Unbedenklichkeitsbescheinigung am Bau: Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und SOKA-BAU
Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Unternehmen seine Beiträge ordnungsgemäß zahlt. Am Bau fordern Generalunternehmer und Auftraggeber sie von Nachunternehmern an, weil sie sonst unter Umständen für fremde Beiträge haften. Es gibt nicht die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern mehrere – von Krankenkassen, von der Berufsgenossenschaft, von der SOKA-BAU und vom Finanzamt. Welche gebraucht wird, hängt vom Risiko ab, gegen das sie schützt.
Die vier Bescheinigungen im Überblick
| Aussteller | Bestätigt | Schützt vor | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Krankenkassen als Einzugsstellen | Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge | Bürgenhaftung für SV-Beiträge des Nachunternehmers | § 28e Abs. 3a–3f SGB IV |
| Berufsgenossenschaft (qualifizierte UB) | Mitgliedschaft und Beitragszahlung zur Unfallversicherung | Haftung für BG-Beiträge | § 150 Abs. 3 SGB VII |
| SOKA-BAU | Zahlung der Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft | Haftung für Urlaubskassenbeiträge | § 14 AEntG |
| Finanzamt (Bescheinigung in Steuersachen) | steuerliche Zuverlässigkeit | Auswahlrisiko, Vergabeanforderungen | keine gesetzliche Haftungsnorm |
Krankenkassen: ab 275.000 Euro wird es ernst
Nach § 28e Abs. 3a SGB IV haftet ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit Bauleistungen beauftragt, für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Die Haftung gilt ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 275.000 Euro (§ 28e Abs. 3d SGB IV). Befreien kann sich der Unternehmer, wenn er nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden von der Zahlung ausgehen konnte – etwa durch eine Präqualifikation des Nachunternehmers (§ 28e Abs. 3b SGB IV) oder durch lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Einzugsstellen (§ 28e Abs. 3f SGB IV). „Lückenlos“ heißt: von jeder Krankenkasse, bei der der Nachunternehmer Beschäftigte gemeldet hat.
Berufsgenossenschaft: die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt nach § 150 Abs. 3 SGB VII eine entsprechende Haftung. Die BG BAU und andere Unfallversicherungsträger stellen dafür eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die neben der Mitgliedschaft auch Angaben zu Lohnsummen und Beitragszahlung enthält.
SOKA-BAU: nur für erfasste Betriebe
Betriebe, die unter die allgemeinverbindlichen Sozialkassentarifverträge der Bauwirtschaft fallen, zahlen Beiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse bzw. Zusatzversorgungskasse (SOKA-BAU). Für diese Beiträge haftet der Auftraggeber nach § 14 AEntG wie ein Bürge. Die SOKA-BAU bescheinigt auf Antrag, dass der Betrieb seinen Beitragspflichten nachkommt. Nicht jeder Handwerksbetrieb ist erfasst – maßgeblich ist der betriebliche Geltungsbereich der Tarifverträge.
So organisieren Sie die Nachweise
Vor Auftragsvergabe alle Bescheinigungen anfordern, Gültigkeitsdaten in ein Register übertragen und vor Abschlagszahlungen prüfen, ob etwas abgelaufen ist. Präqualifizierte Nachunternehmer (Präqualifikationsverzeichnis nach VOB/A) ersparen einen Teil der Einzelnachweise. Und: Mindestlohn und Mindestentgelte sind von keiner Bescheinigung abgedeckt – dafür haften Auftraggeber nach § 13 MiLoG und § 14 AEntG ohne Schwellenwert. Eine unterschriebene Nachunternehmererklärung und Stichproben gehören deshalb dazu. Für die Bauabzugsteuer siehe Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
FAQ: Unbedenklichkeitsbescheinigungen am Bau
Wo bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse?
Bei jeder Krankenkasse, bei der Beschäftigte angemeldet sind, meist über das Arbeitgeberportal oder formlos per Antrag. Für die Exkulpation nach § 28e Abs. 3f SGB IV braucht der Auftraggeber die Bescheinigungen aller betroffenen Einzugsstellen.
Wie lange ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig?
Das legt der Aussteller fest; viele Bescheinigungen beziehen sich auf einen Stichtag und werden nach wenigen Monaten erneut angefordert. Deshalb gehört das Datum in ein Fristenregister.
Gilt die Haftung auch unter 275.000 Euro?
Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 3a SGB IV nicht. Die Haftung für Mindestlohn und Mindestentgelte nach § 13 MiLoG bzw. § 14 AEntG gilt dagegen ohne Schwellenwert.
Ersetzt die Präqualifikation die Unbedenklichkeitsbescheinigungen?
Für die Exkulpation nach § 28e Abs. 3b SGB IV ja, solange die Präqualifikation gültig ist. Für SOKA-BAU und Mindestlohn bleibt eigene Sorgfalt nötig.
Braucht ein Nachunternehmer ohne Beschäftigte Unbedenklichkeitsbescheinigungen?
Von den Krankenkassen nicht, weil keine Beiträge für Beschäftigte anfallen. Bei Solo-Selbstständigen ist stattdessen die Scheinselbstständigkeit ein Thema; die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG bleibt erforderlich.
Quellen
- § 28e SGB IV: dejure.org – § 28e SGB IV
- § 150 SGB VII: dejure.org – § 150 SGB VII
- § 14 AEntG: dejure.org – § 14 AEntG
- § 13 MiLoG: dejure.org – § 13 MiLoG
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.