Online-Unterweisung Teleskoplader

Dauer ca. 20 Minuten · 6 Abschnitte · Abschlussquiz mit 8 Fragen

Dieser Online-Kurs ist Teil der Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Er ersetzt nicht die betriebsspezifische Unterweisung zu Geräten, Wegen und Ansprechpartnern in Ihrem Betrieb.

1. Rechtsgrundlagen: Beauftragung und Qualifizierung

Diese Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten, die Teleskoplader – auch Teleskopstapler oder Teleskopmaschinen genannt – bedienen oder sich in deren Arbeitsbereich aufhalten. Teleskoplader sind Flurförderzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 68. Rechtsgrundlage der Unterweisung ist § 12 ArbSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 BetrSichV: vor der ersten Verwendung und danach mindestens einmal jährlich, mit schriftlicher Dokumentation von Datum und Namen der Unterwiesenen.

Mit dem Steuern eines Teleskopladers darf der Unternehmer nach § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Nach der Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 1 gehören zur Beauftragung außerdem die Einweisung am konkreten Gerät und die Unterweisung zu den betrieblichen Gegebenheiten; die Beauftragung gilt nur für den jeweiligen Betrieb.

Die Qualifizierung beschreibt der DGUV Grundsatz 308-009 für geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite nach DIN EN 1459-1 und DIN EN 1459-2. Er gliedert sich in Stufen: Stufe 1 ist die allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler mit starrem Oberwagen und Anbaugeräten wie Gabelzinken, Ladeschaufel und Lasthaken. Stufe 2a ist die Zusatzqualifizierung für Maschinen mit drehbarem Oberwagen im Kranbetrieb, Stufe 2b die Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne. Stufe 3 ist die betriebs- und baustellenbezogene Unterweisung vor Ort.

Der Umfang der Ausbildung beträgt nach DGUV Grundsatz 308-009 für Stufe 1 mindestens 20 Lehreinheiten zu je 45 Minuten, davon mindestens 10 theoretische; für die Zusatzstufen 2a und 2b jeweils mindestens 10 Lehreinheiten, davon mindestens 5 theoretische. Voraussetzungen für die Teilnahme sind unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren, die körperliche Eignung, Verständnis für technische Zusammenhänge sowie zuverlässiges Handeln. Die schriftliche Beauftragung gilt nur für die tatsächlich erworbenen Stufen. Dieser Online-Kurs ersetzt die Qualifizierung nicht, sondern kommt als wiederkehrende Unterweisung hinzu.

Kurszugang wird geprüft …

Der vollständige Kurs mit allen 6 Abschnitten, dem Abschlussquiz und der Teilnahmebescheinigung als PDF ist im Kauf der zugehörigen Unterweisungs-Vorlage enthalten. Nach dem Kauf erhalten Sie den Kurslink mit Ihrem persönlichen Zugang.

  • 2. Vor dem Einsatz: bestimmungsgemäße Verwendung, Kontrolle und Prüfungen — gesperrt
  • 3. Standsicherheit: Untergrund, Abstützung und Fahrverhalten — gesperrt
  • 4. Lastdiagramm und Lastmomentbegrenzung — gesperrt
  • 5. Anbaugeräte, Sicht, Arbeitsbühne und hängende Lasten — gesperrt
  • 6. Zusammenfassung und Einordnung dieser Unterweisung — gesperrt
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