Unterweisung elektrische Gefährdungen – Vorlage für Nicht-Elektrofachkräfte

Die Unterweisung elektrische Gefährdungen richtet sich an Beschäftigte, die keine Elektrofachkraft sind, aber täglich elektrische Betriebsmittel benutzen: Handmaschinen, Verlängerungsleitungen, Leitungsroller, Baustellenbeleuchtung und Baustromverteiler. Grundlage sind § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 BetrSichV; unterwiesen wird vor der erstmaligen Verwendung und danach mindestens einmal jährlich. Die Vorlage zieht die Grenze zwischen dem, was Laien tun dürfen, und dem, was der Elektrofachkraft vorbehalten bleibt.

Das ist enthalten

  • Qualifikationsstufen von der Elektrofachkraft über die elektrotechnisch unterwiesene Person bis zum Laien
  • Prüffristen als Richtwerte für ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel, einschließlich RCD-Prüfung
  • Anforderungen auf Bau- und Montagestellen: Baustromverteiler, RCD, Leitungsbauart, Leitungsroller, Handleuchten
  • Befundtabelle für die Sichtprüfung vor der Benutzung mit der jeweils richtigen Konsequenz
  • Fünf Sicherheitsregeln und schrittweises Vorgehen bei einem Elektrounfall
  • Nachweisseite mit den vermittelten Inhalten und zwölf Unterschriftsfeldern

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten, ca. 1879 Wörter

Für wen

Für Bau-, Montage- und Handwerksbetriebe, deren Beschäftigte ohne elektrotechnische Ausbildung mit Baustrom und Elektrogeräten arbeiten.

Einzel-Unterweisung
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Häufige Fragen

Was dürfen Nicht-Elektrofachkräfte tun?
Zulässig und erwartet sind die Sichtprüfung vor jeder Benutzung, das arbeitstägliche Betätigen der RCD-Prüftaste, Ein- und Ausstecken, Bedienen sowie das Melden und Aussondern mangelhafter Betriebsmittel. Nicht zulässig ist es, Steckdosen, Schalter, Verteiler oder Geräte zu öffnen, zu verdrahten oder instand zu setzen — auch nicht behelfsmäßig mit Isolierband oder Lüsterklemme.
Welche Prüffristen gelten für elektrische Betriebsmittel?
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen von 3 Monaten; die Maximalwerte betragen ein Jahr auf Baustellen sowie in Fertigungs- und Werkstätten und zwei Jahre im Büro. Ortsfeste Anlagen werden alle vier Jahre geprüft. Alle Fristen sind Richt- und Orientierungswerte; die betriebliche Frist ist aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten.
Was ist auf Bau- und Montagestellen beim Anschluss zu beachten?
Speisepunkt ist ein Baustromverteiler nach VDE 0660-600-4 mit mindestens IP 44. Stromkreise mit Steckdosen bis AC 32 A benötigen eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA. Steckdosen einer Gebäudeinstallation dürfen nicht direkt genutzt werden; erforderlich ist ergänzender Schutz durch PRCD-S. Leitungsroller werden nicht hintereinandergeschaltet.
Wie ist bei einem Stromunfall vorzugehen?
Zuerst Eigenschutz: die verunglückte Person nicht berühren, solange Spannung anliegen kann. Dann freischalten — Netzstecker ziehen, Schalter ausschalten oder Sicherung entfernen. Bei Hochspannung nicht annähern, auch nicht mit Hilfsmitteln; das Freischalten übernimmt die Elektrofachkraft. Notruf 112 mit dem ausdrücklichen Hinweis „Stromunfall“; ärztliche Vorstellung auch ohne Beschwerden, weil diese verzögert auftreten können.