Online-Unterweisung Kran und Anschlagmittel

Dauer ca. 20 Minuten · 6 Abschnitte · Abschlussquiz mit 8 Fragen

Dieser Online-Kurs ist Teil der Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Er ersetzt nicht die betriebsspezifische Unterweisung zu Geräten, Wegen und Ansprechpartnern in Ihrem Betrieb.

1. Rechtsgrundlagen: Wer darf einen Kran führen und Lasten anschlagen?

Diese Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten, die Krane steuern, Lasten anschlagen, als Einweiser tätig sind oder sich im Umfeld von Hebevorgängen bewegen. Rechtsgrundlage ist § 12 ArbSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 BetrSichV: Die Unterweisung erfolgt vor der ersten Verwendung des Arbeitsmittels und danach mindestens einmal jährlich. Datum und Namen der Unterwiesenen werden schriftlich festgehalten.

Als Kranführer darf nach § 29 Abs. 1 DGUV Vorschrift 52 nur beschäftigt werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, körperlich und geistig geeignet ist, im Führen des Krans unterwiesen ist und seine Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen hat, und von dem zu erwarten ist, dass er die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllt. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Auftrag zusätzlich schriftlich erteilt werden. Für handbetriebene Krane gelten diese Anforderungen nach § 29 Abs. 2 nicht. Personen unter 18 Jahren dürfen nach der Durchführungsanweisung nur zu Ausbildungszwecken und unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person tätig werden.

Für das Anschlagen von Lasten gilt die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“. Sie hat das frühere Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 abgelöst; dieses ist zurückgezogen und wird nicht mehr zitiert. Nach Kapitel 3 der Regel soll mit dem selbstständigen Anschlagen nur betraut werden, wer mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, für die Tätigkeit qualifiziert und zuverlässig ist. Eine schriftliche Beauftragung des Anschlägers wird empfohlen; eine gesetzliche Schriftformpflicht besteht dafür nicht.

Zu den Kenntnissen, die Sie als Anschläger mitbringen müssen, gehören nach Kapitel 3: Gewicht und Schwerpunktlage einer Last einschätzen, Tragfähigkeit von Anschlagmitteln beurteilen, geeignete Anschlagmittel auswählen, sich mit dem Kranführer über Zeichen verständigen und Verschleiß erkennen. Für besondere Einsatzbedingungen stellt Ihnen der Betrieb eine einsatzbezogene Betriebsanweisung zur Verfügung; die erforderlichen Unterlagen müssen am Einsatzort einsehbar sein.

Kurszugang wird geprüft …

Der vollständige Kurs mit allen 6 Abschnitten, dem Abschlussquiz und der Teilnahmebescheinigung als PDF ist im Kauf der zugehörigen Unterweisungs-Vorlage enthalten. Nach dem Kauf erhalten Sie den Kurslink mit Ihrem persönlichen Zugang.

  • 2. Vor dem Hebevorgang: Kontrolle von Kran und Anschlagmitteln — gesperrt
  • 3. Last richtig anschlagen: Gewicht, Schwerpunkt, Anschlagart, Neigungswinkel — gesperrt
  • 4. Ablegereife: Wann ein Anschlagmittel ausgesondert wird — gesperrt
  • 5. Verständigung, Gefahrbereich und schwebende Lasten — gesperrt
  • 6. Zusammenfassung und Einordnung dieser Unterweisung — gesperrt
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