Unterweisung Erste Hilfe – Vorlage für den Betrieb

Die Unterweisung Erste Hilfe vermittelt, wie im Notfall gemeldet, geholfen und dokumentiert wird. Grundlage sind § 10 ArbSchG zu Erster Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen sowie § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 für die jährliche, dokumentierte Unterweisung. Die Vorlage enthält Rettungskette, Notrufschema und die betrieblichen Vorgaben zu Personal, Material und Meldung.

Das ist enthalten

  • Rettungskette und Notrufschema 112 mit den Meldeangaben und dem Einweisen der Rettungskräfte
  • Zahl der Ersthelfer nach § 26 DGUV Vorschrift 1, Ausbildung und Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre
  • Verbandkästen nach ASR A4.3 mit eigener Tabelle für Baustellen und den zugehörigen DIN-Nummern
  • Sofortmaßnahmen bei typischen Ereignissen, vom Stromunfall über den Absturz bis zur Augenverletzung
  • Dokumentation im Verbandbuch, Unfallanzeige nach § 193 SGB VII und Durchgangsarztverfahren
  • Unterweisungsnachweis mit Themenübersicht und Raum für die betrieblichen Notfallangaben

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten, ca. 1959 Wörter

Für wen

Für Betriebe mit wechselnden Baustellen, die Ersthelfer benennen, Erste-Hilfe-Material vorhalten und die jährliche Unterweisung nachweisen müssen.

Einzel-Unterweisung
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Häufige Fragen

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Maßgeblich ist die Zahl der anwesenden Versicherten, nicht die Zahl aller Beschäftigten (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Bei 2 bis 20 Anwesenden genügt ein Ersthelfer. Bei mehr als 20 Anwesenden sind es 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in sonstigen Betrieben, also auch in Handwerk und Bau.
Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?
In der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren. Die Ausbildung erfolgt im Lehrgang „Ausbildung in Erster Hilfe“ mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten; das Erste-Hilfe-Training umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten. Der Betrieb lässt sich die Nachweise über die Fortbildung vorlegen.
Wie lange ist eine Erste-Hilfe-Leistung aufzubewahren?
Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren; die Dokumentation ist fünf Jahre lang verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1). Geeignet sind das Verbandbuch oder der Meldeblock nach DGUV Information 204-021. Ausgefüllte Formulare sind so aufzubewahren, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.
Wie viele Verbandkästen sind auf einer Baustelle nötig?
Nach ASR A4.3 genügt bei 1 bis 10 Beschäftigten ein kleiner Verbandkasten; bei 11 bis 50 ist ein großer erforderlich, bei 51 bis 100 zwei große und je weitere 50 Beschäftigte einer mehr. Verbandkästen sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.