Unterweisung Kapp- und Gehrungssäge – Vorlage für Ablängen und Gehrungsschnitte

Kapp- und Gehrungssägen — mit Zugfunktion auch Zugkappsägen genannt — sind Kreissägemaschinen zum Ablängen und Gehrungsschneiden von Holz und Holzwerkstoffen und damit Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Zu unterweisen ist tätigkeitsbezogen vor Aufnahme der Verwendung, anschließend mindestens einmal jährlich (§ 12 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1). Datum und Inhalt jeder Unterweisung sowie die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Grundlage der betrieblichen Betriebsanweisung ist die Betriebsanleitung des Herstellers, die nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Verbindung mit der 9. ProdSV mitzuliefern ist; für die Staubseite gilt die TRGS 553 „Holzstaub“.

Das steckt im Download

Sie erhalten nach dem Kauf die ZIP-Datei unterweisung-kapp-gehrungssaege.zip mit diesen Dateien:

  • Wordunterweisung-kapp-gehrungssaege.docxUnterweisungsunterlage Kapp- und Gehrungssäge — bearbeitbar in Word(4 Seiten)
  • PDFunterweisung-kapp-gehrungssaege.pdfDieselbe Unterlage als PDF — druckfertig(4 Seiten)
  • WordNachweisteil mit Teilnehmerlistein der Unterweisungsunterlage enthalten — Themenliste und Unterschriftszeilen

Das ist enthalten

  • Anwendungsbereich der Maschine einschließlich vom Hersteller freigegebener Kunststoff-, Aluminium- und sonstiger NE-Metallprofile; Abgrenzung zu handgeführten Elektrowerkzeugen
  • Aufstellung auf ebenem, tragfähigem Untergrund, Sicherung gegen Kippen sowie Werkstückauflagen und Tischverlängerungen links und rechts bei langen Werkstücken
  • Pendelschutzhaube: selbsttätiges Öffnen und Schließen, Rückführung des Sägeaggregats in die Ausgangsstellung, Verbot des Hochklemmens oder Fixierens mit Klebeband (§ 6 Abs. 2 BetrSichV)
  • Werkstückspannung gegen den Anschlag, nur ein Werkstück je Schnitt, enge Durchtrittsöffnung, Schablone für Rundmaterial und Handhaltung außerhalb der Schnittbahn bei Gehrungsschnitten
  • Sägeblattwahl: gekennzeichnete Blätter mit passender zulässiger Drehzahl, in der Regel negativer Spanwinkel, kein hochlegierter Schnellarbeitsstahl (HSS), Wechsel im energielosen Zustand mit schnittfesten Handschuhen
  • Entstauber mit mindestens Staubklasse M nach TRGS 553, Verbot von Kehren und Ausblasen, Prüfung nach § 14 BetrSichV und Beschäftigungsbeschränkung nach § 22 JArbSchG; Nachweisteil mit Unterschriftszeilen

Word (DOCX) und PDF, 4 Seiten

Für wen

Für Innenausbau-, Zimmerei- und Montagebetriebe, deren Beschäftigte Leisten, Profile und Kanthölzer an der Kapp- und Gehrungssäge ablängen.

Einzel-Unterweisung
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Zugbewegung und Schnittrichtung an der Zugkappsäge

Die Zugfunktion vergrößert die mögliche Schnittlänge erheblich; ohne sie ist die Schnittbreite auf das begrenzt, was das abgesenkte Sägeblatt erfasst (DGUV Regel 109-606, Kapitel 3.1.4). Betriebsanleitungen unterscheiden deshalb zwei Betriebsarten. Bei schmalen Werkstücken wird die Zugeinrichtung mit der Feststellschraube in der hinteren Stellung fixiert, die Maschine läuft dann im reinen Kappbetrieb; eine Anleitung nennt dafür Schnittbreiten bis etwa 100 Millimeter und verlangt oberhalb dieser Breite ausdrücklich einen beweglichen Maschinenkopf (Betriebsanleitung Scheppach HM140L/MST305/KZGS305-BE). Welche Grenze gilt, ist modellabhängig und vor der Unterweisung aus der jeweiligen Anleitung zu übernehmen.

Für die Richtung gibt es eine eindeutige Vorgabe: Beim Einsatz der Zugfunktion muss der Sägevorgang stets von der Außenkante zum Werkstückanschlag hin ausgeführt werden (DGUV Regel 109-606, Kapitel 3.1.4). Praktisch sind das vier Schritte. Das Sägeaggregat wird bei angehobenem Kopf ohne Schnitt entlang der Zugstangen nach vorne gezogen, dann wird die Maschine eingeschaltet, das Aggregat langsam abgesenkt und anschließend mit gleichmäßigem Vorschub nach hinten durch das Werkstück gedrückt (Betriebsanleitung Festool KS 120 REB/KS 88 RE). Der Zugweg wird also ohne Schnitt zurückgelegt, gesägt wird schiebend.

Wird umgekehrt gearbeitet, also mit abgesenktem Blatt zum Bediener hin gezogen, entsteht die kritische Gefährdung: Bei ziehendem Schnitt besteht die Gefahr, dass das Sägeblatt am Werkstück aufsteigt und die Sägeblatteinheit dem Bediener gewaltsam entgegengeschleudert wird. Dieser Sicherheitshinweis nach EN 62841 ist in den Betriebsanleitungen von Gehrungskappsägen abgedruckt. Klemmt das Blatt dennoch, ist die Maschine sofort auszuschalten; erst nach dem Stillstand aller beweglichen Teile und mit gezogenem Netzstecker darf das eingeklemmte Material entfernt werden. Weitersägen bei einer solchen Blockierung führt zum Verlust der Kontrolle über die Maschine.

Werkstück fixieren statt freihändig halten

Das Werkstück muss unbeweglich sein und entweder festgespannt oder gegen Anschlag und Tisch gedrückt werden; freihändiges Schneiden ist ausgeschlossen, weil lose oder sich bewegende Werkstücke mit hoher Geschwindigkeit herausgeschleudert werden können (Sicherheitshinweise nach EN 62841 in den Betriebsanleitungen). Die DGUV Regel 109-606 verlangt entsprechend, Werkstücke vor dem Schneiden mit Niederhaltern oder Zwingen fest zu fixieren, und benennt fehlenden sicheren Werkstückhalt sowie mangelhafte Werkstückauflage und Werkstückführung ausdrücklich als häufige Unfallursachen. Werkstücke, die sich nicht sicher spannen lassen, dürfen nach Herstellerangabe gar nicht erst bearbeitet werden.

Für die Handhaltung gelten drei klare Verbote. Die Hand darf die vorgesehene Schnittlinie nie kreuzen, weder vor noch hinter dem Sägeblatt; das Werkstück rechts neben dem Blatt mit der linken Hand zu halten oder umgekehrt gilt als sehr gefährlich. Bei rotierendem Sägeblatt darf nicht hinter den Anschlag gegriffen werden. Und ein Sicherheitsabstand von 100 Millimetern zwischen Hand und rotierendem Blatt ist auf beiden Seiten einzuhalten, auch beim Entfernen von Holzabfällen (EN 62841). Der Baustein B 254 der BG BAU beziffert den zu beachtenden Gefahrenbereich mit 120 Millimetern rund um das Sägeblatt.

Der Anschlag ist Teil der Werkstückfixierung und muss über die gesamte Tischlänge reichen (BG BAU, Baustein B 254). Verschiebbare Anschlagschienen sind für 90-Grad-Kappschnitte in der inneren, für Gehrungsschnitte mit geneigtem Sägekopf in der äußeren Stellung zu arretieren; der Abstand zwischen Anschlagschiene und Sägeblatt soll dabei höchstens fünf Millimeter betragen (Betriebsanleitung Scheppach). Vor dem Schnitt ist die vollständige Schnittbewegung bei ausgeschalteter Maschine und ohne Werkstück zu simulieren. Gebogene oder verzogene Werkstücke werden mit der nach außen gekrümmten Seite zum Anschlag gespannt, damit entlang der Schnittlinie kein Spalt bleibt.

Auflage, Rundmaterial und der Griff in den Gefahrbereich

Werkstücke, die länger oder breiter als die Tischoberseite sind, brauchen eine angemessene Abstützung durch Tischverlängerungen oder Sägeböcke. Ohne feste Abstützung kippen sie, und ein kippendes Werkstück oder Abschnittstück kann die untere Schutzhaube anheben oder unkontrolliert vom rotierenden Blatt weggeschleudert werden (EN 62841). Die DGUV Regel 109-606 formuliert dieselbe Anforderung als Pflicht, lange Werkstücke durch zusätzliche Auflagen gegen Abkippen abzustützen. Eine zweite Person darf eine Tischverlängerung nicht ersetzen: Die instabile Abstützung kann das Blatt klemmen und Bediener wie Helfer in das rotierende Blatt ziehen.

Rundmaterial ist ein Sonderfall. Stangen und Rohre neigen beim Schneiden zum Wegrollen, wodurch sich das Blatt festbeißen und das Werkstück samt Hand in das Blatt gezogen werden kann; deshalb ist stets eine Zwinge oder eine geeignete Vorrichtung zu verwenden (EN 62841). Die BGHM beschreibt den Ablauf konkret: Das Rundmaterial wird auf der Vorrichtung gespannt und diese mitsamt Werkstück am Anschlag angelegt (Arbeitsschutz Kompakt Nr. 097). Das abgeschnittene Stück darf nie gegen das rotierende Blatt gedrückt werden, weil es sich verkeilen und weggeschleudert werden kann.

Nach beendetem Schnitt ist der Schalter loszulassen, der Sägekopf unten zu halten und der Stillstand des Blatts abzuwarten, bevor das abgeschnittene Stück entfernt wird; mit der Hand in die Nähe des auslaufenden Blatts zu reichen, ist sehr gefährlich (EN 62841). Die Nachlaufzeit ist begrenzt: Vor Arbeitsaufnahme ist zu prüfen, ob das Sägeblatt nach dem Ausschalten innerhalb von zehn Sekunden zum Stillstand kommt (DGUV Regel 109-606). Erst wenn das Aggregat in die Ausgangsstellung zurückgeführt und eingerastet ist, wird das Werkstück neu positioniert (BGHM, Arbeitsschutz Kompakt Nr. 097).

Lärmkennwerte, Auslösewerte, Werkstückmaße und Bußgeldrahmen an der Zug-Kapp-Gehrungssäge
KenngrößeWertQuelleFolge für den Betrieb
Emissionsschalldruckpegel der Maschinenartüber 85 dB(A) ist zu erwartenDGUV Regel 109-606, Kapitel 3.1.4Gehörschutz tragen; lärmarme Sägeblätter senken den Pegel erheblich
Herstellerangaben zweier ZugkappsägenL(pA) 88 dB(A) / L(WA) 101 dB(A) bzw. L(pA) 95 dB(A) / L(WA) 108 dB(A), jeweils K = 3 dBBetriebsanleitungen Festool KS 120 REB und Scheppach HM140L, ermittelt nach EN 62841Ausgangsdaten für die Ermittlung der Lärmexposition im Betrieb
Auslösewerte Lärmoben L(EX,8h) 85 dB(A) / L(pC,peak) 137 dB(C); unten 80 dB(A) / 135 dB(C)§ 6 LärmVibrationsArbSchVunten: Gehörschutz zur Verfügung stellen; oben: bestimmungsgemäße Benutzung durchsetzen (§ 8 Abs. 1 und 3)
Kennzeichnung als Lärmbereichab Überschreiten eines oberen Auslösewerts§ 7 Abs. 4 LärmVibrationsArbSchVArbeitsbereich kennzeichnen und abgrenzen
Werkstückmaße nach HerstellerangabeMindesthöhe 3 mm, Mindestbreite 10 mm; abgeschnittenes Reststück nicht unter 30 mmBetriebsanleitungen Scheppach HM140L bzw. Festool KS 120 REBkleinere Teile nur mit Spannvorrichtung oder Schablone, sonst Einzug in den Spalt
Bußgeldrahmen Lärmschutzbis 5.000 Euro§ 16 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 ArbSchGOrdnungswidrigkeit; bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit Straftat nach § 26 Nr. 2 ArbSchG

Häufige Fragen

Wie oft ist an der Kapp- und Gehrungssäge zu unterweisen?
Tätigkeitsbezogen vor Aufnahme der Verwendung, anschließend mindestens einmal jährlich (§ 12 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1). Datum und Inhalt sowie die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift zu bestätigen. Bei Jugendlichen wird mindestens halbjährlich unterwiesen (§ 29 Abs. 2 JArbSchG). Die Prüffristen der Maschine leitet der Betrieb aus der Gefährdungsbeurteilung ab (§ 3 Abs. 6 BetrSichV) und richtet sie zusätzlich nach der Betriebsanleitung aus.
Darf die Pendelschutzhaube für einen einzelnen Schnitt festgesetzt werden?
Nein. Die Pendelschutzhaube gibt das Sägeblatt nur im unmittelbaren Schnittbereich frei und schließt beim Anheben selbsttätig wieder. Sie darf niemals hochgeklemmt, festgebunden oder mit Klebeband fixiert werden — auch nicht für wiederkehrende Werkstücke. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Schutzeinrichtungen nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden (§ 6 Abs. 2 BetrSichV). Eine schwergängige oder beschädigte Haube ist unverzüglich zu melden (§ 16 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1).
Welche Sägeblätter dürfen aufgespannt werden?
Nur gekennzeichnete Sägeblätter, deren zulässige Drehzahl mindestens der Höchstdrehzahl der Maschine entspricht; beide Angaben sind vor dem Aufspannen abzugleichen. Die Auswahl erfolgt nach Herstellervorgabe, üblicherweise mit negativem Spanwinkel, damit das Werkstück nicht hochsteigt. Sägeblätter aus hochlegiertem Schnellarbeitsstahl (HSS) sind ausgeschlossen. Vor dem Aufspannen wird auf Risse und fehlende Zähne sichtgeprüft; beschädigte Blätter werden aussortiert.
Dürfen Auszubildende an der Kapp- und Gehrungssäge arbeiten?
Jugendliche dürfen mit Arbeiten, bei denen sie in erhöhtem Maße Unfallgefahren ausgesetzt sind, die sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder abwenden können, grundsätzlich nicht beschäftigt werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 5 JArbSchG); dazu zählt der eigenständige Umgang mit dieser Maschine. Die Beschränkung gilt nicht, soweit die Beschäftigung zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen sichergestellt wird (§ 22 Abs. 2 JArbSchG).
Wann darf die Zugeinrichtung festgestellt werden und wann nicht?
Das ist eine Frage der Schnittbreite, nicht der Bequemlichkeit. Bei schmalen Werkstücken wird die Zugeinrichtung mit der Feststellschraube in der hinteren Stellung fixiert; die Maschine arbeitet dann als reine Kappsäge, das Aggregat wird nur abgesenkt. Eine Betriebsanleitung nennt dafür Schnittbreiten bis etwa 100 Millimeter und verlangt oberhalb dieser Breite ausdrücklich, dass die Feststellschraube gelöst und der Maschinenkopf beweglich ist (Scheppach HM140L/MST305/KZGS305-BE). Der Wert ist modellabhängig, maßgeblich ist die Anleitung der eingesetzten Maschine. Umgekehrt darf bei gelöster Zugeinrichtung nie mit abgesenktem Blatt zum Körper hin gezogen werden: Der Zugweg wird ohne Schnitt zurückgelegt, gesägt wird von der Außenkante zum Werkstückanschlag hin (DGUV Regel 109-606).
Worauf kommt es bei der Aufstellung der Säge auf der Baustelle an?
Die Maschine ist standsicher, mit ausreichend Freiraum und möglichst ergonomischer Arbeitshöhe aufzustellen (DGUV Regel 109-606; BGHM, Arbeitsschutz Kompakt Nr. 097). Die Betriebsanleitungen konkretisieren das: Die Säge wird auf einer Werkbank oder dem Untergestell über die im Maschinengestell vorhandenen Bohrungen festgeschraubt, und eine ebene, feste Arbeitsfläche verringert die Gefahr, dass die Gehrungskappsäge instabil wird (EN 62841). Auf Baustellen darf die Energieversorgung nur aus geeigneten Speisepunkten erfolgen (DGUV Information 203-006); bei besonderen Umgebungsbedingungen wie Nässe sind zusätzliche Maßnahmen wie Wetterschutzabdeckungen zu treffen. Der Fußboden ist frei von Holzspänen und Materialabschnitten zu halten, und auch bei kurzen Unterbrechungen wird die Maschine abgeschaltet (BG BAU, Baustein B 254).