1. Was ist Bildschirmarbeit? Begriff und Abgrenzung
Bildschirmarbeit im Sinne der ASR A6 ist die Mensch-Arbeitsmittel-Interaktion, bei der Informationen am Bildschirmgerät aufgenommen und eingegeben werden. Für diese Arbeitsplätze gelten Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die ASR A6. Betroffen sind ausdrücklich auch Handwerks- und Baubetriebe: Büro, Arbeitsvorbereitung, Kalkulation, Baucontainer und Tablets auf der Baustelle.
Nicht jede Tätigkeit am Bildschirm ist Bildschirmarbeit im Sinne der ASR A6. Das Telefonieren mit einem handgehaltenen Gerät zählt nicht dazu; das reine Lesen eines Textes einschließlich Umblättern ebenfalls nicht. Entscheidend ist die Kombination aus Informationsaufnahme und Informationseingabe am Bildschirmgerät.
Tragbare Geräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und Eingabemittel – etwa Tablets oder Notebooks – dürfen nur dort betrieben werden, wo sie kurzzeitig verwendet werden oder die Aufgabe mit keinem anderen Gerät ausführbar ist (ArbStättV Anhang Nummer 6.4 Abs. 3). Vom klassischen Bildschirmarbeitsplatz abzugrenzen sind außerdem tragbare Geräte und der Telearbeitsplatz, für die jeweils eigene Regelungen gelten.