Einlagerungsschein für Reifen: Vorlage und Pflichtangaben

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Der Einlagerungsschein ist der Beleg über einen einzelnen Einlagerungsvorgang: Er hält fest, welcher Radsatz in welchem Zustand übernommen wurde, wo er liegt und wann er zurückgegeben wird. Diese Seite beschreibt die sinnvollen Angaben und den Ablauf von der Annahme bis zur Rückgabequittung.

Radsätze im Reifenregal einer Kfz-Werkstatt

Der Beleg für den Kunden

Der Kunde übergibt Eigentum und erhält dafür einen Nachweis. Auf dem Schein stehen Werkstatt, Kunde, Fahrzeug mit Kennzeichen, das Übernahmedatum, der vereinbarte Lagerzeitraum und das Entgelt. Ein Verweis auf den Einlagerungsvertrag ordnet den Vorgang den vereinbarten Bedingungen zu — Grundlage ist die Verwahrung nach §§ 688 ff. BGB, die im Beitrag Reifeneinlagerung: Vertrag und Einlagerungsschein ausführlich beschrieben ist.

Zustandsaufnahme je Rad

Vier Zeilen, eine je Rad — das ist der Kern des Belegs. Erfasst werden Position am Fahrzeug, Reifengröße, DOT-Nummer, Profiltiefe in Millimeter, Felgenart und sichtbare Vorschäden. Wer zusätzlich Fotos ablegt, kann später auch Details belegen, die in einem Formularfeld untergehen. Welche Bedeutung diese Aufnahme im Streitfall hat, zeigt die Seite Reifeneinlagerung: Haftung der Werkstatt.

Lagerplatzverwaltung

Jeder Radsatz erhält eine Platznummer, die auf dem Schein und in der Lagerübersicht steht. Die Übersicht als Tabelle führt Kunde, Kennzeichen, Radsatz, Platz, Einlagerungsdatum, vereinbartes Ende und Rückgabedatum zusammen. So sehen Sie am Saisonende auf einen Blick, welche Sätze offen sind und welche Kunden anzuschreiben sind.

Rückgabequittung

Bei der Rückgabe wird der Vorgang geschlossen: Datum, zurückgegebener Radsatz, Zustand und Unterschrift. Damit endet die Obhut nachweisbar — ohne Quittung bleibt offen, ob und wann herausgegeben wurde. Für die Verjährung nach § 195 BGB und § 199 BGB ist das Rückgabedatum der maßgebliche Anknüpfungspunkt.

Rechtsgrundlagen

ThemaRechtsgrundlage
Verwahrungsvertrag§§ 688 ff. BGB
Schadensersatz bei Pflichtverletzung§ 280 BGB
Verjährung§ 195 BGB, § 199 BGB
Inhaltskontrolle vorformulierter Klauseln§§ 305 ff. BGB

Mit der Einlagerung übernimmt die Werkstatt eine Obhutspflicht. Haftungsbegrenzungen in vorformulierten Verträgen unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB und sind vor Verwendung anwaltlich zu prüfen.

Inhalt des Sets

Häufige Fragen

Was unterscheidet den Einlagerungsschein vom Einlagerungsvertrag?

Der Vertrag regelt die Bedingungen der Verwahrung, der Einlagerungsschein dokumentiert den konkreten Vorgang: welcher Radsatz, in welchem Zustand, ab wann, auf welchem Lagerplatz. In der Praxis werden beide zusammen ausgegeben.

Welche Angaben je Rad sind sinnvoll?

Position am Fahrzeug, Reifengröße, DOT-Nummer, Profiltiefe in Millimeter, Felgenart und sichtbare Vorschäden. Ergänzend Fotos der Räder bei Übernahme.

Muss der Kunde den Schein unterschreiben?

Vorgeschrieben ist das nicht. Eine Unterschrift bei Übernahme belegt aber, dass der Kunde die festgehaltene Zustandsaufnahme zur Kenntnis genommen hat — das ist der eigentliche Zweck des Belegs.

Wozu dient die Lagerplatznummer?

Sie verbindet Radsatz, Kunde und Regalplatz. Ohne diese Zuordnung entstehen Verwechslungen, und eine Verwechslung ist eine Verletzung der Obhutspflicht mit den Folgen aus § 280 BGB.

Weiterführend im Betrieb