1. Warum diese Unterweisung? Rechtsgrundlage und Pflichten
Diese Unterweisung vermittelt Ihnen die Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und das richtige Verhalten im Brandfall. Grundlage ist § 10 Abs. 1 ArbSchG: Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung erforderlich sind.
Unterwiesen wird vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich (ASR A2.2 Punkt 7.2). Neue Beschäftigte erhalten die wesentlichen betrieblichen Brandschutzangaben bereits in der Erstunterweisung.
Die festgelegten Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall sind schriftlich festzuhalten (ASR A2.2 Punkt 7.1 Abs. 1). Auch die durchgeführten Unterweisungen sind zu dokumentieren – dazu gehört Ihre Teilnahme an diesem Kurs.