Unterweisung Tischkreissäge – Vorlage mit Spaltkeil- und Absaugteil

Die Unterweisung Tischkreissäge ist die maschinenbezogene Unterrichtung der Beschäftigten über die Gefährdungen an Tisch- und Formatkreissägemaschinen — Berühren des Sägeblatts, zurückschlagende Werkstücke, Holzstaub und Lärm — sowie über die daraus folgenden Schutzmaßnahmen. Unterwiesen wird tätigkeitsbezogen vor Aufnahme der Verwendung, danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Das Datum jeder Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten (§ 12 Abs. 1 Satz 4 BetrSichV). Fachliche Grundlage der Unterlage sind die DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“, Abschnitt 3.1.1, sowie BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 060 „Arbeiten an Formatkreissägemaschinen“ (Stand 05/2019).

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  • Wordunterweisung-tischkreissaege.docxUnterweisungsunterlage Tischkreissäge — bearbeitbar in Word(5 Seiten)
  • PDFunterweisung-tischkreissaege.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(5 Seiten)
  • WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen

Das ist enthalten

  • Kontrolle vor Arbeitsbeginn: Werkstück auf Fremdkörper, scharfes und rissfreies Sägeblatt ohne die Aufschrift „HSS“, Höchstdrehzahl des Blatts, Arbeitsumfeld
  • Spaltkeil als zentrale Rückschlagsicherung: Abstand zum Kreissägeblatt maximal 8 mm, Einstellung etwa 2 mm unter der höchsten Sägezahnspitze, Prüfung nach jedem Sägeblattwechsel
  • Obere Schutzhaube mit Absauganschluss auf Werkstückhöhe abgesenkt, breite Schutzhaube für Schrägschnitte; Abgrenzung zu Rückschlaggreifern an Mehrblattkreissägen nach DGUV Regel 109-606, Abschnitt 3.1.14
  • Sicheres Zuführen: Schiebestock unter 120 mm und Schiebeholz unter 30 mm Werkstückbreite, Sägehilfe „Fritz und Franz“, Umstellen des Parallelanschlags bei schmalen Werkstücken
  • Holzstaub nach TRGS 553: Arbeitsplatzgrenzwert 2 mg/m³ für Hartholzstaub als einatembarer Staub, Absauganschluss bei mindestens 20 m/s, Verbot von Abblasen und trockenem Kehren
  • Persönliche Schutzausrüstung bei über 85 dB(A), Werkzeugwechsel im energielosen Zustand, Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 14 BetrSichV; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen

Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten

Für wen

Für Schreinereien, Tischlereien und holzverarbeitende Baubetriebe, deren Beschäftigte an der Tischkreissäge zuschneiden und die diese Unterweisung dokumentieren müssen.

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Der Spaltkeil: Dickenverhältnis zum Sägeblatt und Zwangsführung

Der Spaltkeil wirkt als Rückschlagsicherung und verhindert zugleich, dass die hinter dem Schnitt aufsteigenden Sägeblattzaehne berührt werden. Damit er diese Doppelfunktion erfüllt, ist sein Dickenmaß an das jeweils aufgespannte Blatt gebunden: Er muss mindestens so dick sein wie der Sägeblattgrundkörper, darf aber nicht dicker sein als die vom Blatt erzeugte Schnittfuge. Ein zu dünner Keil lässt die Fuge zulaufen, ein zu dicker klemmt das Werkstück. An der Maschine müssen deshalb für alle einsetzbaren Sägeblattdurchmesser passende Spaltkeile vorhanden sein (DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-104, Abschnitt 2.4).

Neben der Dicke entscheidet die Lage. Der Spaltkeil muss fluchtend zum Sägeblatt montiert und zwangsgeführt sein; die Zwangsführung wird über zwei Bolzen oberhalb und unterhalb der Befestigungsschraube hergestellt. Sie verhindert, dass der Keil in Richtung Sägeblatt kippt, und damit schwerste Unfälle durch ein Herausschleudern des Spaltkeils im Betrieb. Für Maschinen älterer Bauart verlangte die Ausrüstungsübersicht der Berufsgenossenschaft bereits ab einem Sägeblattdurchmesser über 250 Millimeter einen zwangsgeführten Spaltkeil nach DIN 38820 (FBHM-104, Abschnitt 2.4; BGI 5074, Ausrüstungsübersicht).

Ein Ausbau ist nur in einem eng umgrenzten Fall vorgesehen. Nutarbeiten mit Sägeblättern ohne Spaltkeil sind unzulässig; lässt sich der Keil an einer Maschine nicht unterhalb des höchsten Sägezahns einstellen, ist das Nuten dort gar nicht erlaubt. Auch beim Verdecktsägen bleibt er eingebaut. Ausgenommen ist allein das Einsetzsägen: Dort wird der Spaltkeil entfernt, die Spaltkeilhalterung festgezogen und stattdessen ein Queranschlag oder Niederhalter als Rückschlagsicherung eingestellt. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist der Spaltkeil wieder anzubringen (FBHM-104, Abschnitt 2.4; BGI 5074, Verdecktsägen und Einsetzsägen).

Die Schutzhaube: Befestigungsart, Bewegbarkeit und Unfallbefund

Für die obere Verdeckung stehen zwei Befestigungsarten zur Verfügung: die am Spaltkeil befestigte Schutzhaube und die getrennt an der Maschine befestigte Haube. Welche von beiden zulässig ist, richtet sich nach dem Sägeblattdurchmesser (siehe Tabelle). Eine bloße obere Zahnkranzverdeckung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Ist das Sägeblatt beidseitig schwenkbar, muss das Verbreiterungsteil für beide Schwenkrichtungen einsetzbar sein. An Maschinen mit am Spaltkeil befestigter Haube sind Verdecktschnitte nur mit einer besonderen, für den Arbeitsgang bereitzustellenden oberen Werkzeugverdeckung zulässig (FBHM-104, Abschnitte 2.5.1 bis 2.5.3).

Die Haube muss sich auf Werkstückhöhe einstellen und bis auf den Maschinentisch absenken lassen, nach dem Schnitt selbsttätig zurückgehen oder in der voreingestellten Höhe verbleiben, aus zerspanbarem Material bestehen und sich nach oben verschieben lassen, damit sie beim Durchschieben nicht verklemmt. Bei Maschinen mit Vorritzsägeblatt deckt sie dieses mit ab. Der Träger einer getrennt befestigten Haube liegt bei Neumaschinen nicht in der Schnittlinie. Ein Arbeiten mit demontiertem Träger oder ohne über dem Sägeblatt positionierte Haube ist grundsätzlich unzulässig (FBHM-104, Abschnitte 2.5.1 und 2.5.4).

Wie ernst diese Anforderung zu nehmen ist, zeigt die Unfallauswertung des Sachgebiets Holzbe- und -verarbeitung. Bei 59 Prozent der untersuchten Unfälle war die obere Sägeblattverdeckung gar nicht erst eingesetzt worden; Grundlage waren 99 Unfall-Untersuchungsberichte der BGHM aus den Jahren 2013 bis 2018. 78 Prozent der Unfälle ereigneten sich während des eigentlichen Arbeitsgangs. Von den 21 Prozent danach führten 81 Prozent zu Verletzungen durch Berühren des laufenden Sägeblatts, etwa beim Entfernen von Reststücken (FBHM-104, Abschnitte 1.3.2 bis 1.3.4).

Rückschlag: Entstehung am aufsteigenden Zahnkranz und Anschlaggeometrie

Der Rückschlag entsteht dort, wo die Sägezähne hinter dem Schnitt wieder aus dem Maschinentisch aufsteigen. Klemmt das Werkstück zwischen Sägeblatt und Anschlag oder schließt sich die Schnittfuge durch Spannungen im Holz, greifen diese aufsteigenden Zähne in das Material und beschleunigen es entgegen der Vorschubrichtung zur Bedienperson hin. Dieselbe Bewegung erfasst lose Abschnitte, weshalb bei Querschnitten eine Abweisleiste anzubringen ist. Von 177 meldepflichtigen Unfällen an Tisch- und Formatkreissägen der Jahre 2014 bis 2016 führten 47 Prozent zu einem bleibenden Schaden, nahezu alle betrafen die Hände (FBHM-104, Abschnitt 1.3.1; BGI 5074, Quersägen).

Gegen das Verklemmen wirkt die Längsverstellung des Parallelanschlags. Sein hinteres Ende soll sich in dem Bereich zwischen der Vorderkante des Spaltkeils und dem vordersten Zahn des Sägeblatts einstellen lassen; maßgebend ist dabei das größte an der Maschine verwendbare Sägeblatt bei der größten Schnitthöhe. Damit sinkt die Rückschlaggefahr beim Längs- wie beim Querschneiden. Als Faustregel stößt das hintere Anschlagende an eine gedachte Linie, die etwa an der Sägeblattvorderkante beginnt und unter 45 Grad nach hinten verläuft (FBHM-104, Abschnitt 2.7.1; BGI 5074, Längssägen).

Zwei weitere Stellgrößen wirken auf denselben Mechanismus. Beim Fälzen ist die Sägefolge so zu wählen, dass die ausgesägte Leiste links vom Kreissägeblatt abfällt, weil sie sonst zwischen Anschlag und Blatt klemmen kann. Die Schnittgeschwindigkeit soll zwischen 60 und 100 Metern je Sekunde liegen; sie ergibt sich überschlägig aus Sägeblattradius in Zentimetern mal Drehzahl je Minute, geteilt durch 1000. Ein großer Spanwinkel eignet sich für Schnitte in Faserrichtung, ein kleiner für Querschnitte und Spanplatten (BGI 5074, Werkzeuge und Verdecktsägen).

Bau- und Ausrüstungskennwerte für Schutzeinrichtungen an Tisch- und Formatkreissägemaschinen nach Sägeblattdurchmesser (DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-104, Stand 08.11.2019)
MerkmalSägeblattdurchmesser bis 315 mmSägeblattdurchmesser über 315 mmFundstelle
Befestigung der Schutzhaubeam Spaltkeil zulässiggetrennt vom Spaltkeil erforderlichAbschnitt 2.5.2 und 2.5.3
Breite der Schutzhaubehöchstens 40 mmhöchstens 40 mmAbschnitt 2.5.2
Hohe Führungsfläche des Parallelanschlagsmindestens 50 mm, bis 200 mm Durchmesser mindestens 30 mmmindestens 90 mmAbschnitt 2.7.2
Niedrige Führungsfläche des Parallelanschlags5 bis 15 mm5 bis 15 mmAbschnitt 2.7.2
Tischverlängerung ab Sägeblattachsemindestens 800 mmmindestens 1200 mmAbschnitt 2.9
Auslaufzeit des Werkzeugshöchstens 10 Sekundenhöchstens 10 SekundenAbschnitt 2.6.1

Häufige Fragen

Wie oft ist an der Tischkreissäge zu unterweisen?
Tätigkeitsbezogen vor Aufnahme der Verwendung und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Das Datum jeder Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten (§ 12 Abs. 1 Satz 4 BetrSichV). Bei Jugendlichen ist mindestens halbjährlich zu wiederholen (§ 29 Abs. 2 JArbSchG). Zusätzlich stellt der Arbeitgeber eine schriftliche Betriebsanweisung bereit (§ 12 Abs. 2 BetrSichV).
Wie weit darf der Spaltkeil vom Sägeblatt entfernt sein?
Der Spaltkeil hält den Sägeschnitt hinter dem Blatt offen und verhindert, dass sich das Werkstück am auflaufenden Zahnkranz verkantet. Sein Abstand zum Kreissägeblatt darf maximal 8 mm betragen, die Einstellung liegt etwa 2 mm unter der höchsten Sägezahnspitze, und der Abstand ist nach jedem Sägeblattwechsel zu prüfen. Ein ausgebauter Spaltkeil ist ein Defekt an einer Schutzvorrichtung und unverzüglich zu melden (§ 16 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1).
Ab welcher Werkstückbreite ist ein Schiebestock einzusetzen?
Nach BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 060 ist unter 120 mm Werkstückbreite der Schiebestock einzusetzen, unter 30 mm das Schiebeholz. Beide sind an der Maschine griffbereit zu halten und bei Verschleiß zu ersetzen. Werkstückteile im Bereich des Kreissägeblatts werden nur mit dem Schiebestock entfernt, nicht mit der Hand. Der Parallelanschlag darf innerhalb des Gefahrenbereichs von etwa 120 mm seitlich vom Sägeblatt nur bei Stillstand des Werkzeugs verstellt werden.
Welche Anforderungen stellt die TRGS 553 an die Absaugung?
Bei spanabhebenden Verfahren ist eine wirksame Absaugung notwendig; der Arbeitsplatzgrenzwert für Hartholzstaub von 2 mg/m³ als einatembarer Staub ist einzuhalten (§ 4.3 Abs. 2 TRGS 553, Fassung 28.2.2025). Anhang 2 nennt Mindestquerschnitte für den Absauganschluss, gestaffelt nach Sägeblattdurchmesser, jeweils bei mindestens 20 m/s am Anschlussstutzen. Abblasen und trockenes Kehren sind unzulässig (§ 4.4 Abs. 2 TRGS 553); die Wirksamkeit ist mindestens jährlich zu überprüfen (§ 3 Abs. 5 TRGS 553).
Darf ein Auszubildender unter 18 Jahren selbstständig an der Tischkreissäge arbeiten?
Grundsätzlich nicht. Nach Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 3 JArbSchG dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass sie diese wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können. Die DGUV Regel 109-606 zählt dazu ausdrücklich das selbstständige Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen zum Sägen, Fräsen, Hobeln, Schneiden und Spalten, bei denen das Werkstück frei von Hand geführt wird. Paragraf 22 Abs. 2 JArbSchG lässt eine Ausnahme zu, wenn die Arbeiten zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind, der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird. Die einzelnen Ausbildungsschritte ergeben sich aus Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan; die betriebliche Grundunterweisung ist Voraussetzung für das sichere Arbeiten.
Muss eine ältere Tischkreissäge ohne längsverstellbaren Parallelanschlag stillgelegt werden?
Nicht zwangsläufig. Bei älteren Tischkreissägen ist die Längsverstellung des Parallelanschlags konstruktionsbedingt häufig nicht möglich. Wird ein nicht zurückziehbarer Anschlag als Anschlagpunkt für Schnitte am Queranschlag benutzt, steigt das Rückschlagrisiko; erforderlich ist dann ein geeigneter Hilfsanschlag, der sicher am Parallelanschlag angebracht ist und dessen hintere Kante etwa zwei Zentimeter vor dem Sägeblatt endet. Grundsätzlich müssen Altmaschinen den Bau- und Ausrüstungsanforderungen entsprechen und gegebenenfalls nachgerüstet werden. Ist eine technische Nachrüstung nicht möglich, kann die Lücke über zusätzliche organisatorische und personenbezogene Ersatzmaßnahmen geschlossen werden. Der Betreiber kann dann im Rahmen der maschinenspezifischen Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Maschine weiter sicher betrieben werden kann (FBHM-104, Abschnitte 1.3 und 2.7.1).