Unterweisung Estrichpumpe – Vorlage für Förderleitung und Kupplungen

Die Unterweisung Estrichpumpe behandelt Maschinen, die Fließestrich, Mörtel oder vergleichbare Baustoffe mischen und über Förderschläuche und -rohre mit Kupplungsverbindungen fördern. Estrichpumpen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung: Der Unternehmer hat vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV) und die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit sowie danach mindestens einmal jährlich arbeitsplatzbezogen zu unterweisen (§ 12 BetrSichV in Verbindung mit § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1). Eine eigene DGUV-Vorschrift oder DGUV-Regel speziell für Estrich- oder Mörtelpumpen ist nicht recherchierbar; maßgeblich sind die allgemeinen Anforderungen der BetrSichV und die Betriebsanleitung des Herstellers. Für Förderleitungen orientiert sich die Unterlage sinngemäß an der DGUV Regel 113-604 zu Betonpumpen und Fahrmischern.

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  • PDFunterweisung-estrichpumpe.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(5 Seiten)
  • WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen

Das ist enthalten

  • Aufbau und Funktionsprinzip: Mischer, Förderleitung, Kupplungen und der beim Fördern entstehende Pumpendruck, der beim Öffnen einer Kupplung schlagartig frei werden kann
  • Druckentlastung vor jedem Öffnen oder Trennen einer Kupplung über das vorgesehene Entlastungsventil; Drucklosigkeit kontrollieren statt annehmen (§ 8 Abs. 5 BetrSichV)
  • Peitschen des Endschlauches durch Restdruck oder ein angesaugtes Luftpolster: seitlich zur Öffnung positionieren, kein gewaltsames Lösen bei erkennbarem Widerstand
  • Verstopfer ausschließlich im drucklosen und gegen Wiedereinschalten gesicherten Zustand beseitigen (§ 10 Abs. 4 und § 11 Abs. 4 BetrSichV)
  • Kupplungen nur vollständig eingerastet verwenden, Sicherungssplinte und -bügel einsetzen, Endschlauch mit Fangvorrichtung an der letzten Rohrleitung sichern
  • Anschluss über Baustromverteiler nach DGUV Information 203-006, Gehörschutz ab 80 dB(A) und Tragepflicht ab 85 dB(A), Hautkontakt mit Zement und Fließestrich; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten

Für wen

Für Estrich-, Putz- und Bodenlegebetriebe, deren Beschäftigte Estrich- und Mörtelpumpen mit Förderleitungen aufbauen, bedienen, reinigen und entstören.

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Die Förderleitung als Drucksystem: Auslegung, Kennzeichnung, Verschleiß

Estrichpumpen fördern die Mischung über Rohre und Schläuche, in denen ein erheblicher Betriebsdruck ansteht. Die DGUV Regel 113-604 verlangt für stationäre Pumpen, den maximalen Förderdruck so zu begrenzen, dass unter Berücksichtigung der statischen Drücke aus Höhenunterschieden der maximal zulässige Förderdruck keines Förderleitungsteiles überschritten wird; der Verschleißzustand des Förderleitungssystems ist dabei ebenfalls zu beachten. Wer in obere Geschosse fördert, addiert damit zum Pumpendruck den Druck der stehenden Materialsäule. Die Steighöhe und die eingesetzte Leitungsgarnitur gehören deshalb in die Gefährdungsbeurteilung und in die Betriebsanweisung und nicht in die Tagesentscheidung des Maschinisten.

Der BG-BAU-Baustein B 204 für Mörtelspritz- und Mörtelfördermaschinen fordert, dass Schläuche, Rohre und Kupplungen nicht beschädigt sind, gekennzeichnet sein müssen und zur Maschine passen. Gemeint ist, dass Nennweite und Druckstufe der Leitungsteile zur eingesetzten Pumpe gehören und die Garnitur nicht aus Restbeständen zusammengesetzt wird. Verbunden werden Förderleitungen ausschließlich mit gut gesäuberten Sicherheitskupplungen, die zugehörigen Dichtungen eingeschlossen. Fehlt die Kennzeichnung oder ist sie unter Mörtelanhaftungen nicht mehr lesbar, lässt sich der zulässige Druck des Teils nicht mehr zuordnen, und das Leitungsteil ist auszusondern.

Als Gefährdung nennt die DGUV Regel 113-604 ausdrücklich das Getroffenwerden von Rohr- oder Leitungssegmenten, wenn die Leitung platzt, etwa bei Stopfern oder bei Dünnwandigkeit der Leitungen. Verschleiß tritt vor allem in Bögen und an Reduzierungen auf. Der Baustein B 204 verlangt deshalb, Förderleitungen so zu führen und zu verlegen, dass Beschädigungen und Verstopfer vermieden werden: Schläuche nicht über scharfe Kanten ziehen oder abknicken, Krümmungsradien von Rohrleitungen größer als der sechsfache Leitungsdurchmesser halten, Schlauchhaken benutzen und nur an Konstruktionsteilen befestigen, die die auftretenden Betriebskräfte aufnehmen können.

Verstopfer: erst den Druck abbauen, dann die Kupplung öffnen

Verstopfer entstehen selten zufällig. Die DGUV Regel 113-604 verlangt für stationäre Pumpen, Verstopfungen beim Anpumpen durch ausreichende Verwendung von Anpumphilfen zu vermeiden, etwa durch ein dünnflüssiges Wasser-Sand-Zement-Gemisch, und aushärtendes Material durch längere Pumppausen zu verhindern; als Faustregel nennt sie ein Verhältnis von Korngröße zu Leitungsdurchmesser von 1:3. Bei längeren Unterbrechungen ist die Maschine situationsbedingt zu reinigen, um Stopfer zu vermeiden. Wer diese Punkte im Ablauf verbindlich festlegt, verringert genau die Lage, in der später jemand eine gefüllte Leitung öffnen will.

Für den Störfall gibt der Baustein B 204 eine klare Reihenfolge vor: Das Fördersystem aus Windkessel und Förderleitungen ist vor dem Abklopfen und Öffnen drucklos zu machen, und die Drucklosigkeit ist festzustellen, zum Beispiel am Manometer des Druckstutzens der Maschine. Verstopfungen sind gemäß Betriebsanleitung zu beseitigen, gegebenenfalls durch Rückwärtspumpen, um den Druck in der Förderleitung abzubauen. Die Gitterabdeckung des Aufgabebehälters darf erst entfernt werden, wenn Förderschnecke beziehungsweise Rührwerk stillstehen und gegen Wiederanlaufen gesichert sind. Das Abklopfen der Leitung ersetzt die Druckentlastung nicht, es setzt sie voraus.

Auch nach der Entlastung bleibt Restmaterial in der Leitung. Der Baustein B 204 verlangt daher, Sicherheitskupplungen vor dem Öffnen mit reißfester Folie abzudecken, und beim Beseitigen von Verstopfern eine Schutzbrille zu tragen. Werden Kupplungen mit Handwerkzeugen wie Hammer oder Fäustel geöffnet und geschlossen, führt die DGUV Regel 113-604 Lärmbelastung und Splitterflug als eigenständige Gefährdung auf und fordert dafür Schutzbrille und Gehörschutz. Diese Anforderungen gelten auch für den kurzen Handgriff an einer einzelnen Kupplung und sind in der Betriebsanweisung ausdrücklich zu benennen.

Aufstellung, Verständigung und Reinigung der Leitung

Der Baustein B 204 verlangt knapp, Maschinen standsicher aufzustellen. Die DGUV Regel 113-604 ergänzt für stationäre Pumpen, die Pumpe und die Förderleitungen nach Herstellerangabe zu befestigen, damit keine ungewollten Bewegungen auftreten können, und für Verlegung und Rückbau der Förderleitungselemente ausreichend Personal sowie möglichst kurze Elemente oder Hilfsmittel vorzusehen. Unterlegt ist das durch § 5 Absatz 1 und 2 der DGUV Vorschrift 38: Geräte und Einrichtungen dürfen nicht überlastet werden, und Arbeitsmittel sind so zu lagern und zu transportieren, dass sie ihre Lage nicht unbeabsichtigt verändern können.

Maschinist und Einbaustelle sehen sich in der Regel nicht. Die DGUV Regel 113-604 fordert für stationäre Pumpen ausdrücklich, dass eine dauerhafte Kommunikation zwischen der Maschinistin oder dem Maschinisten und dem einbauenden Personal sichergestellt ist; akustische und visuelle Warnsignale sind vorher zu vereinbaren. Die Not-Halt-Einrichtung an der Pumpe muss allen Beteiligten bekannt und gut zugänglich sein. Praktisch heißt das: ein festgelegter Funkkanal oder vereinbarte Handzeichen, je Seite eine benannte Person und die Regel, dass bei Ausfall der Verbindung nicht weitergepumpt, sondern abgeschaltet wird.

Nach dem Pumpen sind die Rohrleitungen unmittelbar zu reinigen. Die DGUV Regel 113-604 verlangt, die von der Herstellerfirma vorgesehene Reinigungsausrüstung zu benutzen, also Schwämme, Verschlüsse oder Reinigungsschaber, Adapter und Schwamm-Auffangkörbe, und die Reinigungsausrüstung vorsichtig aus der Rohrleitung zu entfernen; die Förderleitung muss dabei drucklos sein. Wird mit Luft unter hohem Druck gereinigt, ist der Fangkorb am Leitungsende zu nutzen, weil Materialreste und Ausrüstungsgegenstände ausgeworfen werden können. Die Maschine darf nicht mit gefüllter Leitung bewegt werden, weil das Material dabei verdichtet werden kann.

Bußgeldbewehrte Pflichten beim Betrieb einer Estrichpumpe
PflichtNormBußgeldtatbestandRahmen
Nur sicherheitstechnisch einwandfreie Arbeitsmittel bereitstellen; Mängel unverzüglich melden§ 3 Abs. 5 DGUV Vorschrift 38§ 12 DGUV Vorschrift 38 i. V. m. § 209 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIIbis 10.000 Euro
Geräte und Einrichtungen nicht überlasten, Standsicherheit in jedem Bauzustand sichern§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 38§ 12 DGUV Vorschrift 38 i. V. m. § 209 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIIbis 10.000 Euro
Arbeitsmittel so lagern und transportieren, dass sie ihre Lage nicht unbeabsichtigt verändern§ 5 Abs. 2 DGUV Vorschrift 38§ 12 DGUV Vorschrift 38 i. V. m. § 209 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIIbis 10.000 Euro
Maschine erst verwenden, nachdem Gefährdungsbeurteilung erfolgt und die ermittelten Schutzmaßnahmen getroffen sind§ 4 Abs. 1 BetrSichV§ 22 Abs. 1 Nr. 7 BetrSichV i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchGbis 5.000 Euro
Schriftliche Betriebsanweisung vor der erstmaligen Verwendung an geeigneter Stelle bereitstellen§ 12 Abs. 2 Satz 1 BetrSichV§ 22 Abs. 1 Nr. 27 BetrSichV i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchGbis 5.000 Euro
Vollziehbare Anordnung der Arbeitsschutzbehörde befolgen§ 22 Abs. 3 ArbSchG§ 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchGbis 30.000 Euro

Häufige Fragen

Wie oft ist zur Estrichpumpe zu unterweisen?
Vor Aufnahme der Tätigkeit an der Estrichpumpe und danach mindestens einmal jährlich, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen (§ 12 BetrSichV in Verbindung mit § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1). Inhalt und Zeitpunkt sind zu dokumentieren und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Die konkreten Schritte zur Druckentlastung, zur Beseitigung von Verstopfern und zur Reinigung richten sich nach der Betriebsanleitung der jeweils eingesetzten Maschine und sind in der Betriebsanweisung festzuhalten.
Warum muss die Förderleitung vor dem Öffnen drucklos sein?
Wird eine Kupplung geöffnet oder eine Leitung getrennt, während die Masse noch unter Pumpendruck steht, kann die Leitung schlagartig ausschlagen und Personen im Wirkbereich treffen; Mörtel- oder Estrichmasse wird dabei unter Druck herausgeschleudert. Bereits ein unbeabsichtigt angesaugtes Luftpolster kann ein Ausschlagen des Endschlauches auslösen. Nach § 8 Abs. 5 BetrSichV müssen bei Systemen mit Speicherwirkung Einrichtungen vorhanden sein, mit denen sich diese energiefrei machen lassen.
Gilt die DGUV Regel 113-604 unmittelbar für Estrichpumpen?
Nein. Die DGUV Regel 113-604 betrifft den Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern. Eine eigene DGUV-Vorschrift oder DGUV-Regel speziell für Estrich- oder Mörtelpumpen ist nicht recherchierbar; maßgeblich sind die allgemeinen Anforderungen der BetrSichV und die Betriebsanleitung des Herstellers. Weil Betonpumpen eine vergleichbare Fördertechnik haben – Förderleitung unter Druck, Kupplungsverbindungen, Endschlauch –, lassen sich die dortigen Grundprinzipien zur Drucklosigkeit und zur Sicherung von Leitungsverbindungen sinngemäß übertragen.
Wie werden Verstopfer sicher beseitigt?
Zuerst wird die Pumpe abgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten gesichert, danach die Förderleitung nach den Vorgaben der Betriebsanleitung drucklos gemacht. Erst nach bestätigter Drucklosigkeit wird die betroffene Kupplung geöffnet und der Verstopfer beseitigt; anschließend sind Kupplung und Leitung wieder zu sichern. § 11 Abs. 4 BetrSichV verlangt, dass die Sicherheit der Beschäftigten bei der Beseitigung von Betriebsstörungen durch geeignete Maßnahmen gewährleistet wird. Häufig wiederkehrende Verstopfer sind zu melden.
Dürfen Schläuche, Rohre und Kupplungen unterschiedlicher Herkunft kombiniert werden?
Nur, wenn die Teile nachweislich zusammenpassen. Der BG-BAU-Baustein B 204 verlangt, dass Schläuche, Rohre und Kupplungen nicht beschädigt sind, gekennzeichnet sein müssen und zur Maschine passen; Förderleitungen sind ausschließlich mit gut gesäuberten Sicherheitskupplungen und den zugehörigen Dichtungen zu verbinden. Praktisch bedeutet das: gleiches Kupplungssystem, passende Nennweite und eine Druckstufe, die zum Förderdruck der eingesetzten Pumpe passt. Werden Leitungsteile aus verschiedenen Beständen gemischt, lässt sich das schwächste Teil nicht mehr bestimmen — und genau dieses Teil begrenzt nach der DGUV Regel 113-604 den zulässigen Förderdruck der gesamten Strecke. Unbeschriftete oder beschädigte Teile sind auszusondern; § 3 Absatz 5 der DGUV Vorschrift 38 lässt nur sicherheitstechnisch einwandfreie Arbeitsmittel zu und verpflichtet Beschäftigte, erkannte Mängel unverzüglich dem Aufsichtführenden zu melden.
Muss der Bereich entlang der Förderleitung abgesperrt oder freigehalten werden?
Dort, wo Beschäftigte im Wirkbereich der Leitung arbeiten, ja. Die DGUV Regel 113-604 verlangt für stationäre Pumpen, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor versagenden oder defekten Förderleitungen zu treffen — beispielhaft genannt werden Abdeckungen —, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass der erforderliche Sicherheitsabstand zu den Förderleitungen eingehalten wird. Der Baustein B 204 formuliert die organisatorische Seite: Personen dürfen sich nur dort aufhalten, wo sie von austretendem Mörtel nicht getroffen werden können. Für die Estrichbaustelle heißt das, die Leitungstrasse vor Arbeitsbeginn festzulegen, Kupplungsstellen nicht in Verkehrswege oder Türdurchgänge zu legen und den Bereich um die letzte Kupplung während des Pumpens freizuhalten. Führt die Trasse durch Bereiche fremder Gewerke, sind diese vorher zu informieren.