Unterweisung Hobelmaschine – Vorlage für Abricht- und Dickenhobelmaschinen
Abricht- und Dickenhobelmaschinen sind stationäre, spanabhebende Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung; nach der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zählt insbesondere die Abrichthobelmaschine aufgrund ihres Unfallgeschehens zu den gefährlichsten Maschinen im Tischler- und Schreinerhandwerk. Die Unterlage deckt die tätigkeitsbezogene Erstunterweisung und die jährliche Wiederholung ab (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Zur Dokumentation gehören das Datum jeder Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen (§ 12 Abs. 1 Satz 4 BetrSichV). Die Unterlage folgt den Abschnitten 3.1.9 und 3.1.10 der DGUV Regel 109-606 (April 2019) und der TRGS 553 „Holzstaub“ in der Fassung vom 28.2.2025.
Das steckt im Download
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- Wordunterweisung-hobelmaschine.docxUnterweisungsunterlage Hobelmaschine — bearbeitbar in Word(7 Seiten)
- PDFunterweisung-hobelmaschine.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(7 Seiten)
- WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen
Das ist enthalten
- Abrichthobelmaschine: selbsttätig wirkende Verdeckung der Messerwelle über die gesamte Werkzeuglänge durch Brückenschutz oder Gliederschwingschutz; eine reine Klappenverdeckung mit Fügeleiste genügt dem Stand der Technik nicht
- Werkstückführung an der Abrichte mit Schiebeholz oder Zuführlade bei kurzen und schwenkbarem Hilfsanschlag bei schmalen Werkstücken; besondere Gefährdung beim Abrichten langer Teile bis etwa 60 mm Breite
- Dickenhobelmaschine: Greiferrückschlagsicherung gegen Durchpendeln gesichert, Einzugswalze, Druckbalken und Auszugswalze; höchstens zwei Werkstücke gleichzeitig an Maschinen mit starren Einzugswalzen
- Mindestwerkstücklänge über dem Achsabstand zwischen Ein- und Auszugswalze, Höhenverstellung des Tisches nur ohne Werkstück, Schneidenüberstand von maximal 1,1 mm und Mindesteinspannbereich der Hobelmesser
- Absaugung nach TRGS 553 Anhang 2 bei 20 m/s: bis unter 410 mm Hobelbreite DN 120 und 820 m³/h, bis unter 520 mm DN 140 und 1.110 m³/h, ab 520 mm DN 160 und 1.450 m³/h; Arbeitsplatzgrenzwert 2 mg/m³
- Gehörschutz bei über 85 dB(A), keine Handschuhe an der Abrichthobelmaschine, schnittfeste Handschuhe beim Messerwechsel im energielosen Zustand, Meldepflicht nach § 16 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen
Word (DOCX) und PDF, 7 Seiten
Für wen
Für Tischler-, Schreiner- und Zimmereibetriebe mit eigener Werkstatt, deren Beschäftigte Massivholz an stationären Abricht- und Dickenhobelmaschinen bearbeiten.
Bauart der Messerwelle: nur Rundform, keine Klappenbauweise
Die Messerwelle ist an der Abricht- und Dickenhobelmaschine die eigentliche Gefahrenquelle, und ihre Bauart entscheidet über das Verletzungsrisiko. Nach der Schrift Fachbereich AKTUELL FBHM-105 "Abrichthobelmaschine – Bau und Ausrüstung zum sicheren Verwenden" (Stand 8. November 2019) müssen die Werkzeuge als Rundformwerkzeug nach DIN EN 847-1 ausgeführt sein; Messerwellen neuerer Maschinen tragen dafür die Kennzeichnung MAN für Handvorschub. Das BGHM-Heft BG 96.18 "Holzbearbeitungsmaschinen TSM" (Mai 2020) formuliert dasselbe als Verwendungsverbot: An Abrichthobelmaschinen sind nur runde Messerwellen zulässig, und auf der Welle muss der Name oder das Zeichen der Herstellfirma angegeben sein.
Die zulässigen Bauformen unterscheiden sich in der Messerbefestigung. FBHM-105 nennt die Keilleistenmesserwelle mit kraftschlüssiger Befestigung, Messerwellen mit formschlüssiger Befestigung sowie Spiralmesserwellen, auch in der Ausführung mit Wendemessern. Für das Einstellen des Messerüberstands muss bei den kraftschlüssigen Keilleistenwellen eine Einstelllehre vorhanden sein. Ältere Wellen in Klappenbauweise, wie sie die frühere Sicherheitsanleitung BGI 5078 der Holz-Berufsgenossenschaft abbildet, dürfen nicht mehr verwendet werden. Wer eine solche Welle noch im Bestand hat, muss die Maschine ersetzen oder auf eine runde Messerwelle umrüsten lassen.
Bei nachschleifbaren Streifenhobelmessern muss der Mindesteinspannbereich gekennzeichnet sein, etwa auf dem Messer selbst oder auf den Spannelementen der Welle. Fehlt diese Kennzeichnung an älteren Maschinen oder Messern, darf eine Einspannbreite von 15 Millimetern nicht unterschritten werden (FBHM-105, Abschnitt 2.3). Jeder Satz Hobelmesser muss aus gleich hohen und gewichtsgleichen Messern bestehen, damit in der Welle keine Unwucht entsteht. Befestigungsschrauben sind nur mit dem zugehörigen Rüstwerkzeug und in der vom Hersteller angegebenen Reihenfolge zu spannen, sonst von der Wellenmitte nach außen; Schlüsselverlängerungen oder Schläge gegen den Schlüssel sind unzulässig.
Was die ausgewerteten Unfälle über die Verletzungsschwere zeigen
Die DGUV Regel 109-606 nennt vier häufige Ursachen schwerer Handverletzungen an der Abrichthobelmaschine: das Abrutschen vom Werkstück, eine unzureichend verdeckte Messerwelle, eine nicht sichere Werkstückführung und den Werkstückrückschlag. FBHM-105 stützt sich auf 38 Unfalluntersuchungsberichte der BGHM aus den Jahren 2013 bis 2018. Danach entfielen auf Maschinen mit Baujahr vor 1995 61 Prozent der Unfälle, aber 76 Prozent der Unfallkosten; Maschinen ab Baujahr 1995 verursachten 37 Prozent der Unfälle und nur 22 Prozent der Kosten. Das Baujahr schlägt also vor allem auf die Schwere durch.
Nach derselben Auswertung ereigneten sich 63 Prozent der Unfälle beim Abrichten, 32 Prozent beim Fügen und 5 Prozent beim Fasen am Werkstückanschlag. An Maschinen mit Klappenschutz und Fügeleiste geschahen im Vergleich der Schutzsysteme die meisten Unfälle, und dort entstanden zugleich die höchsten Kosten für Heilbehandlung, Reha und Rentenleistungen. Die falsche Handhabung beim Führen des Werkstücks an der Hinterkante wurde zu fast 90 Prozent an Maschinen mit Klappenglieder- und Schwingschutz festgestellt. Die BGHM beziffert das Präventionspotenzial auf mehr als 70 schwere Unfälle je Jahr.
Wie schwer die Verletzungen ausfallen, zeigen die Unfallbeispiele in BG 96.18. Einem 21-jährigen Fensterbauer, der eine 40 Zentimeter lange, 2,3 Zentimeter breite und 1,8 Zentimeter dicke Massivholzleiste ohne Hilfsanschlag und ohne Messerwellenverdeckung abrichtete, wurden die Endglieder von Zeige- und Mittelfinger abgehobelt; die Berufsgenossenschaft erbrachte 6.100 Euro Reha-Leistungen. Ein 19-jähriger Auszubildender rutschte beim Abrichten eines 27 mal 20 mal 1,1 Zentimeter großen Werkstücks ohne Schiebeholz ab: Endglieder von Mittel-, Ring- und Kleinfinger zertrümmert, Beugesehnen und Nerven zerstört, Reha-Leistungen 88.000 Euro.
Rückschlag am Dickenhobel und die Greiferrückschlagsicherung
An der Dickenhobelmaschine arbeitet die Messerwelle im Gegenlauf zum Werkstückvorschub; die DGUV Regel 109-606 leitet daraus eine hohe Gefährdung durch Werkstückrückschläge ab. Als Ursachen nennt sie das gleichzeitige Bearbeiten von mehr als zwei Werkstücken an Maschinen mit starrer Einzugswalze und starrem Druckbalken, einen Messerüberstand über 1,1 Millimeter sowie das Hochfahren des Tisches, während Werkstücke aufliegen; dabei kommt es zum sogenannten Einsatzfräsen mit anschließendem Rückschlag. Auch eine zu groß eingestellte Spanabnahme erhöht die Rückschlaggefahr, weshalb sie an neueren Maschinen auf 8 Millimeter begrenzt ist.
Versuchsreihen ergaben, dass die Rückschlaggefahr mit zunehmendem Schneidenüberstand steigt. Deshalb ist der Messerüberstand an Maschinen ohne CE-Kennzeichnung mit kraftschlüssiger Messerbefestigung nach BG 96.18 unabhängig von den Angaben der Betriebsanleitung auf 1,1 Millimeter einzustellen, obwohl die Bauartnorm DIN EN 860 konstruktiv bis zu 3,0 Millimeter bei zwei und 2,0 Millimeter bei vier Schneiden zulässt. Die Greiferrückschlagsicherung muss über die gesamte Arbeitsbreite auf der Einschubseite reichen, und die Greifer sind scharf und leichtgängig zu halten. Bei Hobelbreiten über 500 Millimeter ist ein zweiter Not-Aus auf der Auslassseite gefordert.
Wie folgenschwer ein Rückschlag ausgeht, zeigt ein von der BGHM dokumentierter Fall: Ein 53-jähriger Schreiner hobelte Leisten von 40 mal 5 mal 6 Zentimetern und schob mehrere Stücke nebeneinander in eine Maschine mit starrer Einzugswalze und starrem Druckbalken. Als ein Werkstück stecken blieb, beugte er sich zur Einschuböffnung; das herausgeschleuderte Teil traf ihn am linken Auge. Die Folge waren eine dauernde Einschränkung der Sehfähigkeit, 58.000 Euro Reha-Leistungen und eine monatliche Unfallrente von 240 Euro, vermutlich lebenslang.
| Merkmal | CE-Maschine nach EN 859 bzw. EN 860 | Baujahr 1980 bis 1994 | bis Baujahr 1979 |
|---|---|---|---|
| Werkzeugbauart | runde Messerwelle nach EN 847-1 | runde Messerwelle | runde Messerwelle |
| Greiferbreite der Rückschlagsicherung | 8 bis 15 mm ab 260 mm Arbeitsbreite, sonst 3 bis 8 mm | 8 bis 15 mm ab 250 mm Arbeitsbreite, sonst 3 bis 8 mm | unter 15 mm |
| Abstand zwischen den Greifern | 1 mm bis halbe Greiferbreite | höchstens halbe Greiferbreite | höchstens halbe Greiferbreite |
| Greiferspitzen unter dem Schneidenflugkreis | mindestens 2 mm | mindestens 3 mm | mindestens 3 mm |
| Auslaufzeit der Messerwelle | höchstens 10 s, gebremst höchstens 30 s bei Hochlaufzeit über 10 s | Begrenzung auf höchstens 10 s ab Baujahr 1982 | keine Forderung, Nachrüstung anzustreben |
| Abstand Schneidenflugkreis zu Tischlippe (Abrichte) | 3 mm plus/minus 2 mm | höchstens 5 mm | sollte höchstens 5 mm betragen |
Häufige Fragen
- Wie oft ist an der Abricht- und Dickenhobelmaschine zu unterweisen?
- Einmal tätigkeitsbezogen vor Aufnahme der Verwendung und danach im Jahresrhythmus (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1); Datum und Namen der Unterwiesenen gehören in die schriftliche Dokumentation (§ 12 Abs. 1 Satz 4 BetrSichV). Für Jugendliche gilt ein mindestens halbjährlicher Turnus (§ 29 Abs. 2 JArbSchG). Die Maschine darf nur von unterwiesenen, hierzu beauftragten Personen bedient werden; auch das Aufspannen der Hobelmesser bleibt unterwiesenen Personen vorbehalten.
- Wie muss die Messerwelle der Abrichthobelmaschine verdeckt sein?
- Die rotierende Messerwelle muss durch eine selbsttätig wirkende Schutzeinrichtung vollständig verdeckt sein, und zwar über die gesamte Werkzeuglänge einschließlich der nicht genutzten Teile vor und hinter dem Anschlag. Geeignet sind ein Brückenschutz oder, an Altmaschinen, ein Gliederschwingschutz. Eine reine Klappenverdeckung mit Fügeleiste ermöglicht nach dem Stand der Technik keine sichere Verwendung. Der Schneidenüberstand darf bei der Messereinstellung höchstens 1,1 mm betragen.
- Wie lang muss ein Werkstück am Dickenhobel mindestens sein?
- Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die länger sind als der Achsabstand zwischen Ein- und Auszugswalze — sonst verliert das Werkstück zeitweise den Kontakt zu den Walzen. Maßgeblich sind zusätzlich die Angaben der Betriebsanleitung zur Mindestlänge. An Maschinen mit starren Einzugswalzen und starrem Druckbalken dürfen bei unterschiedlich dicken Werkstücken höchstens zwei gleichzeitig bearbeitet werden, zugeführt an den Außenseiten der Einschuböffnung.
- Dürfen beim Hobeln Handschuhe getragen werden?
- Das hängt von der Maschine ab. An der Abrichthobelmaschine führt die Hand das Werkstück unmittelbar über die Messerwelle; dort werden keine Handschuhe getragen. An der Dickenhobelmaschine dürfen Schutzhandschuhe getragen werden. Für den Messerwechsel sind schnittfeste Handschuhe bereitzustellen und zu tragen, und zwar im energielosen Zustand der Maschine. Gehörschutz ist an beiden Maschinen erforderlich, da mit mehr als 85 dB(A) zu rechnen ist.
- Was droht dem Betrieb, wenn an der Abrichte mit umgelegter Messerwellenverdeckung gearbeitet wird?
- Nach § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, funktionsfähig sind und nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden. Ein Verstoß ist über § 22 Absatz 1 Nummer 24 BetrSichV in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes bußgeldbewehrt und kann mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden; wer einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde nach § 22 Absatz 3 ArbSchG zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 Euro. Wirtschaftlich schwerer wiegt in der Regel der Unfall selbst: Die von der BGHM dokumentierten Reha-Leistungen an der Abrichthobelmaschine reichen bis 88.000 Euro je Fall, an der Dickenhobelmaschine kommt eine laufende Unfallrente hinzu.
- Welche Zuführhilfe gehört zu welchem Schutzsystem, und wann gilt ein Werkstück als kurz?
- FBHM-105 ordnet die Arbeitshilfen dem jeweiligen Schutzsystem zu: Beim Brückenschutz muss ein Nachschiebeholz vorhanden sein, beim Schwingschutz und beim Klappengliederschutz mit Fügeleiste eine Zuführlade. Zusätzlich ist der Tisch regelmäßig mit einem Gleitmittel zu behandeln, damit das Werkstück nicht hakt. Die Zuführlade wird mit beiden Händen am Griff und etwa 20 Grad gegen die Vorschubrichtung gedreht vorgeschoben. Als Faustregel gilt nach BG 96.18: Kurz ist ein Werkstück, dessen Länge unter zweimal Handlänge plus einmal Handbreite liegt. Der flache Hilfsanschlag für schmale Teile ist 20 bis 25 Millimeter hoch und mindestens 60 Millimeter breit; an CE-Maschinen zählt er zur Sonderausstattung und ist nicht im Lieferumfang enthalten.