Unterweisung Kernbohrgerät – Vorlage für Diamantkernbohrarbeiten
Die Unterweisung Kernbohrgerät richtet sich an Beschäftigte, die Diamantkernbohrgeräte handgeführt oder auf einem Bohrständer bedienen – etwa in der Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation, im Trockenbau, im Fassadenbau oder bei Bauwerksuntersuchungen. Gebohrt wird mit diamantbestückten Bohrkronen in Beton, Stahlbeton, Mauerwerk und Naturstein. Unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich; Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Maßgebliche Fachquelle ist der Baustein C 365 „Diamantkernbohrarbeiten“ der BG BAU, Stand 07/2019.
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- Wordunterweisung-kernbohrgeraet.docxUnterweisungsunterlage Kernbohrgerät — bearbeitbar in Word(6 Seiten)
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- WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen
Das ist enthalten
- Prüfung des Arbeitsbereichs auf Leitungen, Kanäle und nicht tragfähige Bauteile; Rücksprache mit Statik oder Bauleitung vor Bohrungen durch Wände, Decken, Unterzüge und Stützen
- Nassbohren mit Wasserzuführung als Standardverfahren zur Staubbindung, von der TRGS 559 ausdrücklich als staubarmes Verfahren benannt
- Trockenbohren nur mit geeigneter Staubabsaugung: handgeführte Maschinen sind mit Entstaubern mindestens der Staubklasse M zu betreiben (TRGS 559 Abschnitt 4.2.2), erforderlichenfalls ergänzt um einen Luftreiniger
- Wasser und Strom beim Nassbohren: Speisepunkt mit RCD, allstromsensitive RCD bei frequenzgesteuerten Betriebsmitteln, PRCD an Gebäudesteckdosen, Schutzkleinspannung ≤ 50 V AC / ≤ 120 V DC in engen leitfähigen Räumen
- Befestigung des Bohrständers durch Schwerlastdübel, Durchankern oder Vakuumplatte mit durchgehender Unterdruckkontrolle am Manometer und laufender, einsehbarer Vakuumpumpe
- Herabfallende Bohrkerne: Absperrung des Gefahrbereichs, Auffangeinrichtungen bei Deckenbohrungen, Warnposten, Sicherung von Öffnungen nach § 10 DGUV Vorschrift 38; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen
Word (DOCX) und PDF, 6 Seiten
Für wen
Für Elektro-, SHK-, Trockenbau- und Fassadenbaubetriebe, deren Beschäftigte Kernbohrungen in Beton, Stahlbeton, Mauerwerk oder Naturstein ausführen.
Bohrständer befestigen: Dübel, Vakuumplatte und Schnellspannsäule
Die Verankerung muss die Maschine während des gesamten Gebrauchs halten. Die Sicherheitshinweise für Diamantbohrmaschinen nach EN 62841-3-6, die die Betriebsanleitung der WEKA-Kernbohrmaschinen DK26 bis DK34 wiedergibt, benennen den kritischen Fall ausdrücklich: Ist das Bauteil nicht widerstandsfähig oder porös, kann der Dübel herausgezogen werden, und der Bohrständer löst sich vom Werkstück. Für Bohrungen über 250 Millimeter Durchmesser lässt dieselbe Anleitung nur einen besonders stabilen Bohrständer mit Schwerlastdübeln zu. Die Tragfähigkeit des Untergrunds ist damit vor der Wahl der Befestigungsart zu klären und nicht erst danach.
Die Vakuumbefestigung ist die am stärksten begrenzte Variante. Die Originalbetriebsanleitung des Diamantbohrständers BST 182 V/S untersagt ihren Einsatz an der Wand und über Kopf und lässt sie nur zu, wenn die zu bohrende Fläche nicht porös sowie eben und rissfrei ist; andernfalls scheidet diese Anbringung aus. Die Nivellierschrauben dürfen nicht aus der Unterseite des Ständerfußes herausragen, weil sonst das Vakuum beeinträchtigt wird und sich der Ständer vom Untergrund lösen kann. EN 62841-3-6 ergänzt das Verbot laminierter Oberflächen wie Fliesen und Verbundbeschichtungen sowie die Prüfung der Vakuumleistung vor Bohrbeginn.
Die Schnellspannsäule verstrebt den Ständer gegen die gegenüberliegende Wand; sie wird so dicht wie möglich hinter der Ständersäule auf dem Ständerfuß aufgesetzt, mit der Kurbel fixiert und mit dem zugehörigen Bolzen gesichert. Bewegt sich ein unzureichend befestigter Ständer während des Bohrens, schlägt die Bohrkrone gegen die Bohrlochwand, Segmente brechen aus, und die Krone verkantet im Bohrloch. Rechtlich greift § 5 Absatz 1 DGUV Vorschrift 38, wonach Geräte so aufgestellt, unterstützt, ausgesteift und verankert sein müssen, dass sie die anfallenden Lasten aufnehmen und ableiten können.
Wasser als Kühlmittel im elektrischen Betrieb
Nach EN 62841-1 und EN 62841-3-6 hat der elektrische Anschluss von Diamantkernbohrmaschinen mit Wasserzuführung grundsätzlich über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zu erfolgen, und solche Maschinen dürfen nur an ordnungsgemäß geerdeten Schutzkontaktsteckdosen betrieben werden. Der im Netzkabel montierte PRCD der WEKA-Baureihe DK26 bis DK34 schaltet bei einem Fehlerstrom von 10 Milliampere ab und enthält zusätzlich eine Unterspannungsauslösung. Er darf nach derselben Anleitung nicht im Wasser liegen, ist vor Beginn der Arbeiten auf einwandfreie Funktion zu prüfen und nicht zum Ein- und Ausschalten der Maschine zu verwenden.
Das Kühlwasser ist vom Arbeitsbereich wegzuleiten oder mit einem Wasserauffangsystem aufzunehmen; beides hält den Arbeitsbereich trocken und verringert nach EN 62841-3-6 das Risiko eines elektrischen Schlages. In der Praxis übernimmt das ein Wassersammelring, dessen Spülwasser über einen Nass-Trocken-Sauger abgesaugt wird. Für Bohrungen nach oben schreibt die Betriebsanleitung des BST 182 V/S generell eine Wasserauffangvorrichtung vor; die WEKA-Anleitung lässt Überkopfbohrungen im Nassbetrieb nur mit einwandfrei funktionierendem Wassersammelring zu und verlangt, dass dabei kein Wasser in das Werkzeug eindringt.
Wasser und Elektrik zu trennen heißt auch, dass kein Wasser in den Motor gelangen darf; die WEKA-Anleitung stellt diesen Grundsatz den Arbeitsschritten voran. Geräte ohne eingebauten PRCD dürfen danach niemals ohne Trenntransformator direkt am Netz betrieben werden. Für die Kühlung ist sauberes Leitungswasser zu verwenden, weil Schmutzwasser die Dichtungen rasch verschleißt und damit unkontrollierten Wasseraustritt am Gerät begünstigt. Der Baustein C 365 der BG BAU verlangt zusätzlich, Hautkontakt mit dem Bohrschlamm zu vermeiden; Schutzhandschuhe gehören deshalb zur ständigen Ausstattung des Bohrplatzes.
Der Bohrkern und der Bereich hinter dem Durchbruch
Beim Bohren durch Wände oder Decken ist dafür zu sorgen, dass Personen und Arbeitsbereich auf der anderen Seite geschützt sind: Die Bohrkrone kann über das Bohrloch hinausgehen, und der Bohrkern kann auf der gegenüberliegenden Seite herausfallen. So steht es in den Sicherheitshinweisen für Diamantbohrmaschinen nach EN 62841-3-6. Praktisch bedeutet das, dass der Raum hinter dem Durchbruch vor Bohrbeginn erfasst und einem Verantwortlichen zugeordnet werden muss, auch wenn er vom Bohrplatz aus nicht einsehbar ist und zu einem anderen Gewerk gehört.
§ 11 Absatz 1 DGUV Vorschrift 38 verlangt für Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, Einrichtungen, die Verletzungen verhindern oder den Zutritt in den Gefahrenbereich unterbinden. Absatz 2 untersagt gleichzeitige Bauarbeiten an übereinanderliegenden Stellen ohne Schutz der unten liegenden Bereiche und verlangt, die Schutzeinrichtungen unter Berücksichtigung von Fallhöhe und Fallgewicht ausreichend zu dimensionieren. Ein Verstoß ist nach § 12 DGUV Vorschrift 38 eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 209 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VII und kann nach § 209 Absatz 3 SGB VII mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Zu regeln ist auch, wie der Kern die Bohrkrone verlässt. Bleibt er stecken, wird die Krone vom Motor getrennt, senkrecht gestellt und mit einem hölzernen Hammerstiel leicht beklopft, bis der Kern herausrutscht; Schläge gegen eine Wand oder mit Hammer und Maulschlüssel verformen das Rohr und machen Krone wie Kern unbrauchbar. Bei Sacklochbohrungen wird der Kern mit Keil oder Hebel abgebrochen und über eine eingedübelte Ringschraube herausgezogen. Vorher ist zu klären, ob die Bohrung die Tragfähigkeit berührt: Nach DGUV Regel 101-038 darf die Standsicherheit insbesondere nicht durch Unterhöhlen oder Einschlitzen gefährdet werden.
| Sachverhalt | Wert oder Grenze | Pflicht oder Folge | Beleg |
|---|---|---|---|
| Vakuumbefestigung des Bohrständers | Unterdruck von mindestens minus 0,8 bar | Vor Bohrbeginn ist der feste Sitz des Ständers zwingend zu überprüfen | Originalbetriebsanleitung Diamantbohrständer BST 182 V/S |
| Verstrebung mit Schnellspannsäule | Abstand zur gegenüberliegenden Wand 1,7 bis 3 Meter | Außerhalb dieses Bereichs ist die Verstrebung nicht ausführbar | Originalbetriebsanleitung Diamantbohrständer BST 182 V/S |
| Dübelbefestigung des Ständerfußes | Beton: Bohrloch 15 Millimeter Durchmesser, 50 Millimeter tief, Dübel M12; Mauerwerk: Bohrloch 20 Millimeter | Dübel so nah wie möglich an die Bohrständersäule setzen | Betriebsanleitung BST 182 V/S; Baustein C 365 der BG BAU |
| Wasserzuführung beim Nassbohren | Höchstens 3 bar Wasserdruck; etwa 0,8 bis 2,5 Liter je Minute nach Durchmesser und Gangstufe | Über 3 bar ist bauseits ein Druckminderer einzusetzen | Betriebsanleitungen ETN 162/3 sowie DK26 bis DK34 |
| Geräusch und Hand-Arm-Vibration | ETN 162/3: 84 dB(A) Schalldruck, 95 dB(A) Schallleistung, ah 2,9 m/s²; DK26 bis DK34: 96 dB(A), 110 dB(A), ah 2,5 m/s² | Auslösewerte 80 und 85 dB(A) sowie A(8) gleich 2,5 m/s²; Einwirkzeit je Schicht ermitteln | Herstellerangaben nach EN 62841; §§ 6 und 9 LärmVibrationsArbSchV |
Häufige Fragen
- Wie oft ist zum Kernbohrgerät zu unterweisen?
- Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen vor Aufnahme der Tätigkeit, danach in jährlichem Abstand; Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 BetrSichV). Die Unterlage ersetzt nicht die vertiefenden Unterweisungen „Quarzstaub bei mineralischen Arbeiten“ und „Elektrische Gefährdungen für Nicht-Elektrofachkräfte“; beide sind bei entsprechender Tätigkeit ergänzend durchzuführen. Bei Jugendlichen ist mindestens halbjährlich zu unterweisen (§ 29 Absatz 2 JArbSchG).
- Nass bohren oder trocken bohren?
- Nassbohren mit Wasserzuführung ist beim Kernbohren das Standardverfahren zur Staubbindung; die TRGS 559 nennt Kernbohrung und Sägen mit Wasserzuführung ausdrücklich als staubarme Verfahren. Trockenbohren ist nur mit geeigneter Staubabsaugung zulässig: handgeführte Maschinen sind mit Entstaubern mindestens der Staubklasse M zu betreiben (TRGS 559 Abschnitt 4.2.2); ist zusätzlich ein Luftreiniger erforderlich, ist er einzusetzen. Bohrschlamm und Bohrmehl werden nicht trocken gekehrt und nicht mit Druckluft abgeblasen.
- Welche elektrischen Schutzmaßnahmen gelten beim Nassbohren?
- Elektrisch betriebene Kernbohrgeräte werden nur über einen besonderen Speisepunkt mit Schutzmaßnahme angeschlossen, zum Beispiel einen Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung; bei frequenzgesteuerten Betriebsmitteln ist eine allstromsensitive RCD erforderlich. An einer Steckdose der Gebäudeinstallation ist zusätzlich eine PRCD zwischenzuschalten. In engen, leitfähigen Räumen ist Schutzkleinspannung oder Schutztrennung mit nur einem angeschlossenen Gerät einzusetzen; Trenn- und Kleinspannungstransformatoren stehen außerhalb des Nassbereichs.
- Wie wird der Bohrkern beim Durchbruch gesichert?
- Gefahrbereiche, in denen Bohrkerne oder Bauteile herabfallen können, sind abzusperren; für das Bewegen und Transportieren von Bohrkernen sind Hilfsmittel zu verwenden. Bei Deckenbohrungen sind zusätzlich Auffangeinrichtungen einzusetzen; ist ein Absperren auf der gegenüberliegenden Seite nicht möglich, ist ein Warnposten außerhalb des Gefahrenbereichs einzusetzen. Öffnungen im Baukörper sind bis zum endgültigen Verschluss gegen Abstürzen, Hineinfallen und Hineintreten zu sichern (§ 10 DGUV Vorschrift 38).
- Ab welchem Bohrdurchmesser ist der Bohrständer zwingend und wann darf freihand gebohrt werden?
- Maßgeblich ist die Betriebsanleitung des konkreten Geräts, und die Grenzen fallen unterschiedlich aus. Für die Eibenstock ETN 162/3 gilt: Bei Bohrungen im Nassschnitt mit einem Durchmesser über 70 Millimetern und Verwendung des ersten Ganges ist der Einsatz eines geeigneten Bohrständers zwingend erforderlich, und Freihandbohren im Nassschnitt im ersten Gang ist ausdrücklich verboten. Bei Trockenbohrungen im Handbetrieb zwischen 100 und 200 Millimetern verlangt dieselbe Anleitung besondere Umsicht. Der Feststellknopf für den Dauerbetrieb darf nur im Ständerbetrieb benutzt werden; im Handbetrieb ist seine Anwendung untersagt. Die WEKA-Baureihe DK26 bis DK34 ist demgegenüber von vornherein ausschließlich ständergeführt zugelassen. Die für den eigenen Gerätepark geltenden Werte gehören in die betriebsspezifische Fassung der Unterweisung.
- Was ist zu tun, wenn die Bohrkrone im Bohrloch klemmt oder verkantet?
- Kein weiterer Vorschub und sofort ausschalten: So verlangen es die Sicherheitshinweise für Diamantbohrmaschinen nach EN 62841-3-6; anschließend ist der Grund des Verklemmens zu ermitteln und die Ursache zu beseitigen. Die Betriebsanleitung der ETN 162/3 warnt ausdrücklich davor, eine klemmende Krone durch wiederholtes Ein- und Ausschalten lösen zu wollen, weil das zu vorzeitigem Verschleiß im Antrieb führt. Stattdessen wird die Maschine abgeschaltet und die Bohrkrone mit einem passenden Maulschlüssel durch Rechts- und Linksdrehen gelöst, während das Gerät vorsichtig aus dem Bohrloch gezogen wird. Soll eine im Bauteil steckende Maschine wieder gestartet werden, ist vorher zu prüfen, ob sich die Krone frei dreht; dreht sie nicht, kann sich die Maschine vom Bauteil lösen. Leuchtet die Diode im Griff rot, ist der Anpressdruck zu verringern.