Unterweisung Handkreissäge – Vorlage inklusive Tauchsäge

Handkreissäge und Tauchsäge zählen zu den Arbeitsmitteln mit dem höchsten Verletzungsrisiko im Handwerk: Verkantet oder klemmt das Sägeblatt, läuft das Werkzeug frei aus dem Werkstück heraus – der Rückschlag. Diese Unterlage ergänzt die allgemeine Unterweisung zu handgeführten Elektrowerkzeugen um die Punkte, die speziell für Kreissägeblätter, Pendelschutzhaube, Spaltkeil und Tauchsäge gelten. Unterwiesen wird vor Aufnahme der Verwendung tätigkeitsbezogen und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Fachlich maßgeblich sind die DGUV Regel 100-500 Abschnitt 3.23 „Handkreissägemaschinen“ und die DGUV Regel 109-606 Abschnitt 3.3.1.

Das steckt im Download

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  • Wordunterweisung-handkreissaege.docxUnterweisungsunterlage Handkreissäge — bearbeitbar in Word(5 Seiten)
  • PDFunterweisung-handkreissaege.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(5 Seiten)
  • WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen

Das ist enthalten

  • Sichtprüfung vor jeder Verwendung nach § 4 Abs. 5 BetrSichV: Pendelschutzhaube, Spaltkeil, Sägeblatt, Anschlussleitung, Grundplatte, Winkeleinstellung und Absauganschluss
  • Pendelschutzhaube: selbsttätiges vollständiges Schließen, Verbot des Festklemmens oder Fixierens mit Klebeband, Meldung defekter Schutzvorrichtungen
  • Spaltkeil: Abstand innerhalb der Schnitttiefe von nicht mehr als 5 mm zum Zahnkranz und erneute Prüfung nach jedem Sägeblattwechsel
  • Rückschlag: Verkanten im Schnittspalt, nachgebendes Werkstück, zu gering eingestellte Schnitttiefe, stumpfes Sägeblatt, Ansetzen im Werkstück statt vor der Kante
  • Sägeblattwahl nach Material – Wechselzahn, Trapez-Flachzahn, freigegebene Blätter für NE-Metalle und Faserzementplatten; zulässige Drehzahl mindestens gleich der Leerlaufdrehzahl der Maschine
  • Absaugung nach TRGS 553 mit Entstauber der Staubklasse M und Filterdurchlassgrad unter 0,5 %, RCD-Schutz mit höchstens 30 mA nach DGUV Information 203-006 sowie PSA je Tätigkeit; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten

Für wen

Für Zimmerei-, Tischler-, Trockenbau- und Montagebetriebe, deren Beschäftigte in der Werkstatt und auf der Baustelle mit Handkreissägen und Tauchsägen schneiden.

Einzel-Unterweisung
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Werkstückauflage und Standplatz beim handgeführten Schnitt

Die DGUV Regel 109-606 verlangt im Abschnitt 3.3.1, dass das Werkstück nach Möglichkeit fest fixiert wird, etwa mit Schraubzwingen, und auf einer stabilen Unterlage kippsicher aufliegt; die Maschine muss dabei durchgehend mit beiden Händen geführt werden können. Die BGHM ergänzt in Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028 eine sichere Werkstückauflage in ergonomischer Höhe, das Fixieren kleiner Werkstücke und das Sichern größerer Teile gegen Abkippen und Verschieben. Damit scheidet das Sägen auf den Knien, auf dem Oberschenkel oder auf einem losen Plattenstapel aus: Weder bleibt eine Hand für den zweiten Griff frei, noch entsteht unter der Schnittfuge der erforderliche Freiraum.

Vor dem Einstellen der Schnitttiefe ist nach Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028 auf den erforderlichen Freiraum unter dem Werkstück zu achten. Auf Böcken heißt das, die Auflagepunkte so zu legen, dass der Schnitt nicht zwischen ihnen zufährt und das abgetrennte Stück frei bleibt. Die DGUV Regel 109-606 nennt das Verhaken des Sägeblatts im Material ausdrücklich als Ursache dafür, dass die Maschine zurückgeschleudert wird. Ebenso eindeutig ist das dortige Verbot, während der Bearbeitung unter die Maschine zu greifen, um Werkstück oder Abschnitte zu halten; die BGHM formuliert es als Verbot, unter die Schnittebene zu greifen.

Für den Bediener wirkt der Rückschlag der handgeführten Säge nach hinten oben: Das laufende Blatt steigt aus der Fuge, und die Maschine läuft über das Werkstück zurück in Richtung Körper. Die DGUV Regel 109-606 zieht daraus zwei organisatorische Konsequenzen, nämlich einen sicheren Standplatz und den Verzicht auf Arbeiten von Leitern. Der Baustein B 265 der BG BAU verlangt, die Handmaschine prinzipiell mit beiden Händen zu führen und das Werkstück zu fixieren. Die BGHM verlangt zusätzlich, den Arbeitsplatz wegen der Stolpergefahr sauber und aufgeräumt zu verlassen.

Führungsschiene, Anschläge und Pendelschutzhaube

Die DGUV Regel 109-606 führt die Führungsschiene unter der Überschrift Beste Praxis: Für saubere, gerade Schnitte und ein gutes Arbeitsergebnis habe sich ihr Einsatz bewährt. Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028 verlangt, die Schiene möglichst zu verwenden und festzuspannen, und nennt als weitere Führungshilfen Parallel- und Queranschläge; geführt wird die Maschine ausschließlich an den dafür vorgesehenen Handgriffen und Handauflagen. Der Baustein B 265 weist großformatige Platten ausdrücklich der Kombination aus Handkreissäge und Führungsschiene zu. Die Schiene ersetzt die Fixierung des Werkstücks nicht, sie nimmt der Maschine lediglich den seitlichen Freiheitsgrad.

Zur Prüfung der Beschaffenheit vor Arbeitsaufnahme gehört nach der DGUV Regel 109-606 die Kontrolle, dass die Schutzhaube leichtgängig schließt und das Sägeblatt in der Ausgangsstellung vollständig verdeckt. Praktisch heißt das, die Haube mehrfach von Hand aufzuziehen und loszulassen und dabei auf harzverklebte oder mit Spänen zugesetzte Führungen zu achten; eine träge Rückstellung ist ein Mangel und kein Gewöhnungsfall. Der Baustein B 265 verlangt zusätzlich, dass an der Handmaschine der gesamte Zahnkranz über der Auflage mit fester Verkleidung versehen ist, und untersagt das Ablegen mit laufendem Sägeblatt; die BGHM lässt das Ablegen nur mit verdecktem Blatt zu.

Leitungen müssen nach der DGUV Regel 109-606 für den gesamten Arbeitsgang frei beweglich sein, dürfen nicht einhaken und keine Stolperstellen bilden; Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028 verlangt, Kabel und Absaugschlauch so zu führen, dass der Sägevorgang nicht behindert wird. Zweckmäßig ist nach derselben Regel der Betrieb über die Werkzeugsteckdose eines Industriestaubsaugers mit Ein-/Ausschaltautomatik. Bei Absaugeinrichtungen, die nicht für Innenräume vorgesehen sind, muss nach TRGS 553 automatisch auf Abluft umgeschaltet werden können. Akkumaschinen halten nach Darstellung der BG BAU sowohl die elektrische Gefährdung als auch die Stolperstellen geringer.

Verbot des stationären Umbaus und Bußgeldrahmen

Wer eine Handkreissäge kopfüber in einen selbst gebauten Tisch einbaut, stellt ein Arbeitsmittel für eigene Zwecke selbst her. Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV müssen solche Arbeitsmittel den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen; § 5 Abs. 1 BetrSichV verlangt daneben, dass ein Arbeitsmittel für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet ist und über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügt. Das Interpretationspapier des BMAS zur wesentlichen Veränderung von Maschinen behandelt die veränderte Maschine wie eine neue: Wer umbaut, wird zum Hersteller mit Konformitätsbewertung, technischen Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Technisch verliert die Maschine im Tisch genau die Schutzwirkung, für die sie gebaut ist. Die Pendelschutzhaube wird durch die Tischplatte dauerhaft offen gehalten, die vom Baustein B 265 geforderte feste Verkleidung des Zahnkranzes über der Auflage entfällt, und statt der Maschine wird das Werkstück bewegt, ohne die Anschläge und Schiebehilfen einer dafür gebauten Maschine. Der Fachbereich Bauwesen der DGUV weist in seinen FAQ darauf hin, dass sich für Handkreissägen Einschränkungen im Zusammenhang mit Sägetischen ergeben können und die Betriebsanleitung der Maschine maßgeblich ist.

Der Bußgeldrahmen folgt der Verweisungskette der Betriebssicherheitsverordnung. § 22 Abs. 1 Nr. 9 BetrSichV erfasst, wer entgegen § 5 Abs. 2 ein mangelbehaftetes Arbeitsmittel verwenden lässt, Nummer 24 den Fall, dass entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 eine vorhandene Schutzeinrichtung nicht verwendet wird. Beides ist Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG und mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro bedroht; bis zu dreißigtausend Euro sind es allein bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung. Wer vorsätzlich Leben oder Gesundheit gefährdet, ist nach § 23 Abs. 1 BetrSichV in Verbindung mit § 26 Nr. 2 ArbSchG strafbar.

Kennwerte und Sollzustände beim handgeführten Sägen mit Fundstelle
PunktSollzustand oder KennwertFundstelle
Schnitttiefe bei Vollholzhöchstens 10 mm mehr als die WerkstückdickeBaustein B 265 der BG BAU; BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028 (Richtwert)
Sägeblattüberstand Tauchsägein der Abbildung zur Tauchsäge mit etwa 2 mm dargestelltDGUV Regel 109-606, Abschnitt 3.3.1, Abb. 3.3.1-04
Freiraum unter dem Werkstückvor dem Einstellen der Schnitttiefe zu prüfenBGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028
Ablegen der Maschinenur mit verdecktem Sägeblatt, nie mit laufendem BlattBGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028; Baustein B 265
Absaugung der HandkreissägeAnschluss an ein Absauggerät der Staubklasse M vorgeschriebenTRGS 553 Nummer 4.3 Absatz 5
Akku-Handkreissäge, FörderkriterienBedienung mit zwei Händen, Schnitttiefe etwa 50 mm, Ausführung mit Spaltkeil bevorzugtBG BAU, Anforderungen Arbeitsschutzprämie, Stand 27.02.2026

Häufige Fragen

Wie oft ist zur Handkreissäge zu unterweisen?
Vor Aufnahme der Verwendung tätigkeitsbezogen und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Das Datum jeder Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten; bei Jugendlichen ist mindestens halbjährlich zu wiederholen (§ 29 Abs. 2 JArbSchG). Welche Sägeblätter, Schnitttiefen und welches Zubehör zulässig sind, ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers.
Wie ist der Spaltkeil einzustellen?
Der Spaltkeil ist so einzustellen, dass sein Abstand innerhalb der Schnitttiefe nicht mehr als 5 mm vom Zahnkranz entfernt ist. Diese Einstellung ist herstellerseitig meist vorgegeben und nicht frei wählbar; nach jedem Sägeblattwechsel ist zu prüfen, ob Spaltkeil und Sägeblattdurchmesser noch zueinander passen. Spaltkeil und Pendelschutzhaube dürfen nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden (§ 6 Abs. 2 BetrSichV).
Wie grenzt sich die Unterlage von der Unterweisung zu Handmaschinen ab?
Die übergreifende Unterweisung zu handgeführten Elektrowerkzeugen behandelt die Gefährdungen, die für alle Handmaschinen gleichermaßen gelten. Diese Unterlage ist gerätespezifisch und behandelt vertieft, was nur an der Kreissäge auftritt: Kreissägeblätter und deren Auswahl, Pendelschutzhaube, Spaltkeil, die Entstehung des Rückschlags und die Tauchsäge mit Führungsschiene. Beide Unterweisungen ergänzen sich; die gerätespezifische ersetzt die allgemeine nicht.
Wann ist die Tauchsäge mit Führungsschiene die risikoärmere Wahl?
Für lange, gerade Schnitte und für Schnitte an empfindlichen Oberflächen sowie überall dort, wo sonst freihändig ohne Anschlag geführt werden müsste. Das Sägeblatt läuft entlang der Schiene geführt, seitliches Verlaufen und Verkanten werden reduziert; das Werkstück muss trotzdem fixiert sein. Bei Einsetzsägearbeiten tritt eine Rückschlagsicherung an der Führungsschiene an die Stelle des Spaltkeils – dieser ist danach wieder einzubauen.
Darf eine Handkreissäge kopfüber in einen Tisch eingebaut und stationär betrieben werden?
Im Betrieb ist das keine tragfähige Lösung. Wird die Maschine in einen selbst gefertigten Tisch eingebaut, entsteht ein selbst hergestelltes Arbeitsmittel, das nach § 5 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien genügen muss. Das Interpretationspapier des BMAS zur wesentlichen Veränderung von Maschinen behandelt eine so veränderte Maschine wie eine neue und verlangt von demjenigen, der umbaut, Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung, Betriebsanleitung und CE-Kennzeichnung. Hinzu kommt der technische Befund: Im Tisch kann die Pendelschutzhaube nicht mehr selbsttätig schließen, und die vom Baustein B 265 verlangte feste Verkleidung des Zahnkranzes über der Auflage ist nicht mehr vorhanden. Wer stationär zuschneiden muss, verwendet eine dafür gebaute Maschine; für lange gerade Schnitte am Bau ist die an der Schiene geführte Handkreissäge der vorgesehene Weg.
Wie legen wir lange Bretter und Platten auf Böcken auf, damit der Schnitt nicht klemmt?
Die DGUV Regel 109-606 verlangt eine stabile, kippsichere Unterlage und nach Möglichkeit eine feste Fixierung, etwa mit Schraubzwingen. Auf Böcken bedeutet das, die Auflagen so zu setzen, dass der Schnitt nicht mittig zwischen zwei Auflagepunkten liegt und sich die Fuge unter dem Eigengewicht schließt; das abgetrennte Stück muss frei bleiben und darf nicht zwischen den Böcken eingeklemmt werden. Vor dem Einstellen der Schnitttiefe ist nach Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028 der Freiraum unter dem Werkstück zu prüfen, damit das austretende Sägeblatt weder Bock noch Untergrund trifft. Bei großformatigen Platten weist der Baustein B 265 auf die Führungsschiene hin; eine durchgehende Unterlage aus Kanthölzern in kurzen Abständen hält die Platte flächig, sodass sie sich beim Trennen nicht durchbiegt.