Online-Unterweisung Gabelstapler

Dauer ca. 20 Minuten · 6 Abschnitte · Abschlussquiz mit 8 Fragen

Dieser Online-Kurs ist Teil der Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Er ersetzt nicht die betriebsspezifische Unterweisung zu Geräten, Wegen und Ansprechpartnern in Ihrem Betrieb.

1. Rechtsgrundlagen: Wer darf einen Gabelstapler fahren?

Diese Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten, die Flurförderzeuge steuern oder sich in deren Verkehrsbereich bewegen. Nach § 12 Abs. 1 BetrSichV erfolgt die Unterweisung vor der ersten Verwendung und danach mindestens einmal jährlich. Datum und Namen der Unterwiesenen werden schriftlich festgehalten.

Mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand darf nach § 7 DGUV Vorschrift 68 nur beauftragt werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist, für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist und seine Befähigung nachgewiesen hat. Der Auftrag muss Ihnen schriftlich erteilt werden. Für Mitgänger-Flurförderzeuge genügen Eignung und eine Unterweisung in der Handhabung.

Die Ausbildung zum Staplerfahrer regelt der DGUV Grundsatz 308-001 in drei Stufen: allgemeine Qualifizierung mit Abschlussprüfung, Zusatzqualifizierung für andere Bauarten und betriebliche Qualifizierung. Die allgemeine Qualifizierung umfasst 20 bis 32 Lehreinheiten zu je 45 Minuten. Diese Unterweisung ersetzt die Qualifizierung nicht, sondern kommt jährlich hinzu.

Kurszugang wird geprüft …

Der vollständige Kurs mit allen 6 Abschnitten, dem Abschlussquiz und der Teilnahmebescheinigung als PDF ist im Kauf der zugehörigen Unterweisungs-Vorlage enthalten. Nach dem Kauf erhalten Sie den Kurslink mit Ihrem persönlichen Zugang.

  • 2. Tägliche Prüfung vor Einsatzbeginn — gesperrt
  • 3. Standsicherheit: Lastschwerpunkt und Kippverhalten — gesperrt
  • 4. Fahren, Stapeln und Abstellen — gesperrt
  • 5. Sonderfälle: Personenmitnahme, Arbeitsbühne, Treibgas und Batterie — gesperrt
  • 6. Zusammenfassung und Einordnung dieser Unterweisung — gesperrt
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