Unterweisung Ladungssicherung – Vorlage für Transporter und Anhänger

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Die Unterweisung Ladungssicherung vermittelt, wie Ladung auf Transportern und Anhängern so verstaut und gesichert wird, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt oder herabfällt (§ 22 Abs. 1 StVO). Arbeitsschutzrechtlich ist nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich zu unterweisen; Be- und Entladen und die verwendeten Zurrmittel fallen unter § 12 BetrSichV. Ausgefüllt werden die anerkannten Regeln der Technik vor allem durch die VDI 2700 und die DIN EN 12195.

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Das ist enthalten

  • Verantwortung von Fahrzeugführenden (§ 23 Abs. 1 StVO), Halter (§ 31 Abs. 2 StVZO) sowie Absender und Frachtführer (§ 412 Abs. 1 HGB)
  • Kräfte beim Bremsen, Ausweichen und Anfahren mit den Beschleunigungsbeiwerten der DIN EN 12195-1
  • Reibung, Antirutschmatten und der Zustand der Ladefläche als Voraussetzung jeder Sicherung
  • Sicherungsarten im Vergleich: Formschluss, lückenlose Ladung, Niederzurren, Direktzurren und Netze
  • Zurrgurte lesen: Etikett nach DIN EN 12195-2 mit LC, STF und SHF, Kantenschoner, Ablegereife
  • Lastverteilung, zulässige Gesamtmasse, Achs- und Stützlast, Überstand nach § 22 Abs. 3 und 4 StVO, Nachsichern nach Teilentladung

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten, ca. 1667 Wörter

Für wen

Für Betriebe, deren Beschäftigte Material, Maschinen und Werkzeug mit Transporter oder Anhänger zur Baustelle fahren, und für alle, die solche Fahrten anordnen.

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Bußgelder und Haftung bei mangelhafter Ladungssicherung

Werden Gefahrgüter wie Farbe, Lösemittel, Kraftstoff oder Gasflaschen mitgeführt, gilt neben § 22 StVO zusätzlich ADR 7.5.7.1; die Anforderungen gelten bei Sicherung nach EN 12195-1:2010 als erfüllt. Welche Pflichten im Handwerksbetrieb trotz Freistellung bleiben, steht unter Gefahrgut im Handwerksbetrieb.

Bei einer Verkehrskontrolle drohen nach der Bußgeldkatalogverordnung zu § 22 StVO für unzureichend gesicherte Ladung beim Pkw 35 Euro, bei zusätzlicher Gefährdung 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, bei Sachbeschädigung 75 Euro und ein Punkt. Beim Lkw liegen die Sätze höher: 60 Euro ohne, 75 Euro mit Gefährdung und 100 Euro mit Sachbeschädigung, jeweils mit einem Punkt. Diese Beträge sind Regelsätze und können im Einzelfall abweichen. Die betrieblichen Rahmenbedingungen in Lager, Warenannahme und Kommissionierung behandelt die Gefährdungsbeurteilung Lager und Logistik.

Verantwortlich ist nicht nur der Fahrer. Das Amtsgericht Tübingen verurteilte am 3. Juni 2020 (Az. 16 OWi 14 Js 26095/19 u. 16 OWi 16 Js 8164/20) den Geschäftsführer eines Paketdienstleisters, weil bei zwei Kontrollen Ladung ohne jegliche Sicherungsmittel festgestellt wurde. Das Gericht stellte klar: Der Halter muss sicherstellen, dass die Ladung einer Bremsverzögerung von 9 m/s² standhält, geeignete Fahrzeuge und Sicherungsmittel bereitstellen und das Personal schulen — er kann sich nicht darauf berufen, allein der Fahrer sei verantwortlich.

Laut DGUV Information 101-003 der BG BAU liegen die häufigsten Gründe für unzureichende Sicherung nicht in technischem Unwissen allein, sondern in Zeitdruck, Kostendruck bei der Anschaffung von Zurrmitteln und der Fehleinschätzung, schwere Ladung bewege sich ohnehin nicht von selbst. Eine belastbare Statistik zum Anteil beanstandeter Fahrzeuge liegt nicht vor.

Zwei Unterweisungsebenen: jährliche Unterweisung und Lehrgang für verantwortliche Personen

In der Praxis gibt es zwei getrennte Maßnahmen. Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung nach § 12 ArbSchG richtet sich an alle Beschäftigten, die Ladung verstauen oder transportieren, und wird in der betrieblichen Praxis mindestens einmal jährlich wiederholt; ein festes Intervall schreibt das Gesetz selbst nicht vor. Davon zu unterscheiden ist der Lehrgang für „verantwortliche Personen“ nach VDI 2700, der die physikalischen Grundlagen und die praktische Durchführung der Ladungssicherung vermittelt und laut VDI-Empfehlung mindestens alle drei Jahre wiederholt werden sollte. Beide Nachweise gehören dokumentiert in die Personalakte.

Maße und Kenntlichmachung: die Zahlen aus § 22 StVO

§ 22 StVO regelt auch die zulässigen Abmessungen. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein, Kühlfahrzeuge nicht breiter als 2,60 m; die Gesamtlänge ist auf 20,75 m begrenzt. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler hinaus, ist es kenntlich zu machen — dafür beschreibt die Verordnung drei zulässige Mittel mit festen Maßen.

Maße und Kennzeichnung nach § 22 StVO
GegenstandWertFundstelle
Breite von Fahrzeug und Ladunghöchstens 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,60 m)§ 22 Abs. 2
Höhe von Fahrzeug und Ladunghöchstens 4 m§ 22 Abs. 2
Gesamtlänge Fahrzeug oder Zug samt Ladunghöchstens 20,75 m§ 22 Abs. 4
Warnfahne, quergehaltenmindestens 30 x 30 cm, hellrot§ 22 Abs. 4
Zylindrischer Körper statt FahneDurchmesser mindestens 35 cm§ 22 Abs. 4
Anbringhöhe der Sicherungsmittelhöchstens 1,50 m über der Fahrbahn§ 22 Abs. 4
Seitlicher Überstand, ab dem kenntlich zu machen istmehr als 40 cm über die Leuchten§ 22 Abs. 5

Der Halter im Bußgeldrecht — und die Aufsichtspflicht des Betriebs

§ 31 Abs. 2 StVZO verbietet dem Halter, die Inbetriebnahme anzuordnen oder zuzulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig ist oder die Verkehrssicherheit durch sie leidet. § 69a Abs. 5 Nr. 3 StVZO macht genau diesen Verstoß zur Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StVG. Der Halter steht damit selbstständig neben den Fahrzeugführenden.

Eine dritte Ebene betrifft den Betrieb selbst. § 130 OWiG ahndet es, wenn der Inhaber eines Betriebes die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die Zuwiderhandlungen gegen betriebliche Pflichten verhindert hätten, und eine solche Zuwiderhandlung dann begangen wird. Dazu zählt die Vorschrift ausdrücklich die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen. Ist die zugrunde liegende Pflichtverletzung mit Strafe bedroht, reicht der Rahmen nach § 130 Abs. 3 OWiG bis zu einer Million Euro. Die dokumentierte Unterweisung ist der Nachweis, der in dieser Konstellation gebraucht wird.

Zurrmittel sind Arbeitsmittel und damit prüfpflichtig

Zurrgurte, Ketten und Spannmittel sind Arbeitsmittel und Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt; sie sind daher nach § 14 Abs. 2 BetrSichV wiederkehrend durch eine befähigte Person zu prüfen. Ein festes Intervall nennt die Verordnung nicht: Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 6 BetrSichV so fest, dass das Mittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendbar bleibt. Wer als befähigte Person in Frage kommt, definiert § 2 Abs. 6 BetrSichV über Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Für die Dokumentation gilt § 14 Abs. 7 BetrSichV: Aufzuzeichnen sind Prüfart und Prüfumfang, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person; aufzubewahren mindestens bis zur nächsten Prüfung. Bei wechselnden Betriebsorten, für Baustellenfahrzeuge der Normalfall, gehört ein Nachweis der jüngsten Prüfung ins Fahrzeug. Die Sichtkontrolle vor Benutzung ersetzt sie nicht.

Zugfahrzeug und Anhänger: Fahrerlaubnis und Massen

Viele Sicherungsprobleme entstehen, weil das Gespann zu knapp bemessen ist. Die Klasse B deckt nach § 6 FeV Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse ab, mit Anhänger bis 750 kg oder mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet; Klasse BE erweitert das auf Anhänger bis 3.500 kg. Für alternativ angetriebene Fahrzeuge zur Güterbeförderung ohne Anhänger reicht die Klasse B nach § 6 Abs. 3b FeV bis 4.250 kg, wenn sie seit mindestens zwei Jahren besteht.

Auch die Verbindung ist geregelt: Nach Anhang 1 Nummer 1.8 BetrSichV müssen Verbindungseinrichtungen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein und sich gefahrlos und leicht betätigen lassen. Nach Anhang 1 Nummer 1.9 Buchstabe d sind mobile Arbeitsmittel beim Transport sowie beim Be- und Entladen zudem gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern.

Fahrerlaubnisklassen für Transporter und Anhänger
KlasseZugfahrzeugAnhängerFundstelle
Bbis 3.500 kg zulässige Gesamtmassebis 750 kg, darüber nur wenn die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet§ 6 FeV
B mit alternativem Antriebbis 4.250 kg, Güterbeförderung, Fahrerlaubnis seit mindestens 2 Jahrenohne Anhänger§ 6 Abs. 3b FeV
BEKlasse-B-Fahrzeugbis 3.500 kg§ 6 FeV
Unterweisung vs. Lehrgang nach VDI 2700
Jährliche UnterweisungLehrgang für verantwortliche Personen
Rechtsgrundlage§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1VDI 2700 (anerkannte Regel der Technik)
ZielgruppeAlle Beschäftigten, die Ladung verstauenBenannte verantwortliche Personen
IntervallMindestens jährlichEmpfehlung: mindestens alle 3 Jahre
InhaltBetriebliche Vorgaben, Zurrmittel, VerhaltenPhysikalische Grundlagen, Berechnung, Praxis

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Unterlage stützt sich auf die folgenden Regelungen. Amtliche Fassungen unter gesetze-im-internet.de, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger unter publikationen.dguv.de.

RegelungWas sie verlangtFundstelle
§ 12 ArbSchGUnterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html
§ 4 DGUV Vorschrift 1Unterweisung mindestens jährlich, Dokumentation der Unterweisung.publikationen.dguv.de
§ 29 JArbSchGUnterweisung Jugendlicher halbjährlich.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__29.html
§ 12 BetrSichVUnterweisung zu Arbeitsmitteln vor der erstmaligen Benutzung.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__12.html
§ 14 GefStoffVZusätzliche Unterweisung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html
DGUV Information 101-003Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.publikationen.dguv.de
DGUV Information 211-005Themenspezifische Anforderungen zu diesem Unterweisungsinhalt.publikationen.dguv.de

Häufige Fragen

Welche Vorschriften gelten für die Ladungssicherung im Handwerksbetrieb?
Straßenverkehrsrechtlich gilt § 22 Abs. 1 StVO: Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung und der Ladeeinrichtungen ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann. Arbeitsschutzrechtlich greifen § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 BetrSichV. Die anerkannten Regeln der Technik werden vor allem durch die Richtlinienreihe VDI 2700 und die Normenreihe DIN EN 12195 ausgefüllt.
Wer ist verantwortlich, wenn die Ladung nicht gesichert ist?
Die Verantwortung ist verteilt: Fahrzeugführende sorgen dafür, dass die Ladung vorschriftsmäßig ist und die Verkehrssicherheit nicht leidet (§ 23 Abs. 1 StVO). Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht zulassen, wenn die Ladung nicht vorschriftsmäßig ist (§ 31 Abs. 2 StVZO). Absender und Frachtführer trifft § 412 Abs. 1 HGB. Der Arbeitgeber stellt geeignete Fahrzeuge und Sicherungsmittel bereit und unterweist (§ 12 BetrSichV).
Wann darf ein Zurrgurt nicht mehr verwendet werden?
Zurrgurte aus Chemiefasern tragen ein Etikett nach DIN EN 12195-2. Ohne lesbares Etikett ist der Gurt nicht verwendbar, weil die Belastungsangaben fehlen. Die Unterlage führt die Ablegekriterien für Gurtband, Ratsche, Haken und Kennzeichnung im Einzelnen auf.
Wie weit darf Ladung über das Fahrzeug hinausragen?
Nach § 22 Abs. 3 StVO darf Ladung bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen; darüber sind bis zu 50 cm zulässig. Nach hinten darf sie bis zu 1,50 m hinausragen, bei Wegstrecken bis 100 km bis zu 3 m. Ragt sie mehr als 1 m über die Rückstrahler hinaus, ist sie nach § 22 Abs. 4 StVO kenntlich zu machen.
Welche Bußgelder drohen bei mangelhafter Ladungssicherung?
Die Bußgeldkatalogverordnung sieht für unzureichend gesicherte Ladung beim Pkw 35 Euro, bei Lkw 60 Euro vor; kommt eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, steigen die Beträge auf bis zu 100 Euro mit einem Punkt in Flensburg. Das Amtsgericht Tübingen hat 2020 klargestellt, dass auch der Halter haftet, wenn er keine geeigneten Sicherungsmittel bereitstellt und sein Personal nicht schult — nicht allein der Fahrer.
Wie lange muss der Unterweisungsnachweis aufbewahrt werden?
Eine feste gesetzliche Aufbewahrungsfrist nennen weder § 12 ArbSchG noch § 4 DGUV Vorschrift 1. Die DGUV Information 211-005 empfiehlt für sonstige Unterweisungsnachweise zwei Jahre; in der Praxis werden häufig drei bis fünf Jahre empfohlen, angelehnt an die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Ohne Nachweis trägt der Betrieb im Streit- oder Unfallfall die Beweislast.
Müssen Zurrgurte regelmäßig geprüft werden?
Ja. Zurrmittel sind Arbeitsmittel und nach § 14 Abs. 2 BetrSichV wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person zu prüfen. Ein festes Intervall schreibt die Verordnung nicht vor; Art, Umfang und Frist ergeben sich aus der Festlegung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV. Das Ergebnis ist nach § 14 Abs. 7 BetrSichV aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Kann ein Bußgeld auch den Betrieb selbst treffen?
Neben dem Fahrzeugführenden trifft § 31 Abs. 2 StVZO den Halter; § 69a Abs. 5 Nr. 3 StVZO macht diesen Verstoß zur Ordnungswidrigkeit nach § 24 Abs. 1 StVG. Unabhängig davon ahndet § 130 OWiG unterlassene Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb, wozu ausdrücklich die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen zählt — mit einem Rahmen bis zu einer Million Euro, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist (§ 130 Abs. 3 OWiG).