Unterweisung Bandsäge – Vorlage für ortsfeste Tischbandsägemaschinen
Ortsfeste Bandsägen (Tischbandsägemaschinen) sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung; das umlaufende Sägeband ist im Schnittbereich nur teilweise verdeckt, sodass Schnittverletzungen typischerweise beim Zuführen kleiner oder runder Werkstücke, beim Wegräumen von Abschnitten in Bandnähe und beim Sägebandwechsel entstehen. Unterwiesen wird vor der erstmaligen Verwendung und anschließend in jährlichem Abstand (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1); schriftlich zu dokumentieren sind Datum und Namen der Unterwiesenen (§ 12 Abs. 1 Satz 4 BetrSichV). Fachliche Grundlage sind die DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ (April 2019) und die TRGS 553 „Holzstaub“ in der Fassung vom 28.2.2025.
Das steckt im Download
Sie erhalten nach dem Kauf die ZIP-Datei unterweisung-bandsaege.zip mit diesen Dateien:
- Wordunterweisung-bandsaege.docxUnterweisungsunterlage Bandsäge — bearbeitbar in Word(4 Seiten)
- PDFunterweisung-bandsaege.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(4 Seiten)
- WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen
Das ist enthalten
- Schutzeinrichtungen der Bandsäge: verstellbare Verdeckung des Sägeblatts, obere und untere Sägebandführung mit Seitenführung am Zahngrund, vollständige Verkleidung beider Bandsägerollen, bündige Tischeinlage
- Sägeband richtig auswählen und auflegen: scharf, rissfrei und gleichmäßig geschränkt, Sichtprüfung auf Risse im Zahngrund, Lauf über die höchste Stelle der balligen Bandauflage
- Bandspannung nach Herstellerangabe einstellen, im Betrieb beobachten und nachspannen; bei längerem Stillstand Spannung reduzieren; Sägebandwechsel nur durch unterwiesene Personen im energielosen Zustand
- Werkstückführung: beidhändig mit Sicherheitsabstand, Zuführlade oder Schiebestock bei kleinen und schmalen Teilen, Anlagewinkel oder Keilstütze für Rundmaterial, Abschnitte erst bei Stillstand entfernen
- Absaugkontrolle nach TRGS 553: täglich Sichtprüfung, monatlich Funktionskontrolle von Erfassungselementen, Förderleitungen und Filtern, jährlich Funktionsprüfung mit Messung der Luftgeschwindigkeit
- Arbeitsplatzgrenzwert 2 mg/m³ für Hartholzstaub, eng anliegende Kleidung ohne lose Enden, Prüfung nach § 4 Abs. 4 und § 14 BetrSichV, Ausschluss selbstständigen Arbeitens Jugendlicher; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen
Word (DOCX) und PDF, 4 Seiten
Für wen
Für Schreinereien, Zimmereien und Werkstätten des Holzbaus, deren Beschäftigte Kurven-, Auftrenn- und Zuschnittarbeiten an der ortsfesten Bandsäge ausführen.
Das Sägeband als Bauteil: Dicke, Schränkung und Führung
Das Sägeband ist an der Tischbandsäge das Bauteil mit der geringsten Reserve, denn es steht unter Zugspannung und wird bei jedem Umlauf über die Rollen gebogen und wieder gestreckt. Die DGUV-Schrift FBHM-128 „Tischbandsägemaschinen“ vom 26. Mai 2022 koppelt die Banddicke deshalb an den Rollendurchmesser: Ein für die Maschine zu dickes Band wird beim Lauf über die Rolle stärker verformt, als das Material dauerhaft aufnimmt, und es besteht Bruchgefahr. Schmale Bänder sind für geschweifte Schnitte bestimmt, breite für das Auftrennen von Massivholz.
Die Schränkung entscheidet darüber, ob das Band im Schnitt frei läuft. Nach FBHM-128 soll ein Sägeband so geschränkt sein, dass sich die Zähne gerade noch überdecken; eine zu enge Schränkung hat ein Verklemmen und Erhitzen des Bands beim Sägen zur Folge. Damit verliert das Material genau dort an Festigkeit, wo ohnehin die höchsten Spannungen auftreten. Der Baustein B 255 „Bandsägen“ der BG BAU vom Juli 2021 nennt stumpfe Bänder sowie Schärf- und Schränkfehler ausdrücklich als Ursache von Rissgefahr.
Seitlich geführt wird das Band durch Rollen- oder Backenführungen aus Keramik, rückseitig durch eine Rückenrolle, die es während des Sägevorgangs abstützt. Die obere Führung ist auf Werkstückhöhe einstellbar, die untere sitzt fest unter dem Tisch. Für die Höhenverstellung ist eine selbsthemmende Einrichtung vorhanden; an Maschinen, die vor 1980 gebaut wurden, fehlt sie, sodass die obere Führung dort nur bei stillstehendem Sägeband verstellt werden darf. Rund um das laufende Band ist nach B 255 ein Gefahrenbereich von 120 Millimetern zu beachten.
Bandspannung, Bandlauf und der Zustand nach Arbeitsende
Zur Bandspannung gehören an CE-Maschinen drei getrennte Einrichtungen: eine Einrichtung zum Einstellen der Spannung, eine Anzeige des eingestellten Werts und eine Ausgleichseinrichtung, die die Spannung während des normalen Betriebs aufrechterhält. FBHM-128 beschreibt das als Stand der Technik und ist ausdrücklich auch als Vergleichsmaßstab beim Zukauf gebrauchter Maschinen gedacht. Fehlt die Anzeige oder ist sie unbrauchbar, lässt sich die tatsächlich anliegende Spannung nicht mehr beurteilen; die Einstellung beruht dann allein auf Erfahrung und Gehör.
Wo das Band auf den Rollen läuft, wird über eine Einrichtung zum Neigen einer Bandsägerolle eingestellt, die zur geforderten Ausstattung gehört. Nicht jede Maschine hat ballig geformte Auflageflächen: Bei geraden Rollen lässt man die Sägezähne nach der BGHM-Schrift „Arbeiten an Bandsägemaschinen“ (Arbeitsschutz Kompakt Nr. 039, Stand 04/2024) über die vordere Rollenkante überstehen. Wird das Werkstück während des Sägevorgangs zurückgezogen, kann das Band von den Rollen ablaufen; B 255 führt diesen Punkt als eigene Schutzmaßnahme auf.
Nach dem Arbeiten wird die Verdeckung auf den Maschinentisch abgesenkt. Das Entspannen des Sägebands bei längerem Nichtgebrauch begründet die BGHM mit der Materialermüdung an Rollenbelägen, Bandspannungsfeder und dem Sägeband selbst. Sie verlangt zugleich, durch ein Hinweisschild an der Maschine auf das entspannte Band aufmerksam zu machen; ohne dieses Schild beginnt die nächste Schicht möglicherweise mit ungespanntem Band. Das Schild ist damit ein fester Bestandteil der organisatorischen Maßnahmen nach Arbeitsende und gehört in die Unterweisung.
Bandriss: Auslöser, Verkanten und Rückhaltung des Bands
Die Auswertung des Unfallgeschehens in FBHM-128 nennt drei häufigste Verletzungsursachen an Tischbandsägen: Abrutschen vom Werkstück, keine sichere Führung des Werkstücks und Brechen oder Reißen des Sägebands. Der Bandriss steht damit gleichrangig neben den Handverletzungen und ist keine Randerscheinung. B 255 benennt den Auslöser konkret: Verkantet das Werkstück, kann das Bandsägeblatt reißen. Werkstücke sind deshalb so vorzuschieben, dass sich die Schnittfuge nicht schließt, und bei Hochkantquerschnitten ist immer die untere Kante zuerst zuzuführen.
Rundes und kippendes Material verkantet besonders leicht. FBHM-128 empfiehlt für das sichere Querschneiden von Rundholzstäben geeignete Laden oder Stützen und weist ausdrücklich darauf hin, dass diese in der Regel nicht zum Lieferumfang der Maschine gehören, also gesondert zu beschaffen oder zu fertigen sind. B 255 ergänzt Vorrichtungen zum Schneiden von Dreiecksleisten und die Keilschneidlade. Die Tischeinlage ist auszuwechseln, sobald beiderseits der Schnittfuge ein Spalt von mehr als drei Millimetern entstanden ist; zulässig sind nur Einlagen aus Holz oder Kunststoff.
Reißt das Band dennoch, entscheidet die Verkleidung darüber, ob es aus der Maschine herausschlägt. Für Maschinen bis Baujahr 1979 galt eine Verdeckung unmittelbar vor der Gefahrstelle als ausreichend, ergänzt um einen Schutzbügel oberhalb der oberen Rolle, der das Herausschlagen des gerissenen Bands verhindern sollte. Ab Baujahr 1980 war eine allseitig wirkende Verkleidung gefordert, für CE-Maschinen die geschlossene Bauform. Ein Band mit Rissen ist ein Mangel, der die sichere Verwendung beeinträchtigt; § 5 Absatz 2 BetrSichV untersagt dann das Verwendenlassen.
| Merkmal | Vorgabe bzw. Richtwert | Bezugsebene | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rückenrolle zum Bandrücken | etwa 0,5 mm Abstand; die Rolle soll nur während des Schneidvorgangs mitlaufen | Einstellen vor dem Schnitt | BG BAU, Baustein B 255, 07/2021 |
| Seitenführung zum Zahngrund | bis dicht an den Zahngrund herangestellt, im Einstellschema mit rund 2 mm als Richtwert hinterlegt | Einstellen vor dem Schnitt | BG BAU, Baustein B 255, 07/2021 |
| Dicke des Sägebands | etwa 1/1000 des Rollendurchmessers; darüber besteht Bruchgefahr | Auswahl des Sägebands | DGUV FBHM-128, 26.05.2022 |
| Zahl der Sägebandführungen | bei Rollendurchmesser bis einschließlich 315 mm genügt nach Norm die obere Führung | Bau und Ausrüstung der Maschine | DGUV FBHM-128, 26.05.2022 |
| Auslaufzeit des Sägebands | auf 10 Sekunden zu begrenzen; automatisch wirkende Bremsvorrichtung bei längerem ungebremsten Auslauf seit 01.01.1982 | Bau und Ausrüstung der Maschine | DGUV FBHM-128, 26.05.2022 |
| Arbeitsdauer je Schicht an Handwerksmaschinen ohne Ausstattung nach Anhang 2 | höchstens eine Stunde; für die übrigen dort gelisteten Holzbearbeitungsmaschinen 30 Minuten | Kurzzeitwertkonzept nach TRGS 900 | TRGS 553 Anhang 6, Fassung 28.2.2025 |
Häufige Fragen
- Wie oft ist an der Bandsäge zu unterweisen?
- Vor der erstmaligen Verwendung und anschließend in jährlichem Abstand (§ 12 Abs. 1 BetrSichV, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Die Dokumentation umfasst Datum und Namen der Unterwiesenen (§ 12 Abs. 1 Satz 4 BetrSichV). Jugendliche werden mindestens halbjährlich erneut unterwiesen (§ 29 Abs. 2 JArbSchG). Die Unterweisung zur Holzbearbeitung umfasst zusätzlich die Holzstaubexposition, die richtige Anwendung der Absaugung und die Reinigungsmaßnahmen.
- Wie werden Verdeckung und Sägebandführung eingestellt?
- Die verstellbare Verdeckung des Sägeblatts wird vor jedem Schnitt so weit wie möglich an die Werkstückhöhe herangestellt, sodass nur der zum Schneiden benötigte Teil des Sägebands frei bleibt; bei jedem Werkstückwechsel wird sie neu angepasst. Die Seitenführung der oberen und unteren Sägebandführung steht dicht am Zahngrund, die Rückenrolle mit geringem Abstand zum Sägeband. Die Tischeinlage liegt bündig, ihre Durchtrittsöffnung ist so eng wie möglich.
- Wie lässt sich ein Bandriss vermeiden?
- Regelmäßige Rissprüfung und richtige Spannung sind die wirksamsten Maßnahmen. Verwendet werden nur scharfe, rissfreie und ausreichend geschränkte Sägebänder; vor dem Auflegen wird insbesondere der Zahngrund auf Risse sichtgeprüft. Die Bandspannung wird nach Herstellerangabe eingestellt, im Betrieb beobachtet und bei Bedarf nachgespannt, bei längerem Stillstand reduziert. Die vollständige Verkleidung der Bandsägerollen und eng eingestellte Führungen halten das Sägeband im Führungsbereich zurück.
- In welchen Abständen ist die Absaugung zu kontrollieren?
- Mindestens täglich sind die Absaug-, Aufsaug- und Abscheideeinrichtungen auf augenscheinliche Mängel zu prüfen. Mindestens monatlich folgt eine Funktionskontrolle der Erfassungselemente, Förderleitungen, Filter sowie der Abreinigungs- und Austragseinrichtungen, jährlich zusätzlich eine Funktionsprüfung einschließlich Messung der Luftgeschwindigkeit an den Erfassungselementen. Für Hartholzstaub gilt nach TRGS 553 ein Arbeitsplatzgrenzwert von 2 mg/m³ als einatembarer Staub. Kehren und Ausblasen mit Druckluft sind ausgeschlossen.
- Was ist beim Wechsel des Sägebands an der Bedienung der Maschine zu beachten?
- Die einstellbare Schutzeinrichtung ist nach der DGUV-Schrift FBHM-128 so gestaltet, dass sie für den Bandwechsel nicht von der Tischbandsägemaschine abgenommen werden muss; ein Ausbau der Verdeckung ist also weder nötig noch vorgesehen. Zum Ausrichten des neuen Bands lassen sich die Rollen von Hand drehen, sofern die Maschine eine am Motor eingebaute Federdruckbremse besitzt. Die Funktion „Lösen der Bremse“ ist erst wählbar, wenn der Sägerollenantrieb stillsteht; bei gelöster Bremse lässt sich die Maschine nicht einschalten, und beim Zurücksetzen dieser Funktion darf kein Anlauf erfolgen. Für den Umgang mit dem Band selbst empfiehlt die BGHM in Arbeitsschutz Kompakt Nr. 039 das Tragen von Handschuhen. Anschließend werden Bandlauf, Spannung und die Einstellung der oberen und unteren Führung kontrolliert.
- Was bedeutet die Verriegelung der Zugangstüren zu den Bandsägerollen im Alltag?
- An CE-Maschinen ist der Zugriff zur oberen und unteren Bandsägerolle sowie zum gesamten Sägeband im nicht schneidenden Bereich durch feststehende und zusätzlich verriegelte bewegliche trennende Schutzeinrichtungen verhindert; die Zugangstür zur oberen Rolle trägt dafür einen Positionsschalter. Praktisch heißt das: Steht die Tür offen, darf die Maschine nicht anlaufen. FBHM-128 verlangt, die Wirksamkeit dieser Sicherheitsfunktionen regelmäßig zu kontrollieren, und nennt dabei neben der Verstellbarkeit der Sägeblattverdeckung ausdrücklich die Funktion der Positionsschalter an den Zugangstüren. Wird ein solcher Schalter überbrückt oder bleibt er defekt, liegt ein Verstoß gegen § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV vor. Das ist nach § 22 Absatz 1 Nummer 24 BetrSichV in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 ArbSchG eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 5.000 Euro.