Unterweisung elektrische Gefährdungen – Vorlage für Nicht-Elektrofachkräfte

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Die Unterweisung elektrische Gefährdungen richtet sich an Beschäftigte, die keine Elektrofachkraft sind, aber täglich elektrische Betriebsmittel benutzen: Handmaschinen, Verlängerungsleitungen, Leitungsroller, Baustellenbeleuchtung und Baustromverteiler. Grundlage sind § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 BetrSichV; unterwiesen wird vor der erstmaligen Verwendung und danach mindestens einmal jährlich. Die Vorlage zieht die Grenze zwischen dem, was Laien tun dürfen, und dem, was der Elektrofachkraft vorbehalten bleibt.

Das steckt im Download

Sie erhalten nach dem Kauf die ZIP-Datei unterweisung-elektrische-gefaehrdung.zip mit diesen Dateien:

  • Wordunterweisung-elektrische-gefaehrdung.docxUnterweisungsunterlage elektrische Gefährdungen — bearbeitbar in Word(5 Seiten, ca. 1879 Wörter)
  • PDFunterweisung-elektrische-gefaehrdung.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(5 Seiten)
  • WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen

Das ist enthalten

  • Qualifikationsstufen von der Elektrofachkraft über die elektrotechnisch unterwiesene Person bis zum Laien
  • Prüffristen als Richtwerte für ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel, einschließlich RCD-Prüfung
  • Anforderungen auf Bau- und Montagestellen: Baustromverteiler, RCD, Leitungsbauart, Leitungsroller, Handleuchten
  • Befundtabelle für die Sichtprüfung vor der Benutzung mit der jeweils richtigen Konsequenz
  • Fünf Sicherheitsregeln und schrittweises Vorgehen bei einem Elektrounfall
  • Nachweisseite mit den vermittelten Inhalten und zwölf Unterschriftsfeldern

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten, ca. 1879 Wörter

Für wen

Für Bau-, Montage- und Handwerksbetriebe, deren Beschäftigte ohne elektrotechnische Ausbildung mit Baustrom und Elektrogeräten arbeiten.

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Neu

Neu: Online-Unterweisung inklusive

Ihre Mitarbeiter absolvieren die Unterweisung zu diesem Thema online: 6 Lernabschnitte, anschließend ein Verständnistest mit 8 Fragen. Nach bestandenem Test erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung als PDF mit Verifikationsnummer. Der Online-Kurs ist im Kaufpreis dieser Vorlage enthalten — ohne Abo und ohne Kosten pro Teilnehmer.

Was ein Stromdurchfluss im Körper auslöst: Schwellen nach DIN IEC/TS 60479-1

Die physiologische Wirkung eines Stromdurchflusses beschreibt DIN IEC/TS 60479-1 (VDE V 0140-479-1) für sinusförmigen Wechselstrom im Bereich von 15 bis 100 Hertz. Maßgeblich sind dabei nicht die Volt, sondern die Stromstärke, die Durchströmungsdauer und der Stromweg durch den Körper. Die Reaktionsschwelle, ab der ein Mensch den Stromfluss bemerkt und unwillkürlich reagiert, liegt bei Wechselstrom bei etwa 0,5 Milliampere. Bei geglättetem Gleichstrom sind es rund 2 Milliampere, und wahrgenommen werden dort nur der Beginn und die Unterbrechung des Stromflusses. Bis zur Grenzlinie a ist eine Wahrnehmung möglich, eine Schreckreaktion aber unwahrscheinlich.

Oberhalb von 0,5 Milliampere beginnt der Bereich AC-2: Wahrnehmung und unwillkürliche Muskelkontraktionen sind wahrscheinlich, schädliche physiologische Wirkungen sind nicht zu erwarten. Die nächste Grenzlinie b markiert den Übergang in den Bereich AC-3; sie wurde für lange Einwirkdauern von 10 auf 5 Milliampere abgesenkt. Im Bereich AC-3 treten starke unwillkürliche Muskelkontraktionen, Schwierigkeiten beim Atmen und reversible Störungen der Herzfunktion auf. Eine Immobilisierung durch Muskelverkrampfung kann eintreten, sodass die betroffene Person den Leiter nicht mehr loslassen kann. Organische Schäden sind in diesem Bereich im Allgemeinen noch nicht zu erwarten.

Jenseits der Grenzlinie c1 liegt der Bereich AC-4. Hier sind Herzstillstand, Atemstillstand und Zellschäden möglich, und die Wahrscheinlichkeit für Herzkammerflimmern steigt mit Stromstärke und Durchströmungsdauer: zwischen c1 und c2 auf bis zu etwa fünf Prozent, zwischen c2 und c3 auf bis zu etwa 50 Prozent, oberhalb von c3 auf über 50 Prozent. Bei Durchströmungsdauern unter 200 Millisekunden tritt Herzkammerflimmern nur auf, wenn die Schwellenwerte in der vulnerablen Phase des Herzzyklus überschritten werden. Andere Stromwege werden über den Herzstromfaktor umgerechnet: 225 Milliampere von Hand zu Hand entsprechen 90 Milliampere von der linken Hand zu den Füßen.

Zulässige Tätigkeiten für Laien und die Grenze zum Arbeiten unter Spannung

§ 3 Absatz 1 DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instand gehalten werden; betrieben werden müssen sie nach den elektrotechnischen Regeln. Das Betreiben umfasst dabei ausdrücklich sowohl das Bedienen als auch das Arbeiten. Zur Leitung und Aufsicht gehört nach den Durchführungsanweisungen unter anderem, elektrotechnische Laien in sicherheitsgerechtes Verhalten zu unterweisen, sie erforderlichenfalls einzuweisen und die Arbeiten zu überwachen, etwa bei nichtelektrotechnischen Tätigkeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile. Wird ein Mangel festgestellt, ist er nach § 3 Absatz 2 unverzüglich zu beheben.

An unter Spannung stehenden aktiven Teilen darf nach § 6 Absatz 1 nicht gearbeitet werden; die zulässigen Abweichungen regelt § 8. Zulässig ist eine Abweichung, wenn eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist; die Durchführungsanweisungen nennen dafür Grenzwerte: höchstens 3 Milliampere Wechselstrom oder 12 Milliampere Gleichstrom als Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle, höchstens 350 Millijoule Energie oder eine Berührungsspannung unter AC 50 Volt beziehungsweise DC 120 Volt. Andernfalls müssen zwingende Gründe vorliegen, der Unternehmer muss sie schriftlich festlegen, eine Arbeitsanweisung erstellen und ausschließlich fachlich geeignete Personen beauftragen, deren Kenntnisse etwa jährlich zu überprüfen sind. Das Herstellen des spannungsfreien Zustands nach den fünf Sicherheitsregeln bleibt ein Verfahren der Elektrofachkraft.

Die Sanktionen unterscheiden sich nach Rechtsgrundlage. § 9 DGUV Vorschrift 3 erklärt Zuwiderhandlungen gegen § 3, § 5 Absatz 1 bis 3 sowie die §§ 6 und 7 zur Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 209 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII; der Rahmen beträgt dort bis zu 10.000 Euro. Eine unterbliebene Unterweisung oder eine versäumte Prüfung ist nach § 22 Absatz 1 BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 ArbSchG und mit bis zu 5.000 Euro bedroht. Bis zu 30.000 Euro gelten nur bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare behördliche Anordnung; wer dadurch vorsätzlich Leben oder Gesundheit gefährdet, macht sich nach § 26 ArbSchG strafbar.

Störlichtbogen: eine eigenständige thermische Gefährdung

Ein Störlichtbogen ist nach der Begriffsbestimmung der DGUV Information 203-077 eine fehlerhafte Verbindung zwischen leitfähigen Teilen unterschiedlichen Potentials einer elektrischen Anlage in Form einer selbstständigen Gasentladung. Er entsteht nicht nur bei einem Kurzschluss, sondern kann auch durch fehlerhafte Handlungen bei den Arbeiten hervorgerufen werden. Die Gefährdung ist eine andere als die der Körperdurchströmung: Wirksam wird eine sehr kurze, sehr intensive Wärmeenergie. Der Fachbereich Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nennt für Lichtbogenverletzungen im Hochspannungsbereich Temperaturen von 3.000 bis 20.000 Grad Celsius, die einen äußeren thermischen Schaden verursachen.

Schutzkleidung gegen die thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens wird über Störlichtbogenschutzklassen beschrieben, die im Box-Test nach DIN EN 61482-1-2 (VDE 0682-306-1-2) geprüft werden. Klasse 1 entspricht einer Lichtbogenenergie von 158 Kilojoule und einer Einwirkenergie von 135 Kilojoule je Quadratmeter, geprüft mit einem Lichtbogenstrom von 4 Kiloampere über 500 Millisekunden. Klasse 2 entspricht 318 Kilojoule und 423 Kilojoule je Quadratmeter, geprüft mit 7 Kiloampere über dieselbe Dauer. Materialproben und Fertigerzeugnisse werden dabei in 300 Millimeter Abstand zur Lichtbogenachse positioniert, der Abstand zwischen den Elektroden beträgt 30 Millimeter.

Die Auswahl dieser Schutzausrüstung ist kein Thema für Beschäftigte ohne elektrotechnische Ausbildung. Das Verfahren der DGUV Information 203-077 setzt Kenntnis der Kurzschlussleistung des Netzes, der Auslösezeit der Schutzeinrichtung, des Elektrodenabstands in der Anlage und des tatsächlichen Arbeitsabstands voraus. Daraus wird die im Fehlerfall zu erwartende Lichtbogenenergie abgeschätzt und mit der äquivalenten Lichtbogenenergie verglichen, bis zu der die Schutzausrüstung noch schützt. Reicht der Schutzpegel der Klasse 2 rechnerisch nicht aus, bleiben nur andere Maßnahmen oder das Freischalten der Anlage. Tätigkeiten, die eine solche Schutzausrüstung erfordern würden, scheiden damit für Nicht-Elektrofachkräfte von vornherein aus; relevant bleibt für sie allein, dass ein Störlichtbogen auch ohne Körperdurchströmung schwere Verbrennungen verursachen kann. Für Montagebetriebe, die auf Dächern und an Wechselrichtern arbeiten, gibt es die passende Zusammenstellung unter Arbeitsschutz Photovoltaik.

Zeit/Stromstärke-Bereiche bei Wechselstrom von 15 bis 100 Hz nach DIN IEC/TS 60479-1 (VDE V 0140-479-1), Stromweg linke Hand zu beiden Füßen
BereichBereichsgrenzenPhysiologische WirkungWahrscheinlichkeit Herzkammerflimmern
AC-1bis 0,5 mA (bis Grenzlinie a)Wahrnehmung möglich, meist keine Schreckreaktionnicht zu erwarten
AC-2über 0,5 mA bis Grenzlinie bWahrnehmung und unwillkürliche Muskelkontraktionen wahrscheinlich, keine schädlichen physiologischen Wirkungennicht zu erwarten
AC-3Grenzlinie b bis Grenzlinie c1Starke unwillkürliche Muskelkontraktionen, Schwierigkeiten beim Atmen, reversible Störungen der Herzfunktion, Immobilisierung möglich; im Allgemeinen kein organischer Schadennicht zu erwarten
AC-4.1Grenzlinie c1 bis c2Zusätzlich möglich: Herzstillstand, Atemstillstand, Zellschädenansteigend bis etwa 5 %
AC-4.2Grenzlinie c2 bis c3Wie AC-4.1, Wirkung zunehmend mit Stromstärke und Durchströmungsdaueransteigend bis etwa 50 %
AC-4.3über Grenzlinie c3Wie AC-4.1, schwerste pathophysiologische Wirkungenüber 50 %

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Unterlage stützt sich auf die folgenden Regelungen. Amtliche Fassungen unter gesetze-im-internet.de, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger unter publikationen.dguv.de.

RegelungWas sie verlangtFundstelle
§ 12 ArbSchGUnterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html
§ 4 DGUV Vorschrift 1Unterweisung mindestens jährlich, Dokumentation der Unterweisung.publikationen.dguv.de
§ 29 JArbSchGUnterweisung Jugendlicher halbjährlich.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__29.html
§ 12 BetrSichVUnterweisung zu Arbeitsmitteln vor der erstmaligen Benutzung.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__12.html
§ 14 GefStoffVZusätzliche Unterweisung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html
DGUV Vorschrift 3Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.publikationen.dguv.de
DGUV Information 203-077Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.publikationen.dguv.de
DGUV Information 203-017Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.publikationen.dguv.de

Häufige Fragen

Was dürfen Nicht-Elektrofachkräfte tun?
Zulässig und erwartet sind die Sichtprüfung vor jeder Benutzung, das arbeitstägliche Betätigen der RCD-Prüftaste, Ein- und Ausstecken, Bedienen sowie das Melden und Aussondern mangelhafter Betriebsmittel. Nicht zulässig ist es, Steckdosen, Schalter, Verteiler oder Geräte zu öffnen, zu verdrahten oder instand zu setzen — auch nicht behelfsmäßig mit Isolierband oder Lüsterklemme.
Welche Prüffristen gelten für elektrische Betriebsmittel?
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen von 3 Monaten; die Maximalwerte betragen ein Jahr auf Baustellen sowie in Fertigungs- und Werkstätten und zwei Jahre im Büro. Ortsfeste Anlagen werden alle vier Jahre geprüft. Alle Fristen sind Richt- und Orientierungswerte; die betriebliche Frist ist aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten.
Was ist auf Bau- und Montagestellen beim Anschluss zu beachten?
Speisepunkt ist ein Baustromverteiler nach VDE 0660-600-4 mit mindestens IP 44. Stromkreise mit Steckdosen bis AC 32 A benötigen eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA. Steckdosen einer Gebäudeinstallation dürfen nicht direkt genutzt werden; erforderlich ist ergänzender Schutz durch PRCD-S. Leitungsroller werden nicht hintereinandergeschaltet.
Wie ist bei einem Stromunfall vorzugehen?
Zuerst Eigenschutz: die verunglückte Person nicht berühren, solange Spannung anliegen kann. Dann freischalten — Netzstecker ziehen, Schalter ausschalten oder Sicherung entfernen. Bei Hochspannung nicht annähern, auch nicht mit Hilfsmitteln; das Freischalten übernimmt die Elektrofachkraft. Notruf 112 mit dem ausdrücklichen Hinweis „Stromunfall“; ärztliche Vorstellung auch ohne Beschwerden, weil diese verzögert auftreten können.
Warum gehört jeder Stromunfall ärztlich abgeklärt?
Der Fachbereich Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hält wegen der Gefahr von Herzrhythmusstörungen eine umgehende ärztliche Vorstellung für notwendig, ausdrücklich auch nach einem mutmaßlichen „Wischer“, also einem sehr kurzen Kontakt. Vorgesehen ist die Abfolge aus Anamnese, körperlicher Untersuchung und 12-Kanal-EKG, gegebenenfalls mit Rhythmus-Monitoring. Für eine stationäre Behandlung sprechen insbesondere anhaltende Auffälligkeiten im EKG, ein Bewusstseinsverlust nach dem Stromschlag, bestehende Vorerkrankungen des Herzens, ein längerer Stromdurchfluss durch Klebenbleiben, subjektive Beschwerden wie Benommenheit, Herzstiche oder Atemnot, Verletzungen aus Sekundärunfällen, Verbrennungen oder Strommarken sowie eine Schwangerschaft. Die Entscheidung über die stationäre Aufnahme trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Nach Unfällen im Hochspannungsbereich ist eine stationäre Behandlung mit engmaschiger Kontrolle erforderlich, weil thermische Wirkungen sich oft erst nach einer Latenzzeit bemerkbar machen.
Wie wird vor Erdarbeiten nach Leitungen gesucht und wie ist bei einer Beschädigung vorzugehen?
Nach DGUV Information 203-017 hat sich der ausführende Betrieb beim Auftraggeber und bei den zuständigen Stellen über Art, Lage, Zustand und Verlauf von Leitungen zu erkundigen. Zuständige Stellen sind unter anderem Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgungsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen und private Betreiber von Versorgungsleitungen. Verlauf und möglichst auch Tiefenlage sind zu kennzeichnen, etwa durch Sprühfarbe oder Pflöcke. Die genaue Position wird mit Leitungsortungsgeräten oder durch von Hand angelegte Suchschlitze ermittelt; solange die genaue Lage nicht bekannt ist, dürfen keine Gegenstände in den Boden getrieben werden. Wird unvermutet eine Leitung angetroffen, sind die Arbeiten sofort einzustellen, die Stelle ist zu sichern und zu kennzeichnen und der Betreiber ist zu verständigen. Bei Schäden an Elektroleitungen gilt: größtmöglichen Abstand halten, das Arbeitsgerät aus dem Gefahrenbereich bringen und den Betreiber veranlassen, die Leitung spannungsfrei zu schalten. Auch geringfügige Beschädigungen der Isolierung sind zu melden.