Unterweisung Brandschutz – Vorlage für den Betrieb

Die Brandschutzunterweisung vermittelt den Beschäftigten die Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und das Verhalten im Brandfall. Grundlage ist § 10 Abs. 1 ArbSchG: Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung erforderlich sind. Unterwiesen wird vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich (ASR A2.2 Punkt 7.2).

Das ist enthalten

  • Einstufung als normale oder erhöhte Brandgefährdung nach ASR A2.2 mit den dort für das Handwerk genannten Bereichen
  • Brandklassen A, B, C, D und F und die Eignung der Löschmittel; Hinweis zu Bränden in elektrischen Anlagen nach DIN EN 2
  • Grundausstattung, Löschmitteleinheiten, Standorte, Kennzeichnung nach ASR A1.3 und Wartung der Feuerlöscher
  • Brandschutzhelfer: Aufgaben, Anzahl, Ausbildung nach DGUV Information 205-023 und praktische Löschübung
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C, Aushang, Alarmierungswege und Notruf 112
  • Brandschutz auf Baustellen nach ASR A2.2 Punkt 8, Schweißerlaubnis, Brandposten und Brandwache nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.26

Word (DOCX) und PDF, 6 Seiten, ca. 2004 Wörter

Für wen

Für Inhaber und Sicherheitsbeauftragte, die die jährliche Brandschutzunterweisung selbst durchführen – in Werkstatt, Lager, Büro und auf stationären Baustelleneinrichtungen.

Einzel-Unterweisung
19 €einmalig, inkl. MwSt.
Für 19 € kaufen

Häufige Fragen

Wie oft ist im Brandschutz zu unterweisen?
Vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich (ASR A2.2 Punkt 7.2). Die festgelegten Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall sind schriftlich festzuhalten (ASR A2.2 Punkt 7.1 Abs. 1). Neue Beschäftigte erhalten die wesentlichen betrieblichen Brandschutzangaben bereits in der Erstunterweisung; die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Wann liegt erhöhte Brandgefährdung vor?
Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht. Die ASR A2.2 unterscheidet zwei Stufen: Bei normaler Brandgefährdung genügt die Grundausstattung, bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzliche Maßnahmen nötig. Für das Handwerk nennt die ASR A2.2 beispielhaft Kfz-Werkstatt, Tischlerei und Schreinerei, Polsterei, Metallverarbeitung, Galvanik, Vulkanisierung, Leder- und Textilverarbeitung, Backbetrieb und Elektrowerkstatt.
Wie oft muss die Löschübung der Brandschutzhelfer wiederholt werden?
Die ASR A2.2 nennt für die Wiederholung der Unterweisung mit Übung bewährte Abstände von 2 bis 5 Jahren, die DGUV Information 205-023 empfiehlt 3 bis 5 Jahre; das Intervall legt der Betrieb anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Für die Theorie sind mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorzusehen, für die praktische Löschübung erfahrungsgemäß 5 bis 10 Minuten je teilnehmender Person.
Wann muss die Brandschutzordnung ausgehängt werden?
Die Maßnahmen für den Brandfall sind zu dokumentieren und den Betroffenen zugänglich zu machen; in der Praxis geschieht das über die Brandschutzordnung nach DIN 14096 in drei Teilen. Ein Aushang ist erforderlich, wenn erhöhte Brandgefährdung vorliegt, wenn ein Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3 auszuhängen ist oder wenn sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere unbegleitet.