 gelten ab dem ersten Beschäftigten. Beauftragungen für Stapler, Bühne oder Kran greifen nur, wenn solche Arbeitsmittel eingesetzt werden, und die Baustellendokumentation nur bei Bauleistungen. Punkte, die auf Ihren Betrieb nicht zutreffen, können Sie mit „Ja“ beantworten.
Was bedeutet eine Lücke im Ergebnis?
Dass der Nachweis für diese Pflicht nach Ihren eigenen Angaben fehlt. Die Lückenliste nennt zu jedem Punkt die Rechtsgrundlage und die passende Vorlage, mit der sich der Nachweis erstellen lässt.
Kostet der Check etwas?
Nein, er ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Für den PDF-Export der Lückenliste geben Sie eine E-Mail-Adresse an; das PDF wird direkt im Browser erzeugt.

Quellen