Online-Unterweisung Hubarbeitsbühne

Dauer ca. 20 Minuten · 6 Abschnitte · Abschlussquiz mit 8 Fragen

Dieser Online-Kurs ist Teil der Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Er ersetzt nicht die betriebsspezifische Unterweisung zu Geräten, Wegen und Ansprechpartnern in Ihrem Betrieb.

1. Voraussetzungen für das Bedienen

Mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hinzu kommen die körperliche und geistige Eignung sowie eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008. Die Befähigung ist gegenüber dem Unternehmer nachzuweisen.

Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden (DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Abschnitt 2.1). Beachten Sie dabei den Geltungsbereich des Auftrags je Bauart: Der schriftliche Auftrag gilt nur für die Bauarten, für die er erteilt wurde.

Die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 umfasst Theorie und Praxis mit Abschlussprüfung und dauert je nach Bauart und Einsatzart in der Regel mindestens einen Tag. Diese Online-Unterweisung ersetzt diese Ausbildung nicht, sondern ergänzt sie um den betrieblichen Teil.

Kurszugang wird geprüft …

Der vollständige Kurs mit allen 6 Abschnitten, dem Abschlussquiz und der Teilnahmebescheinigung als PDF ist im Kauf der zugehörigen Unterweisungs-Vorlage enthalten. Nach dem Kauf erhalten Sie den Kurslink mit Ihrem persönlichen Zugang.

  • 2. Fabrikschild und Betriebshandbuch — gesperrt
  • 3. Aufstellort und Abstützung — gesperrt
  • 4. Windgrenzen und Freileitungen — gesperrt
  • 5. Verhalten im Korb, Versetzfahrt, Notablass und Rettung — gesperrt
  • 6. Zusammenfassung und rechtliche Einordnung — gesperrt
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