Unterweisung Tischfräse – Vorlage für handbeschickte Fräsmaschinen
Die Tischfräse ist eine ortsfeste Fräsmaschine mit einer im Frästisch eingebauten, meist senkrecht stehenden Frässpindel; das Werkstück wird von Hand oder mit einem Vorschubapparat am umlaufenden Werkzeug vorbeigeführt. Handgeführte Oberfräsen sind nicht Gegenstand dieser Unterlage. Unterwiesen wird tätigkeitsbezogen vor der erstmaligen Verwendung, danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG). Maßgebliche Fachquellen sind die DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ (Ausgabe April 2019) sowie DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-129 „Tischfräsmaschinen“ (Ausgabe Mai 2022). Die Vorlage enthält die vollständige Unterlage einschließlich Nachweisteil.
Das steckt im Download
Sie erhalten nach dem Kauf die ZIP-Datei unterweisung-tischfraese.zip mit diesen Dateien:
- Wordunterweisung-tischfraese.docxUnterweisungsunterlage Tischfräse — bearbeitbar in Word(5 Seiten)
- PDFunterweisung-tischfraese.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(5 Seiten)
- WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen
Das ist enthalten
- Geltungsbereich der ortsfesten Tischfräse und der Kopierfräse mit Kopier- oder Anlaufring; Abgrenzung zur handgeführten Oberfräse
- Werkzeugauswahl im Handvorschub: Kennzeichnung „MAN“ beziehungsweise „HANDVORSCHUB“, Kennzeichnung nach DIN EN 847-1, ältere BG-TEST-Werkzeuge vor 1997
- Abgleich der zulässigen Werkzeugdrehzahl mit der eingestellten Maschinendrehzahl sowie gebremste beziehungsweise spanverlustsichere Werkzeugausführung
- Werkzeugverdeckung, Druck- und Schutzvorrichtung, Vorschubapparat; selbsttätige Bremse nach FBHM-129, wenn die ungebremste Nachlaufzeit 10 Sekunden übersteigt
- Vorschub im Gegenlauf, durchgehender Anschlag, Zuführlehren und Schiebeholz sowie Rückschlagsicherung beim Einsetzfräsen nach DGUV Regel 109-606 Abschnitt 3.1
- Absaugung nach TRGS 553 mit Arbeitsplatzgrenzwert 2 mg/m³ für einatembaren Holzstaub, monatliche Prüfung der Erfassungselemente und jährliche Messung der Luftgeschwindigkeit; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen
Word (DOCX) und PDF, 5 Seiten
Für wen
Für Tischlereien, Schreinereien und holzverarbeitende Handwerksbetriebe, deren Beschäftigte an handbeschickten Tischfräsmaschinen arbeiten.
Zulassungskriterien der Fräswerkzeuge und die Prüfschablone
Als Handvorschub gilt nicht nur das Halten und Führen des Werkstücks von Hand, sondern ausdrücklich auch das Arbeiten mit Vorschubapparat, mit Schiebeschlitten und mit Handmaschinen (DGUV Regel 109-606, Abschnitt 3.1.8; DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-129, Abschnitt 2.9). Daraus folgt eine in der Praxis regelmäßig übersehene Konsequenz: Auch wer mechanisch zuführt, bleibt an Werkzeuge für den Handvorschub gebunden. Mechanischer Vorschub im Sinne der Kennzeichnung liegt erst vor, wenn Werkstück und Werkzeug während der Bearbeitung mechanisch geführt oder gehalten werden, etwa an Mehrseitenhobel- und Fräsmaschinen, Doppelendprofilern oder Bearbeitungszentren.
Ob ein Werkzeug den Anforderungen an den Handvorschub genügt, lässt sich an drei Merkmalen ablesen: an der Weite der Spanlücke einschließlich der Nachschärfzone, an der Spandickenbegrenzung und am Rückschlagverhalten. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall gibt dafür eine Prüfschablone für Fräswerkzeuge heraus, abgedruckt im TSM-Heft BG 96.18 (Ausgabe Mai 2020). Werkzeuge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind ausschließlich für den mechanischen Vorschub zugelassen. Bei Profilwerkzeugen ist die Spanlückenweite stets vom größten Schneidenflugkreisdurchmesser des Profils aus zu messen; für Werkzeugsätze mit axialem Verstellbereich, etwa in der Fensterfertigung, gelten Sonderbestimmungen.
Fräswerkzeuge ohne lesbare Beschriftung sind nach BGHM Arbeitsschutz kompakt Nr. 044 (Stand 05/2019) mit der Prüfschablone zu kontrollieren und andernfalls der Benutzung zu entziehen. Die Angaben auf dem Tragkörper umfassen neben Hersteller und Vorschubart die Werkzeugmaße Schneidenflugkreis, Schnittbreite und Bohrungsdurchmesser. Das Kurzzeichen der Schneidstoffgruppe, etwa HS für hochlegierten Schnellarbeitsstahl, HW für Hartmetall oder DP für polykristallinen Diamant, ist nur bei einteiligen und bei Verbundwerkzeugen vorgeschrieben; zusammengesetzte Messerköpfe mit lösbaren Messern führen es nicht (BGHM Arbeitsschutz kompakt Nr. 092).
Das Drehzahlfenster nach oben und nach unten
Der auf dem Werkzeug angegebene Drehzahlbereich ist ein Fenster mit zwei Grenzen. Das TSM-Heft BG 96.18 hält ausdrücklich fest, dass bei angegebenem Drehzahlbereich die untere Drehzahlgrenze nicht unterschritten werden darf. Der Grund liegt im Zerspanungsverhalten: Zu niedrige Drehzahlen erhöhen die Rückschlaggefahr, zu hohe Drehzahlen können zum Werkzeugbruch führen und steigern die Lärmbelastung (DGUV Regel 109-606, Abschnitt 3.1.8). Innerhalb des Bereichs ist je nach zu bearbeitendem Werkstoff die günstigste Drehzahl zu wählen und vor dem Aufspannen zu ermitteln.
Als Zielgröße dient die Schnittgeschwindigkeit, die das TSM-Heft über die Faustformel v = r mal n geteilt durch 1000 abschätzt, mit r in Zentimetern und n in Umdrehungen je Minute, und die es zusätzlich in einer Tabelle nach Werkzeugdurchmesser und Fräserdorndrehzahl auflöst. Unterhalb des empfohlenen Bandes weist diese Tabelle erhöhte Rückschlaggefahr aus, oberhalb Bruchgefahr und erhöhte Lärmbelästigung. Wird die Drehzahl über das Umlegen der Antriebsriemen geändert, erfolgt die Kontrolle über eine Anzeige am Bedienplatz oder über den Blick auf die Riemenscheibe in Verbindung mit einem Schaubild (FBHM-129, Abschnitt 2.4).
Welche Werkzeugabmessungen überhaupt aufgenommen werden dürfen, legt der Maschinenhersteller in der Betriebsanleitung fest; an Maschinen mit CE-Kennzeichnung sind Fräsdorndurchmesser zwischen 20 und 50 mm gebräuchlich. Beim Zapfenschneiden ist die optional erhältliche Schutzhaube an diesen Maschinen so ausgeführt, dass bei aufgesetzter Haube die mögliche Drehzahl begrenzt ist. Wer Arbeitsmittel mit Mängeln verwenden lässt, die die sichere Verwendung beeinträchtigen, handelt ordnungswidrig nach § 22 Abs. 1 Nr. 9 BetrSichV; der Rahmen reicht über § 25 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 ArbSchG bis 5.000 Euro, bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung bis 30.000 Euro.
Vorschubapparat, Andruckelemente und das reale Unfallbild
Der Vorschubapparat wird so vor den Anschlag geschwenkt, dass das Fräswerkzeug zwischen der ersten und der zweiten Einzugsrolle steht. Er wird leicht schräg zum Anschlag hin auf Werkstückdicke eingestellt und zum Andruck etwa 3 bis 5 mm abgesenkt, was ungefähr einer Handradumdrehung entspricht. Für die Vorschubgeschwindigkeit nennt das TSM-Heft BG 96.18 die Faustformel Drehzahl geteilt durch 1000 ergibt Meter je Minute. Die DGUV Regel 109-606 sieht den Einsatz des Apparats nach Möglichkeit auch beim Probefräsen und beim Bogenfräsen vor.
An Maschinen mit CE-Kennzeichnung wird der Zugriff von vorn entweder durch den Vorschubapparat oder durch eine Schutz- und Druckvorrichtung verhindert. Bogenfeder, Druckschuh und Druckrollen sind nach FBHM-129, Abschnitt 2.6.1, nur an älteren UVV-Maschinen zulässig, und auch dort nur, wenn die vorrangigen Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Beim Zuführen muss das Werkstück die erste Rolle oder den Druckschuh berühren, bevor es das Werkzeug berührt. Bei hochkant geführten Werkstücken übernehmen Druckkämme die Führung; sie werden auf Oberkante Werkzeughöhe eingestellt.
Wie sich die Gefährdung tatsächlich verteilt, zeigt die Auswertung von 48 Unfalluntersuchungsberichten der BGHM in FBHM-129 (Stand 26.05.2022): 46 Prozent der Unfälle entfielen auf das Fräsen am Anschlag, 21 Prozent auf das Einsetzfräsen und 19 Prozent auf das Probefräsen. Bei 79 Prozent der untersuchten Arbeitsgänge war die Werkzeugabdeckung komplett weggelassen worden, und knapp drei Viertel der Unfälle hinterließen einen nicht reversiblen Schaden. Unfälle durch Versagen der Maschinensteuerung oder der elektrischen Ausrüstung wurden dabei nicht festgestellt.
| Größe | Grenzwert oder Vorgabe | Folge bei Abweichung | Quelle |
|---|---|---|---|
| Spandickenbegrenzung des Fräswerkzeugs | höchstens 1,1 mm | Werkzeug nur für mechanischen Vorschub zugelassen | Prüfschablone für Fräswerkzeuge, TSM-Heft BG 96.18 (05/2020) |
| Rückschlagverhalten des Fräswerkzeugs | Verhältnis vR zu vS kleiner oder gleich 0,25 | Werkzeug nur für mechanischen Vorschub zugelassen | Prüfschablone für Fräswerkzeuge, TSM-Heft BG 96.18 |
| Schnittgeschwindigkeit | 40 bis 70 m/s | darunter erhöhte Rückschlaggefahr, darüber Bruchgefahr und höhere Lärmbelastung | TSM-Heft BG 96.18, Schnittgeschwindigkeitstabelle |
| Fräsdorndurchmesser an UVV-Maschinen ohne CE-Kennzeichnung | mindestens 30 mm | Werkzeugaufnahme nicht zulässig | FBHM-129, Abschnitt 2.8.1; DGUV Regel 109-606, Abschnitt 3.1.7 |
| Länge der zusammengefügten Druckrollen bzw. des Druckschuhs | größer als der größte Werkzeugdurchmesser | Werkstück erreicht das Werkzeug ohne vorherigen Andruck | FBHM-129, Abschnitt 2.6.1 |
| Überstand der Werkzeugverdeckung über den Schneidenflugkreis | Werkstückdicke, mindestens jedoch 15 mm | Zugriff zum Werkzeug im Arbeitsbereich bleibt offen | FBHM-129, Abschnitt 2.6 |
Häufige Fragen
- Wie oft ist zur Tischfräse zu unterweisen?
- Tätigkeitsbezogen vor der erstmaligen Verwendung, danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG). Das Datum der Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten (§ 12 Abs. 1 Satz 4 BetrSichV). Zusätzlich ist eine schriftliche Betriebsanweisung für die konkrete Maschine bereitzustellen, die unter anderem die zulässigen Werkzeuge, Drehzahlen und die Vorschubrichtung festlegt (§ 12 Abs. 2 BetrSichV).
- Welche Fräswerkzeuge sind im Handvorschub zulässig?
- Nur Werkzeuge, die für diese Verwendungsart zugelassen und mit „MAN“ beziehungsweise „HANDVORSCHUB“ gekennzeichnet sind; ältere Werkzeuge mit BG-TEST-Kennzeichnung aus der Zeit vor 1997 dürfen weiterhin im Handvorschub eingesetzt werden. Die Kennzeichnung nach DIN EN 847-1 enthält den zulässigen Drehzahlbereich für den jeweiligen Vorschub. Die Maschinendrehzahl darf die zulässige Werkzeugdrehzahl nicht überschreiten. Ein Werkzeug ohne eindeutige Kennzeichnung wird im Handvorschub nicht verwendet.
- Warum wird entgegen der Drehrichtung gefräst?
- Das Werkstück ist stets im Gegenlauf vorzuschieben, und die Drehrichtung des Werkzeugs ist vor jedem Arbeitsgang zu kontrollieren. Vorschub in Drehrichtung kann dazu führen, dass das Werkstück eingezogen und aus der Hand gerissen wird; er ist nur mit einer dafür vorgesehenen technischen Ausrüstung zulässig. Beim Einsetzfräsen ohne durchgehenden Anschlag ist eine Rückschlagsicherung zu verwenden, etwa eine Anschlagbrücke oder ein Fräsanschlag mit Schutzkasten (DGUV Regel 109-606, Abschnitt 3.1).
- Dürfen Auszubildende an der Tischfräse arbeiten?
- Jugendliche dürfen an Holzbearbeitungsmaschinen zum Sägen, Fräsen und Hobeln grundsätzlich nicht selbstständig arbeiten (§ 22 JArbSchG). Eine Ausnahme gilt, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und die Jugendlichen dabei unter Aufsicht einer fachkundigen Person stehen (DGUV Regel 109-606, Abschnitt 2.2.2). Für Jugendliche ist die Unterweisung mindestens halbjährlich zu wiederholen (§ 29 Abs. 2 JArbSchG).
- Darf ein Werkzeug für mechanischen Vorschub eingesetzt werden, wenn mit Vorschubapparat gearbeitet wird?
- Nein. Das Arbeiten mit Vorschubapparat, Schiebeschlitten oder Handmaschine gilt nach DGUV Regel 109-606, Abschnitt 3.1.8, und nach FBHM-129, Abschnitt 2.9, ausdrücklich als Handvorschub. Mechanischer Vorschub liegt erst vor, wenn Werkstück und Werkzeug während der Bearbeitung mechanisch geführt oder gehalten werden, wie an Mehrseitenhobel- und Fräsmaschinen, Doppelendprofilern oder Bearbeitungszentren. Werkzeuge für den mechanischen Vorschub weisen aufgrund ihrer größeren Schneidenüberstände ein deutlich höheres Rückschlagrisiko auf; der Apparat ändert an dieser Werkzeugeigenschaft nichts. Die Zuordnung des Werkzeugs zur Vorschubart ist deshalb unabhängig davon zu treffen, ob von Hand oder maschinell zugeführt wird. Bei fehlender oder unleserlicher Beschriftung hilft nur die Prüfschablone, andernfalls ist das Werkzeug der Benutzung zu entziehen.
- Wie wird beim Bogenfräsen am Anlaufring sicher gearbeitet?
- Die Werkstücke werden über eine Zuführleiste an das Werkzeug herangeführt; die Frästiefe begrenzt ein Anlaufring oder ein Bogenfräsanschlag. Beide können nach FBHM-129, Abschnitt 2.5.2, in eine Haube zum Fräsen geschweifter Teile integriert sein. Der Zugriff zum Werkzeug ist während der Bearbeitung vollständig zu verhindern; gefordert sind eine Werkzeugabdeckung mit einstellbarer Schutzhaube und Schutzschild sowie ein Absauganschlussstutzen. Die DGUV Regel 109-606 sieht vor, auch beim Bogenfräsen nach Möglichkeit mit dem Vorschubapparat zu arbeiten. Dieser wird dann so geneigt, dass nur eine Rolle auf das Werkstück wirkt, und so ausgerichtet, dass das Werkstück gegen den Anlaufring gedrückt wird. Bei großen Werkstücken ist eine zusätzliche Tischvergrößerung anzubringen.