Unterweisung Bitumen – Vorlage für Heißklebearbeiten
Bei Heißklebearbeiten mit Bitumen treten zwei voneinander unabhängige Gefährdungen gleichzeitig auf: das Einatmen von Dämpfen und Aerosolen und die Gefahr schwerer Verbrennungen durch die heiße Masse. Die Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich sowie bei Änderungen der Betriebsanweisung (§ 14 GefStoffV). Grundlage für die Praxis ist die Branchenlösung „Arbeiten mit heißem Bitumen in der Flachdach- und Bauwerksabdichtung“ der BG BAU.
Das steckt im Download
Sie erhalten nach dem Kauf die ZIP-Datei unterweisung-bitumen.zip mit diesen Dateien:
- Wordunterweisung-bitumen.docxUnterweisungsunterlage Bitumen — bearbeitbar in Word(5 Seiten)
- PDFunterweisung-bitumen.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(5 Seiten)
- WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen
Das ist enthalten
- Bitumenarten im Vergleich: Destillations- und Air-Rectified-Bitumen, Polymer- und Elastomerbitumen, Oxidationsbitumen
- Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung und seine Fundstelle in der TRGS 900
- Krebserzeugende Einstufung der Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen und die Folgen nach § 10 GefStoffV
- Temperaturführung als wirksamster Hebel: Höchsttemperatur, Herstellerangaben, Messung beim Abzapfen, Abgleich der Anzeige
- Schmelzofen, Arbeitsorganisation und Grenzen der Verarbeitung in geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen
- Verbrennungsgefahr, Sofortmaßnahmen bei Bitumen auf der Haut und Dokumentation der Unterweisung; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen
Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten
Für wen
Für Dachdecker-, Abdichtungs- und Bauwerksabdichtungsbetriebe, deren Beschäftigte mit heißem Bitumen arbeiten.
Bitumen ist nicht Teer — und diese Verwechslung ist rechtlich folgenreich
Bitumen entsteht bei der Aufarbeitung von Erdöl. Teer und Pech entstehen bei der Pyrolyse von Stein- oder Braunkohle und fallen unter die TRGS 551, die für Pyrolyseprodukte aus organischem Material ab einem Benzo[a]pyren-Gehalt von 50 mg/kg gilt. Bitumen ist kein Pyrolyseprodukt und fällt deshalb nicht unter diese Technische Regel.
Der Unterschied ist keine Begriffsklauberei. Tätigkeiten mit Teer und anderen Pyrolyseprodukten werden nach TRGS 551 als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren der Kategorie 1A im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet, und diese Stoffe sind hautresorptiv. Für den Straßenbau formuliert die TRGS 551 ein Verwendungsverbot: Steinkohlenteerpech, Braunkohlenteerpech, Carbobitumen oder sonstige Bindemittel mit einem Benzo[a]pyren-Gehalt von 50 mg/kg und mehr dürfen als Bindemittel im Straßenbau nicht verwendet werden. Ausgenommen ist nur die Wiederverwendung vorhandener Beläge unter den dort genannten Bedingungen.
Auch bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge trennen sich die Wege. Der Stoffkatalog im Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 1 ArbMedVV nennt polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe als Pyrolyseprodukte aus organischem Material — Bitumen beziehungsweise Dämpfe und Aerosole aus Bitumen sind dort nicht aufgeführt. Die BG BAU empfiehlt für Bitumen bei Expositionen oberhalb des Grenzwerts dringend eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Verbindlich ist ohnehin die allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung, die nach § 14 Absatz 2 Satz 2 GefStoffV Teil jeder Gefahrstoff-Unterweisung ist.
Ab welcher Temperatur überhaupt etwas entsteht — und was seit 2025 verbindlich gilt
Die BG-BAU-Branchenlösung für Arbeiten mit heißem Bitumen nennt eine klare Schwelle: Bei Temperaturen unter 80 Grad Celsius treten praktisch keine Emissionen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen auf. Bei der Kaltverarbeitung von Bitumen oder Bitumenbahnen ist deshalb nicht mit Dämpfen und Aerosolen zu rechnen. Das grenzt den Anwendungsbereich der Schutzmaßnahmen sauber ein.
Für den Kurzzeitwert gilt ein maximaler Überschreitungsfaktor von zwei. Wird der Grenzwert viermal pro Schicht über je 15 Minuten zweifach überschritten, darf in derselben Schicht keine weitere Exposition mehr erfolgen — auch nicht gegenüber anderen Gefahrstoffen. Als Mittel der Wahl nennt die Branchenlösung Arbeitszeitlenkung und Jobrotation. Zur Ermittlung des Schichtmittelwerts wird das IFA-Messverfahren Nummer 6305/2 herangezogen.
Wichtig für die Terminierung im Betrieb: Für den Bereich Bitumenbahnen wurde der Arbeitsplatzgrenzwert erst nach Ablauf einer Übergangsfrist verbindlich. Diese Frist endete am 31. Dezember 2024. Die Maßnahmen der Branchenlösung sind entsprechend ab dem 1. Januar 2025 terminiert.
Schmelzofen, Wasser und Brand: die Punkte mit dem größten Schadenpotenzial
Der Zutritt von Wasser zum heißen Bitumen muss ausgeschlossen sein, damit ein unter Umständen extrem heftiges Verspritzen des Bitumens verhindert wird. Ebenso eindeutig ist die Vorgabe für den Brandfall: Im Falle eines Brandes des Bitumenschmelzofens auf keinen Fall mit Wasser löschen, sondern den Schmelzofen mit dem Deckel abdecken, gegebenenfalls eine Löschdecke verwenden, die Gasflasche verschließen und möglichst aus dem Gefahrenbereich entfernen. Die Musterbetriebsanweisung der Branchenlösung nennt als geeignetes Löschmittel den Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver.
Für den Schmelzofen selbst gilt: Betrieb mit geschlossener und dicht schließender Abdeckung, die nur zum Befüllen und zur Temperaturmessung geöffnet wird, Aufstellung immer im Freien, auf Flachdächern mit Wanne, auf nicht brennbarer Unterlage mit Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien, Entleeren und Reinigen jeden zweiten Arbeitstag. Die eingebauten Thermometer zeigen die Bitumentemperatur oftmals nur ungenau an — sie sind zu kalibrieren, oder die Temperatur ist mit gesonderten, vorzugsweise Infrarot-Thermometern zu kontrollieren. Transportiert wird in Thermokübeln, nicht in Eimern oder Gießkannen.
Die Schutzmaßnahmen eskalieren mit dem Arbeitsbereich. Im Freien genügen Windrichtung, kurze Transportwege und Arbeiten im Stehen. In teilweise geschlossenen Bereichen wie Wohngebäuden, Parkhäusern und Industrieflächen ist für Luftwechsel durch Öffnen von Fenstern, Türen, Dachluken oder Toren zu sorgen. In schlecht belüfteten oder geschlossenen Bereichen wie unterirdischen Tiefgaragen und Kellern sind technische Lüftungsmaßnahmen zwingend. Letzte Stufe ist ein eigener fremdbelüfteter Helm mit Zuluftfilterung je Beschäftigtem, dessen Einsatz in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen und dessen Benutzung zu kontrollieren ist. Bei der PSA nennt die Branchenlösung Arbeitsschuhe mit hitzebeständigen Sohlen, wärmeisolierende Schutzhandschuhe möglichst mit Stulpen, geschlossene Arbeitskleidung mit Hosenbeinen über den Schuhen und bei Spritzgefahr Gesichtsschutz.
| Merkmal | Bitumen | Steinkohlen- und Braunkohlenteer, Pech |
|---|---|---|
| Herkunft | Aufarbeitung von Erdöl | Pyrolyse und Verkokung von Stein- oder Braunkohle |
| Einschlägige Technische Regel | TRGS 900 für den Arbeitsplatzgrenzwert | TRGS 551, ab Benzo[a]pyren-Gehalt von 50 mg/kg |
| Einstufung der Tätigkeit | Destillations- und Air-Rectified-Bitumen nicht als krebserzeugend eingestuft | Krebserzeugende Tätigkeit oder Verfahren der Kategorie 1A, zusätzlich hautresorptiv |
| Verwendung als Bindemittel im Straßenbau | Zulässig | Verboten ab 50 mg/kg Benzo[a]pyren; Ausnahme nur Wiederverwendung vorhandener Beläge |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge | Nicht im Stoffkatalog der ArbMedVV; BG BAU empfiehlt Vorsorge oberhalb des Grenzwerts dringend | Pflichtvorsorge nach ArbMedVV Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 |
Häufige Fragen
- Welcher Arbeitsplatzgrenzwert gilt für Bitumendämpfe?
- Für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³ nach dem Bitumenkondensat-Standard. Der Wert wurde im November 2019 vom Ausschuss für Gefahrstoffe festgelegt und in der TRGS 900 bekannt gemacht (GMBl 2020, S. 199-200).
- Welche Verarbeitungstemperatur ist zulässig?
- Nach der Branchenlösung der BG BAU sind bei Air-Rectified-, Polymer- und Elastomerbitumen bis 200 °C zulässig; die Verarbeitungstemperatur ist so weit wie möglich unterhalb dieser Grenze zu halten. Niedrigere Angaben aus dem Herstellerdatenblatt sind maßgeblich. Der Grundsatz lautet: Temperatur vor Verarbeitungsgeschwindigkeit. Zum Vergleich: Beim früher üblichen Oxidationsbitumen lag die Verarbeitungstemperatur bei maximal 230 °C.
- Was ist zu tun, wenn heißes Bitumen auf die Haut gelangt?
- Anhaftendes Bitumen wird nicht abgezogen – die Haut würde mit abgerissen. Die Brandverletzung wird mit Leitungswasser bei Zimmertemperatur gekühlt, um eine Unterkühlung zu vermeiden. Die Entfernung der Masse erfolgt nur durch medizinisches Fachpersonal unter Zuhilfenahme von Pflanzenöl. Bei jeder Verletzung sind Ersthelfende hinzuzuziehen, der Eintrag ins Verbandbuch vorzunehmen und die vorgesetzte Person zu informieren.
- Was gilt bei Arbeiten mit Oxidationsbitumen im Bestand?
- Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen sind in Deutschland als krebserzeugend Kategorie 1B eingestuft. Werden Beschäftigte ihnen ausgesetzt – etwa bei der Heißbearbeitung alter Dachaufbauten –, sind zusätzlich die ergänzenden Schutzmaßnahmen nach § 10 GefStoffV anzuwenden und in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
- Ist Bitumen dasselbe wie Teer — und ist es krebserzeugend?
- Nein, und die Verwechslung führt regelmäßig zu falschen Schutzmaßnahmen. Bitumen entsteht bei der Aufarbeitung von Erdöl. Teer und Pech entstehen bei der Pyrolyse von Stein- oder Braunkohle und fallen unter die TRGS 551, die ab einem Benzo[a]pyren-Gehalt von 50 mg/kg gilt. Tätigkeiten mit Teer und anderen Pyrolyseprodukten werden nach TRGS 551 als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren der Kategorie 1A im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet; zusätzlich sind diese Stoffe hautresorptiv. Für den Straßenbau gilt ein Verwendungsverbot: Steinkohlenteerpech, Braunkohlenteerpech, Carbobitumen oder sonstige Bindemittel mit einem Benzo[a]pyren-Gehalt von 50 mg/kg und mehr dürfen als Bindemittel nicht verwendet werden; ausgenommen ist nur die Wiederverwendung bereits eingebauter Beläge unter den dort genannten Bedingungen.
- Ist bei Arbeiten mit Heißbitumen arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht?
- Eine Pflichtvorsorge allein wegen Bitumen ergibt sich nicht aus der ArbMedVV. Der Stoffkatalog in Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 1 ArbMedVV führt polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe als Pyrolyseprodukte aus organischem Material auf, also Teer und Pech — Bitumen beziehungsweise Dämpfe und Aerosole aus Bitumen sind dort nicht genannt. Die BG BAU formuliert für Bitumen deshalb: Bei Tätigkeiten mit Expositionen oberhalb des Grenzwerts wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge dringend empfohlen, und eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung sollte im Rahmen der Unterweisung erfolgen. Diese Beratung ist rechtlich ohnehin verbindlich: Nach § 14 Absatz 2 Satz 2 GefStoffV ist eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung Teil jeder Gefahrstoff-Unterweisung und muss die Beschäftigten auch darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge haben.