Unterweisung Winkelschleifer – Vorlage für Trennschleifarbeiten

Der Winkelschleifer ist nach der DGUV Information 209-002 die Schleifmaschine mit dem höchsten Unfallgeschehen; die Gründe liegen fast immer in der Handhabung – unzulässige Seitenbelastung von Trennscheiben, Verkanten in der Schnittfuge, ungesicherte Werkstücke. Rechtsgrundlage der Unterweisung ist die Betriebssicherheitsverordnung: Vor der erstmaligen Verwendung und danach mindestens jährlich ist tätigkeitsbezogen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 BetrSichV). Diese Unterlage behandelt Winkelschleifer und Trennschleifarbeiten gesondert.

Das ist enthalten

  • Abgrenzung zur allgemeinen Unterweisung zu handgeführten Maschinen und Betriebsanweisung nach DGUV Information 209-002
  • Schutzhaubentypen und die richtige Einstellung der beweglichen Schutzhaube
  • Zusatzhandgriff, beidhändige Führung und Ablegen der Maschine erst im Stillstand
  • Kennzeichnung der Schleifwerkzeuge, Verwendungseinschränkungen, Abgleich von zulässiger Drehzahl und Maschinendrehzahl
  • Aufspannen, Spannflansche, Schnellspannmutter, Verfallsdatum sowie Probelauf mit Dauer und Streubereich
  • Rückschlag und Körperposition, PSA mit Schutzvisier, Funkenflug und Brandschutz, Quarzfeinstaub und Absaugung

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten, ca. 1857 Wörter

Für wen

Für Metallbau-, Kfz-, Bau- und Ausbaubetriebe, in denen Winkelschleifer täglich benutzt werden, und für Vorgesetzte, die Trenn- und Schleifarbeiten anordnen.

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Häufige Fragen

Warum eine eigene Unterweisung nur für den Winkelschleifer?
Der Winkelschleifer ist nach der DGUV Information 209-002 die Schleifmaschine mit dem höchsten Unfallgeschehen. Für Schleifarbeiten ist unter Berücksichtigung der mitgelieferten Betriebsanleitung eine Betriebsanweisung zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen (DGUV Information 209-002, Abschnitt 3.1.3). Sind mit der Verwendung besondere Gefährdungen verbunden, ist die Maschine nach § 12 Abs. 3 BetrSichV den dafür beauftragten Beschäftigten vorbehalten.
Darf die Schutzhaube abgenommen werden?
Nein. Die Schutzhaube fängt Bruchstücke auf und lenkt Funken und Partikel von der Bedienperson weg; sie ist der zentrale Schutz gegen die Folgen eines Scheibenbruchs. Nach § 6 BetrSichV dürfen Schutzeinrichtungen nicht umgangen werden, und § 16 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet zur Meldung von Defekten an Schutzvorrichtungen. Für Handschleifmaschinen sieht die DGUV Information 209-002 unterschiedliche Schutzhaubentypen vor.
Was ist beim Trennschleifen für den Brandschutz zu beachten?
Trennschleifen zählt nach ASR A2.2 zu den Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefährdung; Schleiffunken sind eine Zündquelle für Brände und Explosionen. Schwere Brandschäden treten besonders in Kfz-Werkstätten, Karosseriebetrieben und Lackierereien auf. Lässt sich die Brandgefahr nicht durch Entfernen der brennbaren Stoffe beseitigen, sind ergänzende Sicherheitsmaßnahmen schriftlich in einer Schweißerlaubnis festzulegen (DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.26).
Welche Werte gelten für Quarzfeinstaub?
Beim Trennen und Schleifen mineralischer Baustoffe entsteht alveolengängiger Quarzfeinstaub; Tätigkeiten mit Exposition gegenüber kristallinem Siliciumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit gelten nach TRGS 906 als krebserzeugend. Als Beurteilungsmaßstab nennt die TRGS 559 0,05 mg/m³. Der allgemeine Staubgrenzwert der TRGS 900 beträgt 1,25 mg/m³ für die alveolengängige und 10 mg/m³ für die einatembare Fraktion. Es gilt das Minimierungsgebot nach § 7 GefStoffV.